Stellt ein Empfänger von ALG II nach Beendigung des Bewilligungszeitraums keinen Fortsetzungsantrag, kann die Hartz-IV-Leistung eingestellt werden. Das entschied das Bundessozialgericht in Kassel.
Im verhandelten Fall wurde einer Familie in Herne bis Ende August 2008 Hartz IV gezahlt. Die Familie wurde rechtzeitig vom Jobcenter aufgefordert, einen Fortsetzungsantrag zu stellen, was jedoch erst am 26 September erfolgte. Folglich wurden der Familie für die Zeit dazwischen keine Leistungen gezahlt, wogegen die Betroffenen klagten.
Das Bundessozialgericht stellte sich auf der Seite des Jobcenter und bestätigte, dass zwischen dem 01. und 25. September kein Anspruch auf Leistungen bestehe. Das Gesetz setze einen Antrag voraus, unabhängig davon, ob es sich um einen Erst- oder einen Folgeantrag handele. Dabei sei der Gesetzgeber bewusst von den Regelungen der Sozialhilfe und auch der früheren Arbeitslosenhilfe abgewichen und habe Bewilligungsabschnitte von in der Regel sechs Monaten festgesetzt. Grund sei, dass die Jobcenter flexibel auf die “sich dauernd ändernde Verhältnisse” reagieren sollen.
Wird jemand allerdings nicht aufgefordert, einen Fortsetzungantrag zu stellen, könnte es durchaus auch ohne entsprechenden Antrag zu einem Leistungsanspruch kommen. Genau dies war Gegenstand eines zweiten Urteils des Bundessozialgerichtes.
Aktenzeichen: B 4 AS 99/10 R und 29/10 R

In unserer Optionskommune werden die Weiterbewilligungsanträge nicht zugeschickt. Der einzige Hinweis, auf die Notwendigkeit der Weiterbeantragung findet im ersten Bescheid des Bewilligungszeitraumes statt. Ich habe gerade so einen Fall und wir haben abgewartet, bis das BSG seine Entscheidung zur Weiterzahlung bei verspätetem Antrag getroffen hatte. So werden wir jetzt einen widerspruch einreichen.
Sorry, aber nach 5 Jahren Hartz IV weiss man das doch!
Wer zum ersten Mal H4 bekommt, soll halt auch mal fragen, wie es dann weitergeht… und fasst JEDER hat Internet.
Ein Bescheid ist immer begrenzt und es steht drauf, wie lange er gilt.
Wir leben in Deutschland, da geht “absolut” nichts ohne Antrag.
Ich wüsste keinen Grund, warum jemand einen Antrag “verspätet” einreichen sollte.
Ich bin selbst ALG II Bezieher und gebe den Fortzahlungsantrag von alleine ab. Man kann ihn im Internet ausdrucken. Meistens bekomme ich den Antrag auch noch zugeschickt- den hebe ich dann fürs “nächste Mal” auf.
Spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Bescheides, sollte der Fortzahlungsantrag abgegeben werden.
Ich kan Julchen nur absolut zustimmen. Muss denn jedem auch noch das Klopapier hinterher getragen werden? Eigeninitiative scheint bei manchen Leuten vollkommen aus der Mode gekommen zu sein.
Nachfolgeantrag zu HartzIV wurde eigenständig mit Vordruck aus Internet abgegeben, 2Tage später kam er postwendet zurück mit der Bemerkung , wir sollen das offizielle Schreiben abwarten und dann erneut einreichen. Dieses kam gleich am nächsten tag per Post und somit konnten wir 4Tage später erneut einreichen – welch Irrsinn (Amtswillkür). Nun warten wir das offizielle Anschreiben ab, sollte es dadurch zu einer verspäteten Abgabe kommen wäre theoretisch das Jobcenter Schuld, welches in so einem Fall dies allerdings wieder bestreiten würde. Wie macht man es diesen Herrschaften recht???