Hartz IV Bezieher müssen gegenüber dem zuständigen Jobcenter ihre Einkünfte offenlegen. Allerdings gibt es Geldquellen, von denen besser niemand etwas weiß. Allerdings kann es dann durchaus sein, dass man gleich doppelt auf der Anklagebank sitzt – im wörtlichen Sinne. Konkret geht es um ein Verfahren, welches derzeit beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig ist.
Darin wird einer Familie Sozialbetrug zum Vorwurf gemacht. Denn die 5-köpfige Familie, gegen welche verhandelt wird, hat in der Zeit von 2006 – 2011 nicht nur Hartz IV Leistungen in Höhe von knapp 82.500 Euro bezogen, sondern angeblich auch Gewinne aus einem Gewerbe erzielt. Letztere sollen sich auf um die 15.000 Euro belaufen haben.
Familienvater erbeutet mehr als 200.000 Euro
Wesentlich schwerer wiegt allerdings ein Einkommen, dessen Quelle dem Jobcenter sicher niemand freiwillig verraten hätte. Denn der 40 Jahre alte Familienvater beging im Januar 2010 ein Einbruchsdelikt. Die Beute: Schmuck im Wert von 220.000 Euro. Teile davon soll dessen Frau zu Geld gemacht und sich der Hehlerei schuldig gemacht haben.
Für die Tat wurde der 40-Jährige bereits zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und sitzt jetzt noch einmal auf der Anklagebank – wegen der angeblichen Gewinne aus dem Einbruch. Die Anwälte sehen dies aber anders, denn deren Mandanten würden nicht auf ein Berg Geld sitzen, sondern hätten massive Schulden, da der entstandene Schaden aus dem Raubzug ersetzt werden müsse. Wie die Verhandlung weitergeht, ist derzeit offen.

Na, solche Anwälte möchte ich auch haben. Jippijajeh, wenn das Urteil der Anwälte durch kommt, geht halb Deutschland auf Raubzug! Mit Segen der Justiz! (Ironie aus)
@Frosch
So ein Quark! Es bleibt ja die Verurteilung wegen Einbruchs plus die zivilen Schadenersatzforderungen. Auch ohne eine Verurteilung wegen “Sozialbetrugs” gibt es keine Anreize für Hartz IV-Empfänger, Einbrüche zu begehen bzw. genauso wenige wie für Nicht-Hartz IV-Empfänger.
Ich sehe hier eine ungerechte, evt. verfassungswidrige, Doppelbestrafung.
(Zur Klarheit: ich bin für die Strafe wegen des Einbruchs – aber keine Extra-Strafe dafür, dass er zu der Zeit Hartz IV-Empfänger war!)
Naiver Träumer