Mit viel Hoffnung wurde insbesondere von Bundesarbeitsministerin von der Leyen das Bildungspaket im Rahmen der Hartz-IV-Reform gepriesen und verteidigt. Durch das Bildungspaket sollte es den Kindern von Hartz-IV-Beziehern ermöglicht werden, an Freizeitaktivitäten in Vereinen teilzunehmen, ein tägliches kostenloses Mittagessen in der Schule zu bekommen oder auch Nachhilfe in Anspruch zu nehmen.
Nun stellt sich heraus, dass kaum Anträge auf Teilhabe am Bildungspaket gestellt werden. Selbst in Großstädten wie Berlin, München und Hamburg bewegen sich die gestellten Anträge im dreistelligen Bereich, obwohl theoretisch allein in Berlin mehr als 200.000 Kinder Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hätten.
Ein Grund für Zurückhaltung bei den Anträgen dürfte das komplizierte Antragsverfahren sein, über das wir bereits berichteten (Bildungspaket und Bürokratie bei Hartz IV). Auch ist kaum für das Bildungspaket bei den betreffenden Eltern geworben worden, in den Jobcentern zumindest in Berlin wird nur auf ausdrücklichen Nachfragen über das Bildungspaket beraten, Informationen zum Beispiel in Form von Plakaten oder Broschüren in den Jobcentern sind kaum vorhanden.
Bundesarbeitsministerin von der Leyen plant nun einen Runden Tisch zum Bildungspaket, bei dem mit den Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden darüber beraten werden soll, wie die Anlaufschwierigkeiten überwunden werden können.
Eltern, die ALG-II-Leistungen erhalten, wird dringend empfohlen, bis spätestens 30. April entsprechende Anträge auf Teilhabe auf die Leistungen aus dem Bildungspaket zu stellen, damit diese rückwirkend zum 01. Januar gewährt werden können.

Es heißt immer bei den Medien im Bildungspaket für Kinder ”
Kostenloses Mittagessen” . Das ist falsch. Ein Euro muss selber
getragen werden.
Das ganze “Paket” gehört auf den Müll incl. ihrer Erfinder. Menschenunwürdig ist das, was die wieder verhackstückelt haben in dieser Regierung. Und dafür zahlen die Bürger die Steuern, das sie für die Bürokratie drauf gehen und die Kinder haben nichts davon.
Wenn Kinder bei dem getrennt lebenden Elternteil wohnen, bekommen sie Unterhalt vom anderen Elternteil. Es gibt Fälle, in denen die Kinder sogar sehr hohen Unterhalt beziehen. Warum muss ein Kind mit einem Unterhalt von sagen wir mal Stufe 8 der Düsseldorfer Tabelle vom Staat sein Mittagessen oder die Klassenfahrt oder die Vereinsbeiträge finanziert bekommen? Dafür wird schließlich der Unterhalt bezahlt. Kann ja wohl nicht angehen, dass das reiche Politiker- oder Richterkind deshalb am Bildungspaket teilhat, weil dessen (vom Vater des Kindes getrennt lebende) Mutter nicht arbeitet und Hartz IV bekommt oder weil sie nur halbtags arbeiten (möchte) und Wohngeld bezieht. Wer soll hier eigentlich unterstützt werden, die Mutter oder das Kind? Das Kind könnte sich von so einem Tabellenunterhalt alles Mögliche leisten, mehr als die meisten anderen Kinder. Aber es bekommt noch Unterstützung vom Staat..
Kopf schüttel!
Sinn würde es höchstens machen, wenn Kinder von Wohngeld berechtigten Barunterhaltspflichtigen oder barunterhaltspflichtigen Geringverdienern Teilhabe am Bildungspaket haben, denn der barunterhaltspflichtige Elternteil ist der, der dem Kind alles bezahlen muss und von dem das Kind seine Lebensstellung ableitet, nicht der betreuende Elternteil. Diese Kinder haben Unterstützung nötig, nicht aber die, für die Tabellenunterhalt nebst Kindergeld zur Verfügung steht.