Vor dem Amtsgericht Köln musste sich ein 38jähriger Mann verantworten, dem Betrug vorgeworfen wurde. Der Mann hatte in einem Antrag auf Wohngeld nicht angegeben, dass er bereits ALG II beziehe und somit Wohngeld und ALG II gleichzeitig erhalten.
Da der gleichzeitige Bezug nicht möglich ist (die Kosten der Unterkunft sind bereits bei dem ALG II berücksichtigt), bezog der Mann ein halbes Jahr lang insgesamt 2.600 € unberechtigt vom Wohngeldamt. Als Begründung für sein Fehlverhalten gab der Mann schlechte Deutsch-Kenntnisse an.
Der Mann, der mit Frau und 3 Kindern zusammenlebt, hat ein Nettoeinkommen als Koch von monatlich 1.270 €, die Frau hat gar kein Einkommen. Da sich mit diesem Einkommen ein 5-Personen-Haushalt bestenfalls knapp finanzieren lässt, ließ das Gericht zu einem milden Urteil bewegen und ließ „ausnahmsweise“, so der Richter, das Strafverfahren einstellen und sprach ein Bußgeld von 300 € aus, die der Mann in 50-€-Raten zahlen muss.
Ungeachtet des für den Mann günstigen Ausganges beim Amtsgericht muss er dennoch den verursachten Schaden an das Wohngeldamt zurückzahlen.

Tolle Geschichte. Entweder hat der Mann das absichtlich gemacht – oder aber es hat ihm jemand gesgt, dass er Wohngeld beantragen kann. Bei dem Kauderwelsch mit den SGB’s kein Wunder, wenn einer das nicht kapiert. Zudem sprach er schlechter Deutsch.
Was mich aber hier stört: WARUM hat der “Amtsmensch” beim Wohnngsamt nicht gefragt., OB er schon Hartz IV hat !??? Sind die alle doof dort !????? Denn da sitzen ja schliesslich gut bezahlte Leute- und die können sich zumindest bei Ausländern denken, dass die nicht alles kapieren. Bei dem Lohn konnte der Amtsmensch sich fast denken, dass er ein Aufstocker ist.
Zum Glück jedenfalls ein vernünftiger Richter-300 Euro Strafe gehen ja noch. obwohl ich dem Amtsmenschen da ein Drittel mit aufgebrummt hätte, wegen Unfähigkeit und fehlender Voraussicht. Finde schon, dass ein Beamter zum “mitdenken” verpflichtet ist.
Boarrrrrr wie mir diese Hartz-Sch…… auf den Schleier geht.
@Julchen:
Warum soll der Sachbearbeiter in der Wohngeldstelle nachfragen ob derjenige ALG II bezieht/beantragt hat? Soll er jetzt Gedankenlesen können?
Schon mal einen Wohngeldantrag gesehen? Wenn im Antragsformular ausdrücklich nach diesen Leistungen gefragt wird und der gute Herr es mit “nein” beantwortet…
Dann wäre es genau genommen eine pauschale Form von Vor-Verurteilung oder wie heißt’s scho schön?.. ach ja.. Generalverdacht.. ihn noch darauf anzusprechen und/oder beim Jobcenter nachzufragen.
Und genau das wird doch auch ständig “angeprangert”
Nun ganz einfach- weil es bei den Erfahrungen mit Hartz IV schon der gesunde Menschenverstand gebietet. Bei einem Deutschen hätte er nicht unbedingt nachfragen müssen.
Also wenn ich einen Immigranten da sitzen habe, dann würde ich einiges hinterfragen- eben wegen des Sprachverständnisses.
1. kostet es nichts
2. Mitdenken ist nicht verboten, auch nicht bei Beamten.
Auch auf einem Antrag sind Dinge oft Missverständlich, dass erlebe ich selber!
Selbst ein Antrag auf einen WBS-Schein ist so bescheuert missverständlich, dass ich seinerseit selbst als Deutsche nachfragen musste.
Grundsätzlich ist die Betreuung auf den Sozialbehörden einfach nur besch….. ! Ich finde das nicht nur traurig, sondern auch im höchsten Grad entsetzlich.
Die Leute, die mich bei Hartz IV betreut haben, da konnte man getrost ein Ei drüber schlagen und mit Vorverurteilung hat das nichts zu tun, sondern mit Erfahrung.
[[[[[ Zitat: ihn noch darauf anzusprechen und/oder beim Jobcenter ]]]]]
hatte ich vergessen. Das wäre auf jeden Fall preiswerter gewesen für den Staat.
da frage ich mich nämlich, warum wir so viele Datenträger und Verbindungen haben, wenn sie nicht genutzt werden. Gelle !
OMG Julchen Du nervst! Du Möchtegern-Verteidigerin der Armen. So viel wie Du postest, sollte man sich mal fragen, ob Du mit Deiner Zeit nichts besseres zutun hast… Vllt. Arbeit suchen!?
@Patrick
Dein Kommentar ist nicht nur anmaßend sonder hochgradig frech, solche Leute brauchts hier wirklich nicht! Eine Person anzugreifen, die Erfahrungen mit diesen “Behörden” hat und diese darstellt, was soll daran falsch sein?
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@Julchen,
ich bin auch der Meinung, dass man auf jeden Fall, bei der Wohngeldstelle eine Art Vernetzung zum Jobcenter einrichten könnte. Nur um Name, Geburtsdatum und Adresse einzugeben und mit einem Klick könnte man ersehen, ob der Betreffende Leistung bezieht. Muß ja nichts persönliches in der Rückmeldung stehen, nur einfach ja oder nein. Ich hätte damit kein Problem und es wäre ohne großen technischen Aufwand machbar. Damit wäre der Missbrauch ausgeschlossen und spätere Kosten für Gerichtsverfahren würden nicht anfallen.
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Sicherlich sind die Anträge im Beamtendeutsch gehalten und teilweise garnicht dazu da, dass der Betroffene zuviel versteht, aber gerade dieses “Nix verstehen Gehabe” bei ausländischen Bürgern hört man leider viel zu oft. Auch für diese Personengruppe gibt es Anlaufstellen und Hilfe. Wenn ich verstehe, dass ich Geld von der Wohngeldstelle bekommen kann, verstehe ich auch die Fragen im Antrag.
Jack, klar- gibt immer welche, die “alles” versuchen. Und daher haben die Behörden ja auch eigentlich die Möglichkeit abzugleichen.( Deutsche gibts da auch einige )
Wir haben ja auch schon unsere Identifikationsnummern alle vom Finanzamt- das war eigentlich auch mit der Sinn der Sache, dass dort alle Daten gesammelt werden.
Ich finde ja nur, der Beamte hätte mal nachdenken können.
Der Patrick braucht nur ein Feindbild, das macht mir nix. Der Mann ist mir so egal wie ein Hai im Pazifik wendet.
Wünsche Dir ein schönes Wochenende.
Du bist doch einfach nur ein Hetzer sonst nichts ! Wenn Dir was nicht passt, dann lies nicht !
Und ja, ich bin immer auf der Seite der Armen und der Unterdrückten. Das war ich schon immer, weil diese Menschen keine Lobby haben.
Ich muss mir keine Arbeit suchen, Du Schlaumeier. Ich bin bereits in Rente, also kannst Du diese blöden Sprüche auch lassen!
Du bist ein ewig gestriger und eine arme Wurst- sonst nichts !
Zudem lebt ein Forum von Beiträgen, was Du hier veranstaltest, nennt man “Spam”
Wenn ich erhlich bin, geht mir diese geradezu blinde Verteidigung von insbesondere ALG-II-Empfängern und die ständige Verdammung der Behörden von manchen Postern hier auch mächtig auf den Keks, weil in diesen Beiträgen von Objektivität nichts zu lesen ist. Insofern kann ich die Meinung von patrick durchaus nachvollziehen, auch wenn ich sie vielleicht etwas anders formuliert hätte.
Wenn ich die fehlende Objektivität anprangere, dann auch in diesem konkreten Fall hier. Nicht nur, daß den Wohngeldanträgen aller Bundesländern ein Merkblatt beigefügt ist, in dem ausdrücklich auf die Wechselwirkung zwischen ALG II und Wohngeld hingewiesen wird (was man sicher auch überlesen kann). Auch lautet die entsprechende Frage im Formular (was auch die alten betrifft) von NRW “Haben Sie oder eine im Haushalt wohnende Person eine der folgenden Leistungen benatragt oder wird einer dieser Leistungen bezogen?”. Die erste Ankreuzmöglichkeit lautet denn auch “Arbeitslosengeld II (SGB II”. Das ist eine eindeutige Frage und eine eindeutige Antwort, bei der ich keinen ausgeprägten Sinn für die deutsche Sprache haben muß, zumal im konkreten Fall der Mann ja eben auch dieses ALG II beantragt hat, also der Begriff ihm durchaus geläufig sein dürfte.
Im übrigen gibt es durchaus eine Plausibilitätsprüüfung, aber nicht der hier so ohne Nachdenken geforderte Datenabgleich. Das Geheul gerade hier wäre riesengroß, wenn morgen die News erscheinen würde, daß Jobcenter und Wohngeldämter die Datensätze der jeweils anderen Behörde einsehen düften und all diejenigen, die hier immer wieder auf die ach so schlimmen Behörden und die ach so unschuldigen Leistungsempfänger wettern, würden sonst wie laut wegen Datenmißbrauch schreien – wetten?
Aber naja, statt mal Nachdenken zu erwarten, werde ich jetzt garantiert auch wieder (versuchsweise) niedergemacht…
Die Abgleichung der Daten wird kommen, da geht schon durch die EU-Bestimmungen kein Weg dran vorbei. Es ist eben noch stümperhaft.
Im Falle von Behördenfinanzierungen ist da auch nichts gegen einzuwenden.
Auch die Indifikationsnummer wird schon untereinander verwendet, Bankgeheimnis existiert auch nicht mehr- und so geht das immer weiter.
Wenn die andern Programme durch sind, die noch in der Forschung sind kommt zusätzlich der “INDECT”. Gerade wenn die EU Länder alle gleich gestellt werden sollen.
Bei Hartz IV hat es nur begonnen.
Ansonsten, wenn Dir was nicht gefällt, dann scrolle einfach weiter, so schwer ist das nicht.