Bildungspaket: Nachhilfe nur bei guten Noten?

Das Bildungspaket wurde erst als großen Fortschritt von der Politik gefeiert, dann mangels Transparenz und Informationen kaum angenommen und nun stellt sich heraus, dass das Paket offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt wurde, denn ein wesentlicher Bestandteil des Paketes – die Möglichkeit, bei schlechten Schulleistungen Nachhilfe zu beanspruchen – hat wesentliche Schwächen.

So zumindest der Tenor einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt (Main). Geklagt hatte ein 16jähriger Gymnasiast, der per Eilantrag Nachhilfeleistungen aus dem Bildungspaket im Wert von monatlich 78 Euro für die Fächer Mathematik und Physik begehrte. Ein entsprechender Antrag an das Jobcenter wurde zuvor abgelehnt.

Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag ab. Die Begründung: der bisherige Nachhilfeunterricht habe dem Schüler nicht dabei geholfen, seine Noten in den beiden Fächern zu verbessern. Insbesondere in Mathematik habe der Kläger bereits seit Mai 2010 Nachhilfe erhalten, rutschte aber dennoch in diesem Fach in dieser Zeit von einer ausreichenden auf eine mangelhafte Note herab. Nach Ansicht des Gerichts müsse das Jobcenter jedoch nur dann die Kosten für eine Nachhilfe übernehmen, wenn damit „wesentliche Lernziele wie die Versetzung“ erreicht werden können. Dies sei im konkreten Fall nicht gegeben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

AZ: S 26 AS 463/11 ER

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2 Antworten auf Bildungspaket: Nachhilfe nur bei guten Noten?

  1. Marianne sagt:

    Daran sieht man, was in Wahrheit mit dem ganzen Bildungspaket bezweckt war! Keinesfalls eine tatsächliche Hilfe für Schüler, die irgendwo Nachhilfe brauchen! Den Mut den dieser Schüler bewiesen hat, trotz vorheriger Ablehnung trotzdem noch die Hilfe einzufordern, werden die meisten so und so nicht haben…! Und genau das hatte die Politik auch erwartet! Das in Wahrheit fast keiner sich trauen wird, das Ganze tatsächlich in Anspruch zu nehmen! Dieses verlogene gemeine Pack!

    Die Schüler müssen beweisen, dass die in Anspruch genommene Hilfe in kurzer Zeit etwas bringt…! Bei wievielen Schülern wird solche Nachhilfe schon helfen?

    Genau so hat sich das verlogene Politikerpack diese Hilfe auch gedacht! Das sie gar nicht mehr angenommen wird oder – wie hier der Fall – zur Not immer verweigert werden kann…

    Das ist doch die allergrößte Frechheit!

    Wofür bekommen diese Lumpen ihr Geld? Wann wird endlich mal deren Nutzen bezahlt und wenn sie solchen Scheiß sich ausdenken, der absolut nichts bringt, wann wird dann endlich ihnen das Gehalt gekürzt! Oder für was kriegen diese Lumpen denn überhaupt Geld?!

    Sie verarschen uns nur und rechnen uns trotz riesiger Inflation 5 Euro Erhöhung vor! Wann wird denen endlich ihr ganzes Lügengeschwafel in den Rachen zurück gestopft?! Wann?!!!

    Stellen sich noch hin und erhöhen – an vorderster Front in der EU – das Renteneintrittsalter auf ein Niveau wo kein Arbeiter irgendeine Chance hat, so lange überhaupt zu arbeiten! Nur dieses Lumpenpack will vom Steuerzahler vom Abgeordnetensessel aus bis in 70 vom Steuerzahler Abgeordnetengehälter abkassieren!

    Mensch, wann wird das ganze Pack endlich mal in die Luft gejagt?!

  2. Julchen sagt:

    Fakt ist: es gibt gar kein Bildungspaket
    Dieser Begriff ist eine Lüge. Genau so wie die volksverhetzende Aussage, Hartz IV-Eltern würden sich nicht um ihre Kinder und deren Bildung kümmern. Tatsächlich sieht § 28 SGB II, in welchem die Leistungen für Bildung und Teilhabe gesetzlich geregelt wurden, nur in Abs. 5 eine Bildungshilfe (Nachhilfe) vor und auch diese ist auf Ausnahmefälle beschränkt, wo vorrangige schon lange bestehende Nachhilfeangebote von Schule und Jugendamt nicht greifen. Ansonsten geht es in § 28 SGB II ausschließlich um sog. Teilhabeleistungen, zu denen auch die Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Musikschulen, die Mehraufwandserstattung des Essengelds und die Kostenübernahme für Schulausflüge, Klassenfahrten und materiellen Schulbedarf gehören – dies alles hat nichts mit Bildung zu tun, dabei handelt es sich vielmehr um Leistungen, die als Teilhabeleistungen dem Regelbedarf der Kinder zuzuordnen sind, auf die aber – wie bei der Nachhilfe auch – nur Anspruch besteht, wenn man die im Gesetz genannten und von den Kommunen vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt. Zudem gab es ca. die Hälfte dieser Leistungen auch schon vorher, allerdings mehr oder weniger automatisch ohne gesonderten Antrag. Das hierfür nun ein solcher erforderlich ist, darüber will man aber nicht informieren. Da muss man sich dann auch nicht wundern, wenn keiner gestellt wird.
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-es-gibt-kein-bildungspaket-95012.php

    Die Volksverblödung wird nun auch schon übers ZDF gestartet.

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