Sind die Hartz IV Sätze für Jugendliche zu hoch?

Hartz IV ist in den letzten Tagen wieder zu einem Brennpunkt in den Medien geworden. Hintergrund sind Zahlen zu den Sanktionen der Jobcenter im vergangenen Jahr, die einen neuen Höchststand erreicht haben. Nach Kritik an der Berichterstattung seitens des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes schaltet sich jetzt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft in die Debatte ein.

In dessen Augen sind die Sätze für Jugendliche zu hoch, diese müssten nach Meinung des BVMW gesenkt werden. Hintergrund ist die Ansicht, dass durch einen hohen Hartz IV Satz den Jugendlichen der Anreiz zum Antritt einer Ausbildungsstelle genommen wird, da in einigen Berufen die Ausbildungsvergütungen unterhalb der Höhe des aktuellen Hartz IV Regelsatzes von 374 liegen.

Ansatz am falschen Ende?

Die Kritik, welche der Bundesverband mittelständische Wirtschaft äußert, ist nicht unbedingt neu. Bereits Anfang des Monats bemängelte Christian Rach, seines Zeichens Star-Koch und bekannt durch seine mediale Präsenz, dass die „Rundumversorgung“ durch Hartz IV ein schwerer Schlag für die Motivation einiger Jugendlicher sei.

Ob allerdings die Äußerungen des BVMW wie: „Viele junge Erwachsene kassieren lieber staatliche Stütze, als arbeiten zu gehen“, kritiklos hingenommen werden, darf bezweifelt werden. Denn das Gros der Jugendlichen in Deutschland ist bemüht, mit einem Ausbildungsplatz den ersten Schritt auf der Karriereleiter zu machen. Und die Forderung, den Hartz IV Satz zu senken, kann durchaus auch aus einem anderen Licht gesehen werden – warum steigen stattdessen nicht die Ausbildungsvergütungen, um neue Anreize zu schaffen?

2 Gedanken zu “Sind die Hartz IV Sätze für Jugendliche zu hoch?

  1. Finde ich richtig, was der Herr Ohoven vom BVMW sagt.
    Fast.
    Zumindest bleibt er seiner Linie treu.
    Seine Firma Cinerenta wurde zu Recht verklagt weil durch Drücker Phantasierenditen versprochen wurden…
    Wurde später auch wegen Kapitalanlagebetruges zu Schadensersatzleistungen verurteilt (die erwähnte Versicherung, die für den Erlösausfall gerade stehen sollte, war in Wirklichkeit eine Briefkastenfirma aus Panama).
    Und die Tochter in (zugegeben lustiger) Tradition fällt auch nicht weit vom Stamm: “Nein, da is’ gar nix verändert, das macht vielleicht das helle Blond!” http://www.the-invisible-front.de/?tag=chiara-ohoven

    Dass sich nun ein “Drehbuchkoch” bemüßigt fühlt, seinen Senf (hoffentlich aus Dijon) dazu zugeben, von 229 Euro Regelsatz genau so viel weiß, wie von Sanktionen zu 100 %, und sicher genauso viel, wie von den Vermittlungsgebaren der Jobcenter weiß – das tut weh.
    Wirklich.

  2. Dieser Ohoven sollte mal in die SGB II Gesetze schauen, bevor er Stimmungsmache kreiert. Denn Jugendlich bekommen keine 374 € Regekbedarf. Die liegen unter 300 €.

    Aber typisch für solche Leute, immer schön lügen und nach unten treten. Feige sowas.

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