Verwaltungsvorschriften zum SGB II
-
Die letzten News
- Frühere Bundesjustizministerin kritisiert Hartz IV
- Zahl der Hartz IV Dauerbezieher steigt weiter
- Hartz IV Sanktionen bei Jobablehnung mit vermeintlich sittenwidrigem Lohn
- Hartz IV Bezieher müssen Leistungen auch ohne Verschulden zurückzahlen
- Die Linke fordert internetfähige Computer für ALG II Bezieher
Die letzen News-Kommentare
- Aliena bei Hartz-IV-Empfänger fühlen sich von Jobcentern menschenverachtend behandelt
- Aliena bei Hartz-IV-Empfänger fühlen sich von Jobcentern menschenverachtend behandelt
- Elke Bachmann bei Proteste gegen Hartz IV werden lauter
- Elke Bachmann bei Hartz IV: Arbeitslose sollen Fahrraddieben auflauern
- Elke Bachmann bei Bundessozialgericht Urteil über Ein-Euro-Job: Hartz IV Empfängern werden 30 Wochenstunden zugemutet
Die letzten Beiträge aus dem Forum
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: URL file-access is disabled in the server configuration in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file(http://www.hartz-iv.info/forum/external.php?type=RSS2) [function.simplexml-load-file]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: I/O warning : failed to load external entity "http%3A%2F%2Fwww.hartz-iv.info%2Fforum%2Fexternal.php%3Ftype%3DRSS2" in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
§ 12a SGB II – Vorrangige Leistungen
Leistungsberechtigte sind verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 sind Leistungsberechtigte nicht verpflichtet,
- bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres eine Rente wegen Alters vorzeitig in Anspruch zu nehmen oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz in Anspruch zu nehmen, wenn dadurch nicht die Hilfebedürftigkeit aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Monaten beseitigt würde.
