SG Berlin: Erben müssen Hartz IV zurückzahlen

Familienangehörige, die das Erbe eines verstorbenen ALG-II-Empfängers annehmen, sind grundsätzlich zur Rückzahlung der Leistungen verpflichtet – so urteilte jetzt das Sozialgericht Berlin.

Geklagt hatte die Tochter eines Mannes, der ungefähr 12.000 Euro an Hartz IV bezogen hatte. Der Mann hatte bei Antragstellung ein Schonvermögen von 22.000 Euro geltend gemacht, was vom zuständigen Jobcenter auch akzeptiert wurde.

Nach dem Tod des Mannes trat die Tochter das Erbe an und wurde daraufhin vom Jobcenter aufgefordert, die geleisteten ALG-II-Zahlungen zurück zu zahlen. Die Tochter weigerte sich und wandte sich an das Sozialgericht – jedoch ohne Erfolg.

Nach Ansicht des Gerichts seien Erben einer Person, die zu Lebzeiten ALG II bezogen hatte, zur Rückzahlung verpflichtet. Dies ergebe sich aus § 35 SGB II. Dies gelte insbesondere dann, wenn das Hartz IV in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall geleistet wurde und 1.700 € insgesamt übersteige. Allerdings ist die Rückzahlungspflicht auf die Höhe des Nachlasses beschränkt.

Az.: S 21 AS 5/08

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11 Antworten auf SG Berlin: Erben müssen Hartz IV zurückzahlen

  1. Jack sagt:

    Erst hab ich ein Schonvermögen, das ordentlich angemeldet und akzeptiert wird und wenn ich den Löffel abgebe, dürfen die Kinder an den Staat zahlen. Halleluja! Was für eine Idiotie.

    • Julchen sagt:

      genau! und es ist oft schon mehrfach versteuert.

      Zudem müssen die Kinder auch die Beerdigung bezahlen, dann könnten sie das Geld nicht mal dafür nehmen. Ich nenne so was Schweinerei.

      Dieser Staat bringt seine Bürger der Reihe nach ins Elend. Aber nur die, die sowieso wenig haben, die Reichen lässt man unberührt.

  2. Hoppel sagt:

    Und wieso können Sie das Erbe für das Begräbnis nicht “nehmen”? Einfach mal die News richtig durchlesen und erst dann schimpfen: das Erbe betrug 22.000 €, zurückgefordert wurden 12.000 €. Und für 10.000 €, liebes Julchen, kann man durchaus eine stattliche Beerdigung zahlen…

  3. Jack sagt:

    @Hoppel
    Es geht ums Prinzip! Alle Erben von Erblassern die in den letzten 10 Jahren mehr als 1700 Euro ALG II erhalten haben wird hier ein Strick gedreht obwohl sie mit der Hartz 4 Geschichte nichts zu tun haben. Das Schonvermögen wird ja wohl rechtlich erworben sein, es gibt auch sparsame Menschen, die unverschuldet in ALG II “abrutschen”. Da hat der Staat schon lange seine Steuern für bekommen. Und nun nochmal in die Tasche greifen? Mit welchem Recht? Steht der Staat über den Menschen oder bilden die Menschen den Staat?

    PS: Hoppel, es geht nicht nur um den obigen Beitrag, vielleicht mal den großen Zusammenhang sehen, wenn sich andere hier zu Wort melden! Lesen und wenigstens versuchen zu begreifen.
    Also was soll dieses unsägliche stalken nach jeder Wortmeldung von Julchen?
    Schlauscheißer mag niemand.

    • Hoppel sagt:

      Weder stalke ich noch bin ich irgendein Klugscheißer. Vielmehr stört es mich, daß Informationen nicht gelesen werden, falsche Schlüsse gezogen werden und dann entsprechend falsche Argumente rausposaunt werden. Das hat übrigens weder mit Julchen oder irgendeinem “großen Zusammenhang” zu tun, den Du da irgendwo als Verschwörungstheorie siehst noch mit irgendwelchen anderen Deiner Theorien. Nett auch Dein Hinweis “Lesen..:”. Genau darum geht es mir: erst lesen, dann Schlüsse ziehen und dann auch sachlich richtige Antworten schreiben. Im übrigen – auch das gehört zum von Dir selbst geforderten (und scheinbar nicht ppraktizierten) “Lesen”: ich habe nirgendwo meine Meinung zu der News selbst geäußert und mich auch nicht positioniert, wie ich zu der konkreten Sache stehe (und ich habe da durchaus eine feste Meinung), sondern eben nur auf falsch wiedergegebene Fakten reagiert. Aber ds eben scheint Dich ja zu stören – von wegem dem großen Zusammenhang und so…

      • Jack sagt:

        @Hoppel
        Ja, immer schön auf den “News” herumreiten und ja keinen Gedanken verschwenden, dass das Gesetz auch in anderen Fällen greift wo ein Nachteil für den Erben besteht. Schlägt der Erbe, aus finanziellen Gründen das Erbe aus, so ist er nicht mal berechtigt persönliche Erinnerungen aus der Wohnung zu entfernen. Sehr menschlich.
        Hoppel, ich habe in meinem Beitrag Fakten geliefert und Fragen gestellt. Mit keinem Wort bin ich zu irgend einer Meinung deinerseits gekommen. So ein Gewäsch von wegen Verschwörungstheorie kannst du getrost stecken lassen, ist ja lächerlich.
        Was dich interessiert ist nur das Rumreiten auf die aktuelle News ohne zu bedenken, dass es auch andere bezogene Fälle geben könnte, nur um dann andere schulmeisterisch zu maßregeln. Ärmlich.
        Bei Gesetzen sollte man immer den “großen Zusammenhang” und nicht nur den gerade eben erwähnten Fall sehen. Die Medallie hat immer zwei Seiten.
        PS: das mit dem “Lesen” scheint doch nicht so ganz bei dir zu funktionieren, was man bei deinem verworrenem Beitrag sehen kann, alles angeführte hat weder Hand noch Fuß – aber wenn mans nicht anders kann…

    • Julchen sagt:

      @Jack
      es gibt immer Menschen, die ein Feindbild brauchen -wahrscheinlich schreibt Hoppel in einem andern Forum unter anderem Namen, so das er meine Beiträge kennt. Ich bin das gewöhnt und es interessiert mich nicht mehr, als wenn ein Hai im Pazifik wendet. Diese Menschen können einfach nicht anders. ;-)

  4. Manfred sagt:

    Begräbniskosten dürften ohnehin auf die Rückzahlung angerechnet werden können, schließlich fallen sie in die ökonomische Sphäre des Hilfebedürftigen. Abgesehen davon kann das ja so im SGB II stehen. Aber wir wissen ja alle, dass das SGB II von vorne bis hinten verfassungswidrig ist. Warum sollte ausgerechnet diese Regelung nicht verfassungswidrig sein?? Gerichtlich attackieren! Und wenn es bis zur obersten Instanz nicht möglich ist: WIderstandsrecht nach Artikel 20 Abs. 4 Grundgesetz!

  5. Julchen sagt:

    Ich hatte das durch die Werbungszeilen nicht gesehen, das noch Geld übrig ist.

    Also wenn noch 10.000 übrig wären, kann man die Beerdigung bezahlen, eine Erdbestattung kann locker bei 7000 mindestens liegen. Die Wohnung muss aufgelöst werden und alles mögliche. Ich hoffe, das der Mann da vorgesorgt hatte vielleicht mit einer Sterbeversicherung, aber da weiss ich nicht, was denn der Staat noch abkassiert.

    Dennoch hat der Verstorbene ein Leben lang geschuftet und gespart, alles wurde bereits versteuert und wenn er angenommen vorher mehr hatte, hat ihm der Staat das ja auch schon weggenommen, bis zum Freibetrag.

    Hartz IV ist Lug und Betrug, Erpressung, Nötigung und Rufmord. Dagegen muss man angehen.Wenn ich schon die Pressemeldungen lese, dieser Schundjournalismus, da könnt ich auf die Palme. Diese aufreisserischen Schlagzeilen über Hartz IV Empfänger. Das ist mit ein Grund, warum die meisten keine Arbeit bekommen, weil diese Vorurteile bestehen. Könnte man genauso gut einen Judenstern tragen.

    Jedenfalls hat der Staat kein Recht dieses Geld auch noch zu nehmen. die Großen Erben der Unternehmen, die werden geschont -man muss ja den Kapitalismus weiter am Leben halten. Da wird sich noch manch einer wundern, wenn es kracht in Europa.

    Widerstand ist angesagt nach so langer Zeit der Qual vieler Menschen. Nicht zu vergessen, die über 1000 Tote, die sich selbst umgebracht haben wegen Hartz IV.
    Die Familien und Kinder- die tragen für den Rest ihres Lebens daran.

    Folgenden Artikel hatte ich mir seinerzeit abgespeichert. Da kann ich nur zustimmen, was der Historiker sagt.
    http://www.stern.de/wirtschaft/news/maerkte/eric-hobsbawm-es-wird-blut-fliessen-viel-blut-700669.html

    Ich hoffe, das alle die an Hartz IV beteiligt waren und sind, auch die Schreibtischtäter irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden, egal von wem.

    • caramba sagt:

      Im AlgII-Bezug:
      Alleinerziehende Mutter, Kinder im Alter von 10 und 15 Jahren,
      ein 21-jähriger Nachwuchs hat den Haushalt bereits verlassen,
      arbeitet zur Zeit, möchte später noch studieren.
      Man wohnt in “geschütztem Eigentum”, was mühsam versucht wurde aufrechtzuerhalten.

      Jetzt stirbt die Frau.

      Was ist nun zurückzuzahlen, und von wem?

      Zahlen die erbenden Kinder ihren eigenen AlgII/Sozialhilfe-Bezug zurück?
      Zahlt das Älteste für seine Geschwister?
      Erfolgt eine anteilmässige Aufrechnung?????

      Müssen alle das Erbe ausschlagen, wenn sie sich nicht verschulden wollen?
      Was geschieht dann mit dem bisher geschützten Eigentum?

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