Entzug von Hartz IV bei Tragen einer Burka gefordert

Nach Ansicht der Berliner FDP sind Frauen, die einen Ganzkörperschleier (Burka) tragen, auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar und sollten deswegen keinen Anspruch auf Hartz IV haben.

Von Paul Fresdorf, FDP-Fraktionsvorsitzender in der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Steglitz, wurde jetzt ein entsprechender Antrag an die Versammlung eingereicht.

Fresdorf gehe es dabei um Integration: seiner Ansicht nach sei die Burka ein Zeichen für die Unterdrückung von Frauen, bei finanziellen Einbußen würde die Burka nicht mehr getragen werden.

Die FDP im Abgeordnetenhaus von Berlin hält den Vorschlag inzwischen für nicht verständlich.

Wie viele Frauen in Berlin die Burka tragen und gleichzeitig Hartz IV beziehen, ist unbekannt.

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8 Antworten auf Entzug von Hartz IV bei Tragen einer Burka gefordert

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  2. Vermittlungschancen sagt:

    Recht muss man diesem Beitrag geben. Ziel des Arbeitslosengeldes II ist es doch, zu “fördern und fordern”. Was soll man bei einer Ganzkörperverschleierung fördern und fordern? Die Unterdrückung ist in diesem Fall ganz offensichltlich und gehört, aufgrund unserer Menschenrechte, weder nach Deutschland noch in irgend ein anderes Land.

    Das eine Burka tragende Frau vermittelt werden kann und einen Job bekommt, ist nahezu ausgeschlossen.

    • Hallo!
      Ich finde ein solches Ansinnen höchst problematisch.
      Auch wenn Burkas aus bekannten Gründen als problematisch anzusehen sind, widerspricht die “liberale” Forderung erst einmal ganz grundsätzlichen Werten, die es zu verteidigen gilt.
      Hier von Menschenrechten zu reden und seinen eigenen Standpunkt so sehr in den Mittelpunkt zu stellen, zeugt von keinem dem Menschen zugewandten Verhalten.
      So verwunderlich es auch sein mag, gibt es es doch Frauen, die die Burka freiwillig tragen. Das ist mir persönlich höchst unverständlich – aber deren gutes Recht. Noch darf man in unserem Land seine Religion frei ausüben.
      Was wollen Sie ALG-II-Empfängern denn danach als Verbot auferlegen, wenn dieser Antrag einmal Erfolg haben sollte?
      Der o.g. Antrag ist meines Wissens zurück gezogen worden, weil der Bezirksverordnete krank war. Man darf also auf die nächste BVV-Sitzung im März gespannt sein …

  3. Liberal2011 sagt:

    nur zur Richtigstellung:
    1. der von ihnen erwähnte Antrag ist von der Berliner FDP nirgendwo eingereicht worden, weder in der BVV Spandau, noch in irgendeiner anderen BVV
    2. die FDP im AGH hält einen derartigen Antrag, sollte er jemals irgendwo eingereicht werden, für irrelevant
    3. die Zuständigkeit für das ALG II liegt beim Bund, nicht im AGH Berlin oder BVV

    sämtliche tatsachen sind dem TSP, der darüber berichtet, auch bekannt

    • Liberal2011 sagt:

      der von Ihnen erwähnte Antragsentwurf vom 14.02.11 ist aber entgegen Ihrer Darstellung nicht zur Beratung eingereicht sondern im Vorfeld der Sitzung durch den Antragsteller zurückgezogen worden

  4. Badener sagt:

    Da die Burka-Trägerinnen, egal ob freiwillig oder Zwang, nicht für Arbeit vermittelbar sind, können sie auch logischer Weiße nirgends etwas einzahlen, wenn sie nichts verdienen. Wieso bekommen sie dann überhaupt Geld? Sie haben doch garnichts dafür getan, arbeiten gehen doch wir alle und andere leben!

  5. daju66 sagt:

    Bei Burka tragenden Frauen einfach Eingliederungsmaßnahmen hinternannter weg,spätestens nach 0,5 Jahren kommen keine Anträge mehr.Bin absolut für Religionsfreiheit aber gleiche Pflicht für alle.Jeder muß alles tun um vermittelbar zu sein.

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