Hartz IV Bezieher, die Termine nicht wahrnehmen oder Unterlagen nicht einreichen, müssen seitens der Jobcenter mit Sanktionen rechnen. Diese Strafen können bis zur vollständigen Kürzung der Leistungen reichen, treffen die Betroffenen also mitunter hart. Ob der Griff zu diesem Mittel allerdings immer gerechtfertigt ist, steht auf einem anderen Blatt – und beschäftigt regelmäßig die Sozialgerichte.
So wie im vorliegenden Fall (Az.: S 21 AS 2853/11), in dem es um eine junge Mutter ging. Diese war zum 24. November 2010 ins zuständige Jobcenter geladen, verpasste den Termin zwecks Klärung bezüglich des Endes der Elternzeit aber um einen Tag, sie erschien erst am 25. November.
Jobcenter kürzte Regelleistung
Trotz der Tatsache, dass die Hartz IV Bezieherin einen Tag später dem Mitarbeiter des Jobcenters Rede und Antwort stand, kürzte die Behörde der Mutter die Regelleistung – um zehn Prozent bzw. 32,20 Euro für drei Monate.
In den Augen des SG Chemnitz schoss die Behörde hier allerdings über´s Ziel hinaus und verstieß durch die Sanktion gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Schließlich handelte es sich nicht um schwerwiegendes Fehlverhalten, sondern einen eher alltäglichen Fehltritt, der immer wieder auftreten kann.
Das Sozialgericht nahm die Sanktion zurück und erklärte, ein derartiger Eingriff in die Grundrechte, wie eine Kürzung unter die Regelleistung es darstellt, sei nur in schwerwiegenden Fällen möglich – zumal die nötigen Informationen zum Ende der Elternzeit vom Jobcenter notfalls auch auf anderem Wege als einem persönlichen Gespräch hätten erfolgen können.

Letztlich ist es doch längst üblich, sich nicht an die Vorgaben unserer Verfassung zu halten, wenn dies aus fiskalpolitischen Interessen notwendig erscheint. Das Existenzminimum “Hartz IV” über dessen Höhe lang und breit diskutiert wurde, kann jederzeit ohne Richterspruch gekürzt oder gestrichen werden. Wer etwa mit abgeschlossener Ausbildung und vielen Jahren Berufserfahrung ein unbezahltes Betriebspraktikum ablehnt, weil er dies als Ausbeutung sieht, kann seinen kompletten Leistungsanspruch verlieren. Die Sanktionen des SGB II sind längst ein politisches Instrument. Wer etwa in einem Vorstellungsgespräch bei einer Zeitarbeitsfirma seine persönliche Meinung bezüglich Zeitarbeitsfirmen abgibt, wird, wenn diese nicht der neo-liberalen Position entspricht sanktioniert. Wer etwa seine Gewerkschaftstätigkeit in seinem Lebenslauf erwähnt, läuft ebenso Gefahr sanktioniert zu werden, wie derjenige, der im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß angibt, dass er sich um die Stelle nur deshalb bewirbt, weil er sonst mit Sanktionen rechnen muss. Dies ist der Status Quo im Rechtsstaat Deutschland. Das Recht auf freie Meinung existiert für Leistungsempfänger nach dem SGB II nur so weit, wie es den fiskalpolitischen Interessen entspricht.
Wo bleibt da eigentlich die Stimme eines Bundespräsidenten der sich Freiheit als höchstes Gut auf die Fahnen geschrieben hat?
Dietmar Brach, Wiesbaden
Sanktionen im Rechtsbereich SGB II sind (spätestens) seit dem 9. Februar 2010 als menschenunwürdig und damit als verfassungswidrig einzustufen. Das “Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums inkl. gesellschaftlicher,
kultureller und politischer Teilhabe” ist “stets” einzulösen!
Zitat: “Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums inkl. gesellschaftlicher,
kultureller und politischer Teilhabe” ist “stets” einzulösen!
Wo steht das? In welchem Gesetz???
1. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
2. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden, bedarf aber der Konkretisierung und stetigen Aktualisierung durch den Gesetzgeber, der die zu erbringenden Leistungen an dem jeweiligen Entwicklungsstand des Gemeinwesens und den bestehenden Lebensbedingungen auszurichten hat. Dabei steht ihm ein Gestaltungsspielraum zu.
3. Zur Ermittlung des Anspruchumfangs hat der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen.
4. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Bei uns im Landkreis Fulda hat eine große Firma mangels Absatz etwa 200 Leiharbeiter nach Hause geschickt, die dann natürlich auch von ihrer Leiharbeitsfirme entlassen wurden. Ein Sachbearbeiter unseres Jobcenters kürzte seinen Regelsatz um 30%, da die Entlassung selbst verschuldet sei. Dies ist natürlich völliger Quatsch, der junge Mann traut sich aber nicht, sich zur Wehr zu setzen, solche Angst hat er vor dem JC.
Bringt’s denn endlich mal jemand auf den Punkt?
Dieser Kapitalismus treibt den menschlichen Wettbewerb auf die Spitze. Es ist ein Wettbewerb der Barbarei, in dem immer mehr Menschen auf der Strecke bleiben. Es ist der entfesselte Kampf jeder gegen jeden, Beschäftigte gegen Erwerbslose, Jüngere gegen Ältere, Gesunde gegen Kranke, Frauen gegen Männer. In den Betrieben werden mehr und mehr Menschen deshalb krank. Erwerbslose sind es oft ohnehin. Die Noch-Beschäftigten kotzt die Armut der Ausgegrenzten an. Und diese machen dem Rest schweigend vor Angst und Scham deutlich, dass alles nur noch schlimmer kommen kann. Und das hat Methode. Auf Geheiß der Wirtschaft werden die Systeme der gesellschaftlichen Spaltung von Agenda 2010, Hartz IV und nun Agenda 2020 per Gesetz zementiert. Politik ist zur ausführenden Gewalt der Wirtschaft verkommen. Der erstarkte autoritäre Obrigkeitsstaat stattet die Beschäftigten der Job-Center mit Amtsmacht und großem Spielraum zur Durchsetzung des modernen Zwangsarbeitsstaats aus – bis hin zu Erpressung, Druck und Sanktionierung zur existenziellen Aushungerung. Dies ist der faschistoide Charakter einer “Wirtschaftsdemokratie”, die allerdings immer wieder in Form von CDU, CSU, FDP gewählt wird. Es ist auch die von Angela Merkel geprägte “marktkonforme” Demokratie. Es lebe der Politmasochismus!
Man könnte diesen Terror auch als Sozialfaschismus bezeichnen.