Trotz Hartz IV Unterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit

Obwohl noch nicht wissenschaftlich untersucht, dürfte es viele Unterhaltspflichtige geben, die sich bewusst nicht um einen Job kümmern, um ja nicht Unterhalt zahlen zu müssen. Dabei besteht gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB durchaus die Pflicht, sich bei Arbeitslosigkeit um eine Arbeit zu bemühen, um der Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.

Diese Pflicht wird nun durch ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestärkt.

Geklagt hatte ein Mann, der im dem Urteil zugundeliegenden Zeitraum von Mai 2009 bis Oktober 2010 zwei befristeten öffentlich geförderten Beschäftigungen nachgegangen ist, bei denen er ein Nettoeinkommen von 899 € im Monat verdiente. Seit Oktober bezieht der Kläger ALG II. In dem gesamten Zeitraum hatte der Mann zwar regelmäßig Kontakt zu seinem Kind, hat jedoch nie Unterhalt gezahlt, weswegen einem entsprechenden Antrag der Mutter auf Unterhaltsvorschuss bis September 2009 stattgegeben wurde.

Das zuständige Jugendamt wandte sich im Januar 2009 an den Kläger und forderte diesen auf, Unterhalt in Höhe von 214 € je Monat zu zahlen. Da der Mann auch daraufhin nichts zahlte, leitete das Jugendamt das Gerichtsverfahren ein, in dessen Folge unter Anrechnung von fiktiven Einkünften der spätere Kläger zur Unterhaltsnachzahlung für die Zeit vom Oktober 2009 bis April 2010 von 1.498 Euro und ab Mai 2010 zu monatlich 214 Euro verpflichtet wurde.

Dagegen legte der Mann Beschwerde ein. Diese begründete er damit, dass er angesichts seiner Einkünfte aus dem ALG II und dem Nebenjob nicht in der Lage sei, den Unterhalt von 214 Euro zu zahlen, zumal er mit seinem Einkommen unter dem Selbstbehalt liege. Auch sei er arbeitsrechtlich nicht berechtigt, eine weitere Nebentätigkeit aufzunehmen und im Übrigen verfüge die Mutter über ein hohes Nettoeinkommen von 2.000 Euro, weswegen er nicht gesteigert unterhaltspflichtig sei.

Diese Beschwerde wurde abgewiesen und die Unterhaltsverplichtung in der Höhe von 214 Euro je Monat bestätigt.

Nach Ansicht des Gerichtes hat der Unterhaltsverpflichtete alles in seinen Kräften Stehende zu unternehmen, um eine möglichst gut bezahlte Erwerbstätigkeit zu finden.  Eine öffentlich geförderte Arbeitsgelegenheit gehört dabei nicht zu den geforderten Bewerbungsbemühungen. Vielmehr hätte der gesundheitlich nicht eingeschränkte 35jährige Mann sich auch weiterhin um einen Arbeitsplatz bemühen müssen.

Zwar legte der Kläger dem Gericht Bewerbungsunterlagen vor, die das Gericht jedoch nicht akzeptierte.

Die Bewerbungsschreiben  waren bereits so geschrieben,  „dass sie für den Adressaten Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Arbeitsplatzsuche des Antragsgegners aufkommen lassen. Es handelt sich um nichtssagende Bewerbungen ohne nähere Angaben des Antragsgegners zur eigenen Person sowie zu seinen persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten im Hinblick auf die konkrete Stelle. Der Antragsgegner zeigt in seinen Bewerbungsschreiben kein konkretes persönliches Profil auf, welche beruflichen Fähigkeiten und Vorstellungen er in Bezug auf die gesuchte „neue berufliche Herausforderung“ hat und dass und warum er den Anforderungen der Stelle, um die er sich bewirbt, (besonders) entsprechen könnte. Auch sonst werden keine Tatsachen genannt, die einem etwaigen Arbeitgeber sein besonderes Anliegen an einer neuen Erwerbstätigkeit nahebringen könnten.“, wie das Gericht urteilte.

(Az.: 10 UF 106/10 des OLG Brandenburg vom 15.02.2011)

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10 Antworten auf Trotz Hartz IV Unterhaltspflicht und Erwerbsobliegenheit

  1. Julchen sagt:

    [[[[Obwohl noch nicht wissenschaftlich untersucht, dürfte es viele Unterhaltspflichtige geben, die sich bewusst nicht um einen Job kümmern, um ja nicht Unterhalt zahlen zu müssen. ]]]]

    dürfte es viele……….
    man kann ja schon mal vorsichtshalber die Menschen diskriminieren und als Unterhaltsflüchtige beschimpfen, ehe man genaues weiss.

    für mich ist das Propaganda- sonst nichts !
    Sicher gibt es (sind ja überwiegend Männer)welche, die nicht zahlen, aber das kommt in allen Gesellschaftsschichten vor. Mein ExMann hat vor vielen, vielen Jahren auch nicht für sein Kind bezahlt und der Mann hatte eine gutgehende Firma. Also bitte nicht immer auf Hartz IV herumreiten, sonst kracht das Pferd zusammen.

    Wieso hat man also “diesen” Fall hier mühselig rausgekramt ?????????
    Sommerloch?
    Mal wieder Hartz IV Empfänger platt machen?
    Bischen Propaganda als Volksverblödung?

    Wie wärs denn mal, wenn Arbeitsstellen angeboten würden? Damit dann auch alle ihre Verpflichtungen bezahlen können.
    “Sone” und “Solche” gibts immer- also keine derartige Nachricht wert !

  2. Hoppel sagt:

    Äh Julchen – was für ein Problem hast Du eigentlich??? Ich lese ja schon seit geraumer Zeit Deine Kommentare, aber noch nie war einer derart, nun ja, sinnlos, wie dieser.

    Zitat “man kann ja schon mal vorsichtshalber die Menschen diskriminieren und als Unterhaltsflüchtige beschimpfen, ehe man genaues weiß.”.

    Hier wird nicht “vorsichtshalber” diskriminiert und keine “Unterhaltsflüchtlinge beschimpft”. Fakt ist, daß bundesweit die Jugendämter davon berichten, daß die Kosten für den Unterhaltsvorschuß seit Jahren stetig steigen und gleichzeitig die – oft lange Zeit brauchenden – gerichtlichen Verfahren gegen die Unterhaltspflichtigen das Ergebnis bringen, daß diese in den vielen Fällen durchaus in der Lage gewesen wären, sich um einen Job und damit Einkommen zu kümmern, das aber unterlassen. Der Umstand, daß hier – aus welchen Gründen auch immer – noch keine wissenschaftliche Untersuchung vorliegt, bedeutet nun auch nicht gerade zwangsläufig, daß es dieses Problem nicht gibt.

    Zitat “für mich ist das Propaganda- sonst nichts !”

    Weiteres Zitat: “Sicher gibt es (sind ja überwiegend Männer)welche, die nicht zahlen”

    Äh – und Dein durch nichts begründetes “Argument” mit den Männern (welches ebenfalls nicht auf irgendwelche eben noch als fehlend monierte wissenschaftliche Studien beruht) ist nun als seriös einzustufen? Seltsame Sichtweise. Zum Vorwurf der “Propaganda”: gegen wen wird “propagiert”? Ausdrücklich wird bei der Einleitung gesagt, daß es “viele” Unterhaltsverweigerer gibt. Nirgendwo steht geschrieben, daß jeder, der keinen Unterhalt zahlt, damit gemeint ist.

    Zitat: “Mein ExMann hat vor vielen, vielen Jahren auch nicht für sein Kind bezahlt und der Mann hatte eine gutgehende Firma. Also bitte nicht immer auf Hartz IV herumreiten, sonst kracht das Pferd zusammen.”

    In der Meldung wird nicht auf ALG-II-Empfänger Bezug genommen, sondern auf jemanden, der sich laut Gerichtsurteil nicht mal ansatzweise die Mühe gegeben hat, sich um eine Erwerbstätigkeit zu kümmern, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre. Der Mann hat laut Urteil Standardbewerbungen ausschließlich per Mal verschickt, hat auf konkrete Rückfragen nicht reagiert und schließlich auch auf Einladungen zu einem persönlichen Gespräch nicht reagiert. Wie gesagt: ein konkretes Einzelbeispiel, was nirgendwo in der Meldung (und im Urteil) verallgemeinert und auf “die” ALG-II-Bezieher insgesamt ausgeweitet wurde.

    Im übrigen diskriminierst Du gerade alle Pferde der Welt ;-)

    Es mag ja sein, daß Du aus welchen Gründen auch immer allergisch gegen in Deinen Augen unberechtigten Vorwürfe und Verallgemeinerungen gegen Hartz-IV-Bezieher reagierst (darauf weisen zumindest etliche Kommentare von Dir in der Vergangenheit hin) – aber Du bist nicht die “Julia d’Arc” der ALG-II-Szene. Anders gesagt: rege Dich doch bitte erst dann auf, wenn Du ein objektives Bild gewonnen hast.

    Vor allem dann, bevor Du Deine ach so dramatische Vorwürfe wie

    Zitat “Wieso hat man also “diesen” Fall hier mühselig rausgekramt ?????????
    Sommerloch?”

    losläßt. Denn sonst wüßtest Du, daß eine schriftliche Urteilsbegründung u.U. eine gewisse Zeit braucht, um vom Gericht veröffentlicht zu werden oder auch ein Urteil eine bestimmte Frist benötigt, um rechtskräftig zu werden.

    Zitat: “Sone” und “Solche” gibts immer- also keine derartige Nachricht wert !”

    Ich persönlich finde die Nachricht durchaus wichtig, weil hier m.W. erstmals ganz eindeutig auf die Pflicht des Unterhaltspflichtigen ganz konkret eingegangen wird und sich Alleinerziehende in Zukunft berufen können (was Dich offenbar nicht weiter interessiert – sind ja niht unbedingt Hartz-IV-Bezieher…).

    Im übrigen – manchmal sind Kommentare und Reaktionen auf eine in Deinen Augen wertlose Nachricht wertvoller als die Nachricht selbst. So wie in diesem Fall.

  3. Julchen sagt:

    Reg Dich nicht auf, das gibt Falten, auch bei Männern. Ich schreibe was ich will und sage meine Meinung, genau wie Du, obwohl mir das egal ist, was und wann Du schon geschrieben hast.

    In der Schweiz werden Unterhaltsflüchtige eingelocht, und das ist auch gut so. Problematisch ist doch immer, das Männer meinen, sie können sich um ihre Pflichten drücken. Aber generell mag ich die Pauschalierungen im Hartz IV Geschehen nicht.

    Zudem bin ich altmodisch und man müsste eher die Frauen auffordern, sich die Partner besser auszusuchen. Noch nie hat es so viele “alleinerziehende” Mütter gegeben. Von Nichts kommt ja nichts, gelle. ;-)

  4. Hoppel sagt:

    Warum soll ich mich denn nicht aufregen? Du tust es doch laufend. Und da soll ich nicht das Recht dazu haben? Ist das jetzt eine Diskriminierung Deinerseits?

    Abgesehen davon: Du hast es immer noch nicht verstaden – oder willst es schlicht einfach nicht verstehen: in der News werden in kinem Satz irgendwelche ALG-II-Sachen pauschalisiert. Und wenn Du noch so herumjammerst und auf Beiträge, die Dir egal sind, dennoch antwortest. ;-)

  5. Julchen sagt:

    Ach was.
    Versuch einfach einmal “Betonungen” herauszulesen. Ich rege mich in keiner Weise auf.
    Wenn Du jedoch etwas aggressiv liest- dann kommt es Dir so vor. :-)

  6. Manfred sagt:

    Hallo, Julchen!

    Danke für den passenden Kommentar zu dem idiotischen Artikel zu dem noch viel idiotischeren Urteil auf Grundlage der alleridiotischsten Gesetzgebung!

    Ich würde gar nicht erst argumentieren wie der im Artikel zitierte Vater:
    1. Die zitierte “Erwerbsobliegenheit” ist pure Fantasie, verfassungsmäßig überhaupt nicht gedeckt!
    2. Der “Unterhaltsvorschuss” ist eine Sozialleistung und muss vom Staat getragen werden. Das Bundesverfassungsgericht muss das Unterhaltsvorschussgesetz darum so schnell wie möglich in die Tonne treten!
    3. Es ist eine systemische Obliegenheit im kapitalistischen Wirtschaftssystem, dass Unternehmer Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen (oder ihnen am Markt den selbstständigen Kaufkrafterwerb ermöglichen). Tun sie das nicht, muss der Staat die Kapitalisten sanktionieren. Vor Enteignung haben sie Angst – also los, Staat, enteigne sie!
    4. Was mit derjenigen oder demjenigen geschieht, die oder der DANN immer noch nicht für ihr oder sein Kind sorgen will, kann man sich dann noch überlegen…

    • Julchen sagt:

      Es kommen doch immer neue und neue Propagandas zu Tage. Einen Thread gibts hierfür wohl noch nicht, aber ich muss sagen, es kann einem in dieser Gesellschaft nur noch schlecht werden.

      [[ In schöner Regelmäßigkeit wird der Bevölkerung eingeimpft, welch gemeine Untermenschen die bösen Hartz IV Empfänger doch sind, die sich quasi als Parasiten am Volksköper ernähren und faul in der sozialen Hängematte liegen, dazu meist noch rauchenderweise betrunken am Kinderzeugen sind, während sie ihre bereits existierenden Kinder vernachlässigen und in viel zu großen Wohnungen wohnen die zu gut geheizt sind. Natürlich sind das nur Propagandalügen, aber sie zeigen Wirkung.

      Weil nun gerade für diesen Monat keine neuen Abscheulichkeiten der Hartz IV Schmarotzer geliefert werden konnten, müssen nun die Selbständigen herhalten, die ihr Einkommen mit Hartz IV aufstocken müssen, weil sie nicht genug verdienen und die Bundesagentur für Dummschwatz liefert die Propagandasteilvorlage:

      Immer mehr Menschen in Deutschland, die selbständig arbeiten, sind auf Hartz IV angewiesen.]]

      http://www.duckhome.de/tb/archives/9288-Neue-Hartz-IV-Maerchen-Die-boesen-Selbststaendigen.html

  7. Hoppel sagt:

    Ich bin immer wieder erstaunt, wie hier mit haltlosen Behauptungen (Argumente möchte ich das nicht nennen) herumgeschmissen und sich gegenseitig sogar noch in der sehr subjektiven und einseitigen Betrachtungsweise geholfen wird.

    Zitat “1. Die zitierte “Erwerbsobliegenheit” ist pure Fantasie, verfassungsmäßig überhaupt nicht gedeckt!”

    Mal abgesehen davon, daß Deutschland keine Verfassung kennt, ist die Aussage schlichtweg falsch. Das Grundgesetz (was hier offensichtlich gemeint ist) verweist darauf, daß die entsprechenden Gremien berechtigt sind, Gesetze zu erlassen, die wiederum von den Gremien geprüft und genehmigt werden. Das BGB ist durch die entsprechenden Institutionen seinen Weg gegangen und die Aussage von Manfred ist – vereinfacht gesagt – Blödsinn.

    Zitat 2: “Der “Unterhaltsvorschuss” ist eine Sozialleistung und muss vom Staat getragen werden”

    Der Unterhaltsvorschuß ist KEINE Sozialleistung. Leistungen nach dem UVG kommen nur dann in Betracht, wenn eine unterhaltsverpflichtete Person wirtschaftlich nicht in der Lage ist, Unterhalt zu leisten. Die Aussage, daß der Vorschuß vom Staat getragen werden “muss”, ist unter diesem Apekt blödsinnig, weil nach Meinung von Manfred dann offensichtlich kein Mensch mehr Unterhalt leisten sollte – egal, welches Einkommen er hat.

    Zitat 3: “Es ist eine systemische Obliegenheit im kapitalistischen Wirtschaftssystem, dass Unternehmer Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen (oder ihnen am Markt den selbstständigen Kaufkrafterwerb ermöglichen). Tun sie das nicht, muss der Staat die Kapitalisten sanktionieren. Vor Enteignung haben sie Angst – also los, Staat, enteigne sie!”

    Und sonst so?

    Zitat 4: “Was mit derjenigen oder demjenigen geschieht, die oder der DANN immer noch nicht für ihr oder sein Kind sorgen will, kann man sich dann noch überlegen…”

    Achja. Das übliche Gequatsche – gegen alles wettern, gegen alles schimpfen, irgendwelche sinnlosen Behauptungen loslassen und Thesen aufstellen, die absolut nichts mit dem Thema zu tun haben – um dann die kleinlaute Aussage zu treffen, dass man selbst keinen Plan habe. Ist natürlich sehr einfach, weil bequem.

  8. Jule sagt:

    Also der Vater meiner Kinder hat seit der Trennung vor einem halben Jahr weder ein Cent gezählt noch hat es ihn irgendwie interessiert wie ich uns versorge.
    Jetzt wurde der Unterhalt auf 360,- festgesetzt und er sagte mir heute, dass er sich jetzt arbeitslos melden wird!
    Was ist bitteschön mit den Männern los??

  9. maik sagt:

    smile naja er hat wohl keine lust als zahlesel zu enden ;-)

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