Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes stellt die Rückerstattung von Stromkosten keine Einnahme dar und darf bei dem Hartz IV nicht entsprechend angerechnet werden.
Bisher hatten Bezieher von Hartz IV nichts davon, wenn Sie versuchten, Stromkosten zu sparen: entsprechende Rückerstattungen vom Stromlieferanten wurden als Einkommen angerechnet. Gegen diese Praxis hatte eine Brandenburgerin geklagt, die mit ihrer Mutter zusammenlebte und bereits 2006 eine Rückzahlung von knapp 165 € erhielt. Von dieser Summe wollte das Jobcenter die Hälfte anrechnen, was sich auf die Höhe des Regelsatzes auswirkte.
Nach Ansicht der Bundesrichter müsse Strom aus dem Regelsatz bezahlt werden. Das unterscheidet diese von den Heizkosten, die nicht Bestandteil des Regelsatzes sind, sondern extra durch das Jobcenter bezahlt werden. Da nun aber die Stromkosten eben durch den Regelsatz abzudecken sind, wäre eine Anrechnung der Rückerstattung eine Bestrafung für Sparsamkeit, was nicht rechtens sei.
Die Ausnahme: Stromkosten wurden nicht aus Regelsatz bestritten
Allerdings gibt es dennoch eine Ausnahme in ähnlich gelagerten Fällen: resultiert die Rückerstattung von Stromkosten aus einem Zeitraum, in dem kein Hartz IV bezogen wurde, wird sie weiterhin als Einkommen angerechnet, sofern zum Zeitpunkt der Rückerstattung Hartz IV bezogen wird. Grund: die Stromkosten wurden in diesem Fall nicht aus dem Regelsatz bezahlt.
Az: B 14 AS 185/10 R

Das wäre ja zu doll, wenn man selbst vom Regelsatz die ständig steigenden Stromkosten abzahlen muss und man eine Rückzahlung aufgrund von Sparsamkeit als Einkommen deklariert bekommen würde. Wo sind wir denn? Die Bestimmungen bei Hartz IV sind so dreist ausgelegt, dass man wohl alles als Einkommen werten kann, wo man nur versucht mit Geldsparen über die Runden zu kommen. Schulden würden doch auch nicht übernommen werden also welche Wahl bleibt eigentlich? Es wäre auch gut, wenn generell Sparsamkeit bei Hartz IV belohnt werden würde und nicht alles als Einnahmequelle sprich Einkommen angesehen wäre, denn selbst bei Einsparung von Warmwasserkosten wird man bestraft, wenn man nicht rechtzeitig bei der ARGE angibt, falls man eine Gutschrift bzw. Rückzahlung bekommen hat. Da wird man fürs Warmwassersparen auch bestraft. Deshalb lädt Hartz IV geradezu dazu ein verschwenderisch umzugehen um ja nie in den Verdacht zu geraten, Rückzahlungen nicht rechtzeitig als Einkommen mitgeteilt zu haben. Es gibt noch eine ganze Fülle an Absurditäten des Hartz IV-Gesetzes, wo man sich fragt, wie dieses Gesetz bei sovielen Menschen, die es anwenden, überhaupt solange bestehen kann. Leben wir nicht mehr in einem Land von Denkern oder fehlt da oft der politische Wille, Dinge mal durchzurechen, wo es zu Verschwendung kommt? Bin gespannt, wielange wer ein Interesse überhaupt hat, Geld zu sparen?
Sehr geehrter Herr Goldzahn,
worüber regen Sie sich eigentlich auf? Darüber, dass ein komplexes Gesetzeswerk -wie es die Sozialgesetzgebung nunmal ist- nicht alles auf Anhieb richtig macht?
Wechselgeld wird dann wohl in Zukunft auch als Einnahme gewertet…