-
Die letzten News
- Frühere Bundesjustizministerin kritisiert Hartz IV
- Zahl der Hartz IV Dauerbezieher steigt weiter
- Hartz IV Sanktionen bei Jobablehnung mit vermeintlich sittenwidrigem Lohn
- Hartz IV Bezieher müssen Leistungen auch ohne Verschulden zurückzahlen
- Die Linke fordert internetfähige Computer für ALG II Bezieher
Die letzen News-Kommentare
- Aliena bei Hartz-IV-Empfänger fühlen sich von Jobcentern menschenverachtend behandelt
- Aliena bei Hartz-IV-Empfänger fühlen sich von Jobcentern menschenverachtend behandelt
- Elke Bachmann bei Proteste gegen Hartz IV werden lauter
- Elke Bachmann bei Hartz IV: Arbeitslose sollen Fahrraddieben auflauern
- Elke Bachmann bei Bundessozialgericht Urteil über Ein-Euro-Job: Hartz IV Empfängern werden 30 Wochenstunden zugemutet
Die letzten Beiträge aus dem Forum
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: URL file-access is disabled in the server configuration in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file(http://www.hartz-iv.info/forum/external.php?type=RSS2) [function.simplexml-load-file]: failed to open stream: no suitable wrapper could be found in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Warning: simplexml_load_file() [function.simplexml-load-file]: I/O warning : failed to load external entity "http%3A%2F%2Fwww.hartz-iv.info%2Fforum%2Fexternal.php%3Ftype%3DRSS2" in /kunden/349752_31303/webseiten/hartz-iv.info/wp-content/plugins/rss-widget/showRss.php on line 27
Pfändung von Hartz IV
Die Leistungen von Arbeitslosengeld II / Hartz IV sind Zahlungen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen und demnach nicht pfändbar oder übertragbar sind.
Die ausgezahlte Leistung auf einem Girokonto ist grundsätzlich 7 Tage geschützt. In dieser Zeit dürfen keine Gläubiger ihre Ansprüche am Guthaben noch die Bank wegen eines überzogenen Kontos durchsetzen. Auch kann man während dieser Frist auf Auszahlung bestehen.
Ferner sind folgende Leistungen nicht pfändbar:
- Sozialgeld
- Kindergeld (außer wegen Unterhaltszahlungen)
- Wohngeld (außer an Vermieter oder Baufinanzierer)
- Mutterschaftsgeld
- Erziehungsgeld
- Elterngeld
- BAföG
- Pflegeversicherungsleistungen
- Grundrente
- Leistungen aus einer Pflegeversicherung
Ausnahme
Sofern die Gläubiger mit einem amtlichen Titel Ihre Forderungen direkt an die zuständige Stelle richten, z.B. ARGE etc. richten, so gilt die Pfändungstabelle.
Hierbei bleibt nur der unpfändbare Teil nach der Tabelle der Sozialleistungen von der Pfändung verschont.
Es kann im Einzelfall, wegen Bedrohung der Existenz, darüber entschieden werden ob die Pfändungsfreigrenze ausnahmsweise angehoben wird.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ab 01.07.2010
Ab dem 01.07.2010 sind zudem die besonderen Regelungen des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) zu beachten. Ausführliche Informationen zu diesem Konto mit Pfändungsschutz finden Sie hier: P-Konto
