Wer einen größeren (Geld-)Preis gewinnt, hat keinen Anspruch auf Hartz IV, So das Urteil des Sozialgerichtes in Frankfurt/Main.
Geklagt hatte eine Frau, die bei einer Fernsehsendung 20.000 € gewonnen hatte und der das Jobcenter daraufhin die Weiterzahlung von Hartz IV verweigerte. Damit war die Frau nicht einverstanden, denn sie habe den Gewinn zur Rückzahlung von Schulden verwendet. Diesem Argument verweigerte sich das Jobcenter mit der Begründung, dass sie durch den Gewinn, den sie vorrangig zum Lebensunterhalt verwenden hätte müssen, nicht mehr hilfsbedürftig sei.
Das Gericht sah das genauso. Ein solcher Gewinn sei auf einen längeren Zeitraum aufzuteilen. Durch die Schuldenrückzahlung habe die Frau erreichen wollen, dass „der Steuerzahler für die Deckung des Lebensunterhaltes einspringen muss“.
Az: S32AS788/11ER

Auch das hätte klar sein müssen, dass man das Geld verwenden muss. Das Amt rechnet dann aus, wie lange das reicht und dann gibts auch solange nichts. Besser steht man jedenfalls monatlich nicht da, es sei denn, sie gewähren einen kleinen Freibetrag.
Wenn das mit den Schulden stimmt, muss es auch so nachgewiesen werden. Da hätte die Frau eben Privatinsolvenz anmelden müssen. Aber diese Fälle sind immer nur erwähnt, man weiss ja nie genau- was denn nun wirklich da noch alles anliegt.
Schlimm genug, dass es nicht genügend Arbeit gibt und das so viele nicht mehr zurecht kommen. So schlimm war das alles nie, wie es heute ist.