Verwaltungsvorschriften zum SGB II
-
Die letzten News
- Frühere Bundesjustizministerin kritisiert Hartz IV
- Zahl der Hartz IV Dauerbezieher steigt weiter
- Hartz IV Sanktionen bei Jobablehnung mit vermeintlich sittenwidrigem Lohn
- Hartz IV Bezieher müssen Leistungen auch ohne Verschulden zurückzahlen
- Die Linke fordert internetfähige Computer für ALG II Bezieher
Die letzen News-Kommentare
- Aliena bei Hartz-IV-Empfänger fühlen sich von Jobcentern menschenverachtend behandelt
- Aliena bei Hartz-IV-Empfänger fühlen sich von Jobcentern menschenverachtend behandelt
- Elke Bachmann bei Proteste gegen Hartz IV werden lauter
- Elke Bachmann bei Hartz IV: Arbeitslose sollen Fahrraddieben auflauern
- Elke Bachmann bei Bundessozialgericht Urteil über Ein-Euro-Job: Hartz IV Empfängern werden 30 Wochenstunden zugemutet
Die letzten Beiträge aus dem Forum
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: URL file-access is disabled in the server configuration in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file(http://www.hartz-iv.info/forum/external.php?type=RSS2) [function.simplexml-load-file]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: I/O warning : failed to load external entity "http%3A%2F%2Fwww.hartz-iv.info%2Fforum%2Fexternal.php%3Ftype%3DRSS2" in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
§ 52a SGB II – Überprüfung von Daten
(1) Die Agentur für Arbeit darf bei Personen, die Leistungen nach diesem Buch beantragt haben, beziehen oder bezogen haben, Auskunft einholen
- über die in § 39 Abs. 1 Nr. 5 und 11 des Straßenverkehrsgesetzes angeführten Daten über ein Fahrzeug, für das die Person als Halter eingetragen ist, bei dem Zentralen Fahrzeugregister;
- aus dem Melderegister nach § 21 des Melderechtsrahmengesetzes und dem Ausländerzentralregister,
soweit dies zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erforderlich ist.
(2) Die Agentur für Arbeit darf Daten von Personen, die Leistungen nach diesem Buch beantragt haben, beziehen oder bezogen haben und die Wohngeld beantragt haben, beziehen oder bezogen haben, an die nach dem Wohngeldgesetz zuständige Behörde übermitteln, soweit dies zur Feststellung der Voraussetzungen des Ausschlusses vom Wohngeld (§§ 7 und 8 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes) erforderlich ist. Die Übermittlung der in § 52 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 genannten Daten ist zulässig. Die in Absatz 1 genannten Behörden führen die Überprüfung durch und teilen das Ergebnis der Überprüfungen der Agentur für Arbeit unverzüglich mit. Die in Absatz 1 und Satz 1 genannten Behörden haben die ihnen übermittelten Daten nach Abschluss der Überprüfung unverzüglich zu löschen.
