Urteil: BAföG wirkt sich auf Hartz IV aus

Ein Bezug von BAföG wirkt sich auf die Höhe eines ALG-II-Anspruches aus. Das urteilte jetzt das Bundesverfassungsgericht.

Geklagt hatte eine Frau, die ALG II bezieht und in Absprache mit dem Jobcenter eine kostenpflichtige Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule absolvierte, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die Frau erhielt für die Ausbildung BAföG, welches das Jobcenter als Einkommen anrechnete. Damit war die Frau nicht einverstanden, zumal sie von den monatlichen 192 EUR, die sie als BAföG erhielt, 55 EUR Schulgebühren an die Berufsschule zahlte.

Zu Recht, wie die Bundesrichter feststellten. Demnach sei lediglich eine Pauschale von 20 Prozent des Gesamtbedarfs für ausbildungsbestimmte Kosten als zweckbestimmtes privilegiertes Einkommen abzuziehen. Im Übrigen seien die Schulgebühren nicht zusätzlich absetzbar.

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