Hartz IV ohne Girokonto - Auszahlung

Wenn man über kein eigenes Girokonto verfügt, kann man sich die Hartz 4 Leistungen auch bar auszahlen lassen. Dies erfolgt über einen Scheck, der bei der Deutschen Post eingelöst werden kann. Beträge, die 10 Euro nicht übersteigen, werden nicht ausgezahlt, sondern so lange aufgespart, bis ein Betrag von mindestens 10 Euro zu Stande kommt.


Wird über einen Zeitraum von sechs Monaten keine Leistung ausgezahlt, so kann auch ein Minderbetrag von weniger als 10 Euro ausbezahlt werden.

In der Regel wird von der Agentur für Arbeit ein Betrag von 2,10 Euro für die Barauszahlung einbehalten. Diese Gebühr wird direkt von der Leistung abgezogen.

Kann man nachweisen, dass man nicht in der Lage ist, sich ein Girokonto bei einem Kreditinstitut anzulegen, so wird von dieser Gebühr abgesehen.

Weiterhin wird die Deutsche Post zusätzlich (unabhängig von der ARGE!) für die Einlösung des Schecks folgende Gebühren berechnen:

  • bei Auszahlungen bis 50 Euro: 3,50 Euro
  • bei Auszahlungen über 50 Euro bis 250 Euro: 4,00 Euro
  • bei Auszahlungen über 250 Euro bis 500 Euro: 5,00 Euro
  • bei Auszahlungen über 500 Euro bis 1000 Euro: 6,00 Euro
  • bei Auszahlungen über 1000 Euro bis 1500 Euro: 7,50 Euro

Anspruch auf Girokonto

Jeder Bürger hat Anspruch auf ein Girokonto, welches im Guthaben geführt werden kann, daher sollte sich, um Kosten zu sparen, ein solches angelegt werden. Hierbei sind das “Konto für Jedermann” oder das “P-Konto” interessant.