Nun doch schon im Januar Einigung über Hartz-IV-Reform?

Fast jeden Tag gibt es neue Meldungen – mal heißt es, der anstehende Kompromiss bei der Erhöhung der Regelsätze und der Einführung des Bildungspaketes käme noch im Dezember des vergangenen Jahres zustande, dann wieder wird das II. Quartal 2011 genannt. Die neueste Prognose: nun soll es ganz schnell noch im Januar mit der Umsetzung des Vorhabens klappen.

Zumindest, wenn es nach Bundesarbeitsministerin von der Leyen geht: “Ich bin zuversichtlich, dass wir noch im Januar den Sack zumachen können und der Bundesrat das Gesetz Anfang Februar endgültig beschließen wird” sagte sie in einem Zeitungsinterview. Gleichzeitig betonte sie, dass sie zu Kompromissen bei dem Bildungspaket bereit sei, warnte aber gleichzeitig vor überzogenen Forderungen.

Inzwischen warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund davor, dass die Rechtsgrundlage für ALG-II-Bescheide seit dem 01. Januar 2011 verfassungswidrig sei. Mit der Ablehnung der Erhöhung des ALG II durch den Bundesrat muss das Hartz IV ab Januar auf Grundlage der bisherigen Rechtslage berechnet werden, so der DGB. Das bedeutet aber, dass die geplanten 5 Euro Erhöhung bereits jetzt gezahlt werden müsste. Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 umzusetzen – und zwar bis zum 1. Januar 2011. Unabhängig davon, ob das noch gelingt, eventuell auch rückwirkend, bestehen Zweifel an einer verfassungskonformen Regelung. Der DGB rät alle Betroffenen daher zum Widerspruch, ein entsprechendes Muster ist unter http://www.dgb.de/themen/++co++32634934-0d21-11e0-5e71-00188b4dc422 erhältlich.

Die Bundesagentur für Arbeit wiederum rät von solchen Widersprüchen ab. Die erhöhten Leistungen würden rückwirkend gezahlt, wenn die Reform durch sei, womit Widersprüche nur einen unnötigen Arbeitsstau verursachen würden.

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4 Antworten auf Nun doch schon im Januar Einigung über Hartz-IV-Reform?

  1. Rieke sagt:

    Sack auf
    von der Leyen rein
    Sack zu
    Sack ins Moor
    fertig

  2. sabine meier sagt:

    Strafanzeige gegen Bundessozialministerin.

    Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz ruft Betroffene Eltern auf, Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Bundessozialministerin Ursula von der Leyen zu stellen.

    Frau von der Leyen plant Bildungsgutscheine für Kinder deren Eltern Hartz IV beziehen, damit „staatliche Gelder, welche für Kinder vorgesehen sind, auch bei diesen ankommen“. (Zitat von der Leyen)

    Damit unterstellt sie allen betroffenen Eltern Leistungsmissbrauch und Unterschlagung von Geldern, die eigentlich für ihre Kinder vorgesehen sind. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorwurf, der aber von der Ministerin so ernsthaft behauptet wird, dass sie ihr politisches Handeln an ihm ausrichtet.

    Es ist nicht hinnehmbar, dass Armut gleichgesetzt wird mit Unehrlichkeit und allen Leistungsempfängern nach dem SGB II pauschal eine Vernachlässigung ihrer Elternpflichten unterstellt wird.

    Das Gutscheinmodell beschneidet massiv die Kompetenzen der Eltern in der Erziehung. Nicht eine befristet eingestellte Hilfskraft der Job-Center hat darüber zu entscheiden, welcher Freizeitbeschäftigung in welchem Verein ein Kind nachgeht, sondern einzig und allein die Eltern. Gleiches gilt für Nachhilfeunterricht, der nach den Vorgaben von Frau v.d. Leyen nur schlechten Schülern zu Gute kommen soll. Eine Förderung etwa für Kinder die von einer Hauptschule in eine Realschule wechseln wollen, ist nicht vorgesehen. Frau von der Leyen und ihr Ministerium haben, im Gegensatz zu den Eltern, nicht das Wohl der Kinder als oberste Priorität, sondern Zielvorgaben zur Kostensenkung.

    Wir rufen alle Eltern, unabhängig davon, ob sie Leistungsbezieher sind, dazu auf, diese Diffamierungen und pauschale Verurteilungen von Eltern, die ihre Kinder oft unter eigenen Entbehrungen alles zukommen lassen, was in diesem ausgrenzenden Bildungssystem an Förderung möglich ist, auf das entschiedenste zurück zu weisen.

    Es kann nicht sein, dass Erziehungsgeld und Kindergeld im Vertrauen auf die zweckgebundene Verwertung bar ausgezahlt wird, während Förderungen nach dem SGB II in Gutscheinen über deren Verwertung eine Behörde entscheidet, geleistet werden. Hartz IV Empfänger sind nicht Menschen zweiter Klasse und schon gar nicht Eltern zweiter Klasse.

    Wenn Leistungsmissbrauch stattfindet, so ist diesem im Einzelfall gerecht zu werden, aber auf keinen Fall durch pauschale Verurteilung aller Betroffenen.

    Bei den Kosten der Unterkunft wird dies im Übrigen seit Jahren erfolgreich praktiziert.
    Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um diese Aktion zu unterstützen, damit Politiker bei ihrer Machtausübung wieder in die Grenzen, die ein demokratischer Rechtsstaat vorgibt zurückgewiesen werden.

    Dietmar Brach
    (Fachreferent Sozialrecht)
    Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz

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