Verwaltungsvorschriften zum SGB II
-
Die letzten News
- Frühere Bundesjustizministerin kritisiert Hartz IV
- Zahl der Hartz IV Dauerbezieher steigt weiter
- Hartz IV Sanktionen bei Jobablehnung mit vermeintlich sittenwidrigem Lohn
- Hartz IV Bezieher müssen Leistungen auch ohne Verschulden zurückzahlen
- Die Linke fordert internetfähige Computer für ALG II Bezieher
Die letzen News-Kommentare
- Aliena bei Hartz-IV-Empfänger fühlen sich von Jobcentern menschenverachtend behandelt
- Aliena bei Hartz-IV-Empfänger fühlen sich von Jobcentern menschenverachtend behandelt
- Elke Bachmann bei Proteste gegen Hartz IV werden lauter
- Elke Bachmann bei Hartz IV: Arbeitslose sollen Fahrraddieben auflauern
- Elke Bachmann bei Bundessozialgericht Urteil über Ein-Euro-Job: Hartz IV Empfängern werden 30 Wochenstunden zugemutet
Die letzten Beiträge aus dem Forum
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: URL file-access is disabled in the server configuration in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file(http://www.hartz-iv.info/forum/external.php?type=RSS2) [function.simplexml-load-file]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: I/O warning : failed to load external entity "http%3A%2F%2Fwww.hartz-iv.info%2Fforum%2Fexternal.php%3Ftype%3DRSS2" in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
§ 1 SGB II – Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(1) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht.
(2) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist als durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass
- durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird,
- die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird,
- geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird,
- die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden,
- behindertenspezifische Nachteile überwunden werden,
- Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden.
(3) Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen
- zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit und
- zur Sicherung des Lebensunterhalts.
