Verletztenrente wird voll auf das Hartz IV angerechnet

Laut eines heute veröffentlichten Urteils des Bundesverfassungerichts in Karlsruhe, darf eine von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente in voller Höhe auf Hartz IV angerechnet werden.

Geklagt hatten zwei Hartz IV Bezieher, die seit 1995 beziehungsweise seit 1996 wegen Arbeitsunfällen eine Verletztenrente erhalten und die von den jeweils zuständigen Jobcentern auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wurden.

Nach Ansicht der Bundesrichter würden die Empfänger von einer Verletztenrente zwar gegenüber Kriegsversehrten oder Opfern des NS-Regimes gleichgestellt, deren Renten und Beihilfen nicht auf das ALG II angerechnet werden. Das aber hänge mit der besonderen Situation und Schutzbedürftigkeit dieses Personenkreises zusammen, die bei Beziehern einer Verletztenrente nicht so zutrifft.

Abgesehen davon habe die Verletztenrente den Zweck, den Lebensunterhalt zu sichern und ist damit einem Gehalt ähnlich, welches ja auch bei dem ALG II angerechnet wird.

Verletztenrente wird dann gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit nach einem Arbeitsunfall oder infolge einer Berufskrankheit um mindestens 20 Prozent gemindert ist.

Az: 1 BvR 591/08 und 1 BvR 593/08

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Eine Antwort auf Verletztenrente wird voll auf das Hartz IV angerechnet

  1. Ich grüße,Sehr geehrte Herren,ich würde den jenigen meine Körper geschädigte hand und die Linke Leiste mit der Rente gerne übergegben,Schmerzen jeden Nacht soll der jenige spüren,und schlaflosigkeit,wo ich zu käpfen habe,die Nervosität,wo es die Psyche mit belastet,des ist unbazahlbar,nur wer einen Schaden im Körper hat, kann fühlen und dan entscheiden ob anrechnenbar ist,aber gesunde Menschen verstehen das nicht,überall abzocken,dann nicht wundern wen der kleine Bürger abwählt,und nicht die Politick vertraut,macht weiter so und sieht wo das land getrieben wird,in Bleide und asosialles chaos,ich sagte Deutschland hat die besten systeme in ganzen welt,was damals den Ruf deutschland kaputt gemacht haben,haben andere Politicker aus der vergangenheit gebessert,jetzt machen wieder kaputt mit Benachteiligungen.gesetz heist der Schwer geschädigter ist genug bestraft nich nochmehr bestraffen,Richter entscheiden schnell ohne zu wissen was sie bestraffen.

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