Die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg rät Hartz-IV-Beziehern, die eine Kontopfändung befürchten, zur schnellstmöglichen Umstellung ihres Kontos zu einem sogenannten P-Konto.
Hintergrund für diesen Ratschlag ist der Umstand, dass ab 01. Januar 2012 Sozialleistungen nicht mehr vor Pfändungen geschützt sind, wie es bis dahin der Fall ist. Nur durch die Umwandlung in ein P-Konto werden die Sozialleistungen auch weiterhin geschützt sein, da es ausschließlich bei dieser Kontenart eine Freiogrenze von derzeit mindestens 1.028,89 Euro gibt. Da dieser Freibetrag bei mehreren Haushaltsangehörigen zum Beispiel durch Kindergeld und/oder Kinderzuschlag überschritten werden kann, sollten in diesem Fall der Bank die Bescheide vorgelegt werden, damit der Freibetrag entsprechend individuell erhöht werden kann.
Allerdings lassen sich die Banken das P-Konto teilweise teuer bezahlen. So verlangen Einrichtungen wie die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam 0,60 Cent und die Sparda 0,50 Cent je Buchung. Auch werden von vielen Banken bei Umwandlung in ein P-Konto der eventuelle Dispo-Kredit gestrichen und Kreditkarten eingezogen.

Wer hat denn schon noch einen Dispokredit, wenn er Arbeitslosengeld II bezieht? Meine Hausbank hat mir diesen bereits im April 2010 gekündigt mit dem Hinweis, dass ich über keinerlei Sicherheiten verfügen würde. Ich muss froh sein, dass sie mir nicht noch gleich das Konto gekündigt haben. Da ich keine Schulden habe, brauche ich auch kein P-Konto. Die Menschen brauchen Arbeit, von der sie leben können. Aber immer noch sind 860.000 langzeitarbeitslose Menschen trotz mindestens einer Berufsausbildung auch in Zeiten boomender Konjunktur ohne Chance. Warum? Die Jobcenter-Mitarbeiter sind überfordert und auch teilweise unmotiviert. Ihnen ist unser Schicksal weitgehend egal.