Niedersachsen: Wettverbot bei Hartz IV bleibt vorerst bestehen

Das Verbot von Sportwetten für Hartz-IV-Bezieher bleibt in Niedersachsen bestehen. Ein Widerspruch gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung vom April dieses Jahr wurde gestern abgelehnt, womit das Verbot bis zur Urteilsverkündung in der Hauptsache am 06. Juli bestehen bleibt. Bei Verstößen drohen dem der staatlichen Gesellschaft „Lotto Niedersachsen“ Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro pro Einzelfall.

Ein weiterer Versuch, Sportwetten für Bezieher von ALG II zu verbieten, scheiterte indes in Rheinland-Pfalz. Das Landgericht Trier urteilte am 01. Juni, dass der Gesetzgeber Hartz-IV-Empfängern Freibeträge zur Lebenssicherung zugestehe, die er eigenverantwortlich einsetzen darf.

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3 Antworten auf Niedersachsen: Wettverbot bei Hartz IV bleibt vorerst bestehen

  1. Tom_ sagt:

    Immer der selbe Fehler. Es gibt kein Wettverbot für Hartz IV Empfänger, die übrigens richtig Leistungsbezieher nach SBG II sind. Was es wirklich gibt, das ist ein Einfordern jener Selbstverpflichtung der Regierung, mit der sie das staatliche Glücksspielmonopol begründet: Leute vor der finanziellen Selbstvernichtung durch Glücksspiel schützen zu wollen. Die Entscheidung des Gerichts gilt auch keineswegs nur für SGB II Leistungsbezieher. Sie gilt genauso für Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Niedriglohnbezieher, stark verschulte Menschen und Menschen in vergleichbaren Lagen. Ich freue mich auf den Tag, an dem Fakten endlich einmal korrekt berichtet werden. Leider sind inzwischen die meisten Medien eher auf griffige Schlagworte und Headlines aus.

    Noch einmal kurz: In dem Urteil geht es nicht um Diskriminierung von ALG II Beziehern, sondern um die Einforderung der staatlichen Selbstverpflichtung.

  2. Pingback: ARGE-Nachrichten Sonntag, 12. Juni 2011 | Nachrichtenspiegel online

  3. Julchen sagt:

    [[ Noch einmal kurz: In dem Urteil geht es nicht um Diskriminierung von ALG II Beziehern, sondern um die Einforderung der staatlichen Selbstverpflichtung.]]

    Jeder Leistungsberechtigte hat einen Freibetrag für seine privaten Dinge und damit muss er machen können, was er will.
    Und natürlich ist es eine Diskriminierung- einem erwachsenen Menschen Vorschriften zu machen, wie er sein Geld ausgibt !!! Damit das mal klar ist- der Staat mischt in Dinge ein, die ihn nichts angehen.

    In Rheinland-Pfalz ist das abgeschmettert worden und man kann dem Richter aus Trier nur gratulieren, das er so geurteilt hat.

    Der Staat braucht mich nicht zu beschützen, was mein Geld angeht, das kann er tun, wenn uns der Islam überrollt oder sonst was.

    In einer Demokratie brauche ich keine Bevormundung und keinen Zwang und Verbote.
    Speilsüchtige Menschen gibt es, die gehören in Behandlung. Dann müsste der Staat ja auch hingehen und diese Unmengen “Spielhallen” schliessen, das macht er aber nicht, weil er geldgeil ist und ohne jede Moral JEDE Einnahme kassiert, was die Steuern angeht, damit er sie ohne Moral verplempern kann zum Schaden der Bürger und nicht zum Nutzen der Bürger.

    Unser Staat ist ein rechter Zuhälter geworden. Und wenn man nicht spurt, gibts Prügel in Form von Sanktionen.

    Na toll!

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