Regelbedarf Hartz IV - Regelsatz 2012 und 2011

Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben.

Angepasst wird der Regelsatz anhand der Rentenanpassungen der Deutschen Rentenversicherung, jeweils zum 01. Juli eines Jahres. Findet keine Rentenanpassung statt, wird auch der Regelbedarf nicht angepasst.

Die letzte Anpassung des Hartz IV Regelsatzes fand zum 01.01.2012 statt, womit der Regelbedarf eines Alleinstehenden Hilfebedürftigen von bisher 364 Euro auf 374 Euro angehoben wurde. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtete, sollen die Anpassungen automatisch bereits Ende Dezember 2011 erfolgen, so dass eine reibungslose Auszahlung des neuen Hartz IV Regelsatzes erfolgt.

Vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2010 lag der Hartz IV Regelsatz bei bei 359 €. Bis zum 30.06.2009 lag dieser bei 351 €, was eine Erhöhung von 8€ oder in Prozent 2,279% ergabt. Die reine Hartz IV Regelsatzerhöhung in 2011 ergab eine Steigerung von 1,392% zum bisherigen Satz. Mit der Erhöhung von 364 auf 374 Euro steigt der Satz um weitere 2,747%.

Hartz IV Regelbedarf Übersicht

Bedarf bis 31.12.2011 ab 01.01.2012 % vom Regelsatz Gesetz
Regelbedarf für Volljährige/ allein Erziehende 364 € 374 € 100% § 20 Abs. 2 SGB II
RL volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 328 € 337 € 90% § 20 Abs. 3 SGB II
RL unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern /  Strafregelleistung für ohne Zustimmung  ausgezogene U 25’er 291 € 299 € 80% § 20 Abs. 2 S. 2 SGB II / § 22 Abs. 2a SGB II
Kinder 0 bis 5 Jahren 215 €* 219 €* 60% § 23 Nr. 1 SGB II
RL für Kinder von 6 bis 13 Jahren 251 €* 251 €* 70% § 23 Nr. 1 SGB II
Kinder 14 bis 17 Jahre  287 €* 287 €* 80% § 23 Nr. 1 SGB II

* Nach § 23 SGB II wäre der Regelbedarf für Kinder (Sozialgeld) um ein paar Euro geringer. Daher gab es hier keine Anpassung und die Werte bleiben, wie bereits vor 2011 (Vertrauensschutz).

Was mit der Regelleistung abgedeckt ist

Die Regelleistung basiert auf einzelnen Bedarfen, die insgesamt die Summe von derzeit 374 € Regelbedarf ergeben (364 Euro bis 2011). Die unten aufgeführten Beträge zum Regelsatz basieren auf den Zahlen zum 01.01.2011 und zum Vergleich (drunter) auf den Zahlen bis zum 31.12.2010. Bitte beachten Sie, dass die errechneten, ungefähren Zahlen nur für einen Antragsteller gelten. Auszugehen ist vom prozentualen Anteil am Regelsatz.

Regelbedarf ab dem 01.01.2011

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, alkoholfreie Getränke 35,50% 129,24 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur 11,04% 40,20 €
Nachrichtenübermittlung 8,83% 32,15 €
Bekleidung, Schuhe 8,40% 30,58 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung 8,36% 30,42 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 7,58% 27,58 €
andere Waren und Dienstleistungen 7,32% 26,66 €
Verkehr 6,30% 22,92 €
Gesundheitspflege 4,30% 15,64 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 1,98% 7,20 €
Bildung 0,38% 1,40 €
Gesamt 100% 364,00 €

Regelbedarf bis zum 31.12.2010

Anteil am Regelbedarf in % von der RL in € von der RL
Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37% 132,83 €
Freizeit, Kultur ca. 11% 39,49 €
Bekleidung, Schuhe ca. 10% 35,90 €
Telefon, Telefax, Internet ca. 9% 32,31 €
sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege und Hygiene) ca. 8% 28,72 €
Wohnung (ohne Kosten für Miete), Strom ca. 8% 28,72 €
Möbel, Haushaltsgeräte (inkl. Instandhaltung) ca. 7% 25,13 €
Medikamente, Hilfsmittel (Gesundheitspflege) ca. 4% 14,36 €
Verkehr ca. 4% 14,36 €
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2% 7,18 €
Gesamt 100% 359,00 €

Regelbedarf bei Bedarfsgemeinschaft

Der Regelsatz beläuft sich zunächst ab 2012 auf 374 Euro monatlich (bis 2011: 364 Euro) je Antragsteller. Für einen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Antragsteller werden 337 Euro ab 2012 (für eine Bedarfsgemeinschaft, in der beide Teile Arbeitslosengeld II Bezieher sind: 2 x 90% der Regelleistung, also 674 Euro) gezahlt.

Weitere Informationen: Bedarfsgemeinschaft

Unterkunft und Heizung zusätzlich zum Regelsatz

Zu den Beträgen des Regelsatzes werden zudem die Kosten für Unterkunft und Heizung für angemessenen Wohnraum erstattet. Hierzu gibt es aber keine pauschalen Sätze, da diese nach den tatsächlichen Kosten übernommen werden.

Weitere Informationen: Unterkunft und Heizung

Mehrbedarf zusätzlich zum Regelsatz

Weiterhin stehen Alleinerziehenden, Schwangeren sowie Behinderten oder bei kostenaufwändiger Ernährung zusätzlich pauschalierte Mehrbedarfe zur Verfügung.

Weitere Informationen: Mehrbedarf