Ab dem 01.01.2013 soll die Hartz IV Leistung um 8 Euro auf 382 Euro angehoben werden. Im Jahr darauf folgt die nächste Anhebung um weitere 8 Euro und damit auf insgesamt 390 Euro. Dies geht aus Berichten der “Bild” hervor, die sich dabei auch ein vorliegendes Schreiben des Finanzministeriums beruft.
Erst zu Beginn des Jahres 2012 fand die letzte Anpassung des Hartz IV Regelsatzes statt, der von 364 Euro auf 374 Euro angehoben wurde.
Die Hartz IV Erhöhung resultiert dabei aus dem steigenden Lohn- und Preisindex, der maßgeblich für diese staatliche Leistung ist. Im gleichen Zuge sollen auch Arbeitnehmer entlastet werden, indem der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell: 8.004 Euro) angehoben wird. Mehrere Bundesländer verlangen an dieser Stelle auch die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags für Arbeitnehmer.
Erst am vergangenen Mittwoch erklärte das Berliner Sozialgericht die aktuellen Hartz IV Sätze für verfassungswidrig. Nach Berechnungen der 55. Kammer des Berliner Sozialgerichts sei der Regelsatz für Alleinstehende um 36 Euro zu niedrig bemessen. Dieses Verfahren wurde nun an das Verwaltungsgericht zur Klärung weitergegeben.
Unterkunft und Heizung
Auch die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sollen ab dem kommenden Jahr angehoben. Demnach werden als Bruttokaltmiete künftig 233 Euro für alleinstehende Hartz IV Empfänger anerkannt, 6 Euro mehr als der aktuelle Satz. Auch bei den Heizkosten soll eine Erhöhung um 5 Euro von bisher 57 Euro auf 62 Euro zu verzeichnen sein. Ab 2014 sollen sich diese Beträge nochmals auf 239 und 67 Euro monatlich erhöhen.




Habe gestern den Änderungsbescheid bekommen und siehe da, es gibt keine Erhöhung! Wie bei der letzten angeblichen “Erhöhung” werden diesmal für eine drei-köpfige Familie 27 EURO weniger ausgezahlt, verarschen kann ich mich selber! Ich hatte selber kaufmännisches Rechnen, Rechnungswesen und Buchhaltung in meiner letzten Ausbildung aber aus einer Erhöhung ein Minus zu machen überfordert mich außerordentlich. LG
Ich hätte da mal gewusst, ob sich bei den Zuverdiensten etwas geändert hat. Meine Frage ist, Der Anrechnungsfreie Betrag von 100 Euro, hat sich da etwas geändert. Da seit dem 01.01.2013 der Mini Job von 400 auf 450 gestiegen ist.
Hallo Herr Rindfleisch,
beim Zuverdienst hat sich ab 2013 nichts geändert, der Grundfreibetrag ist weiterhin bei 100 Euro geblieben. Weitere Informationen zur Einkommensanrechnung finden Sie unter : http://www.hartz-iv.info/freibetraege-einkommen.html
also es hat sich erhöt weniger ist es nicht geworden darum kann ich das nicht verstehen was oben geschriebn wurde. Aber bringen tut das nicht viel die Monatskarte ist teurer geworden der Strom Lebensmittel also sind wa bei +- 0…Naja besser als nix..Der Freibetrag ist gleich geblieben 100€…