Weitere Panne bei Hartz-IV-Reform

Es wird überall im Internet und den Massenmedien von dem Nein des Bundesrates zur Erhöhung der Regelsätze bei dem Hartz IV und zur Einführung des Bildungspaketes berichtet – über eine „Nebenerscheinung“ dieser Ablehnung, die ebenfalls arme Menschen betrifft, wird aber kaum etwas geschrieben.

Denn fast unbemerkt hat sich Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP) eines Tricks bedient, um seine umstrittene Gesundheitsreform in Kraft treten zu lassen. Rösler wollte vermeiden, dass er für die Durchsetzung dieser Reform das Ja des Bundesrates braucht, in dem die Regierungskoalition eine Länderstimme zu wenig hat, um reibungslos Gesetzesvorgaben umzusetzen. Um ein vom Bundesrat zustimmungsfreies Gesetz zu erhalten, wurde von der Regierung eine Lücke in dem Gesetzesentwurf in Kauf genommen: für Empfänger von Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter wurden die neuen Regelungen für den Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen nicht übernommen – denn dann wäre das Gesetz nur in Kraft getreten, wenn der Bundesrat seine Zustimmung gegeben hätte.

Diese Lücke erwies sich jedoch als äußerst rechtsunsicher und das Gesundheits- und das Arbeitsminsterium rechneten mit erheblichen juristischen Schwierigkeiten. Kurzerhand wurde beschlossen, die notwendige Änderung einfach an die ohnehin zustimmungspflichtige Neureglung der Hartz-IV-Sätze anzuhängen.

Damit aber hat sich der Bundesgesundheitsminister selbst ein Bein gestellt.

Durch das vorläufige Stopp der Hartz-IV-Reform durch den Bundesrat können die Regelungen für die Zusatzbeiträge für den genannten Personenkreis nicht pünktlich zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Das aber könnte teuer für die Empfänger der Leistungen werden: zwar werden in einem solchen Fall weiterhin die Zusatzbeträge von den Ämtern an die Kassen abgeführt, aber bis zum Inkrafttreten der Reform nur in Höhe von maximal 1 Prozent des Bruttoeinkommens. Vorgesehen waren aber 2 Prozent, wie es die (inzwischen durchgesetzte) Gesundheitsreform bestimmt. Somit entsteht bei den Kassen eine Deckungslücke. Unabhängige Experten befürchten nun, dass sich die notorisch klammen Krankenkassen die Differenz direkt bei den bedürftigen eintreiben werden.

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7 Antworten auf Weitere Panne bei Hartz-IV-Reform

  1. Pingback: Anonymous

  2. Jonas sagt:

    Danke für diese Sichterweiterung!
    Tatsächlich ist mehr zu bedenken als die Medien zulassen.
    Ich glaube schon lange nicht mehr daran, dass es hier um die Menschen geht. Das Ganze ist ein Schmierentheater und soll verdecken was alle längst wissen:
    Diese Regierung ist unsozial !
    Noch immer denken der Kaiser und seine Lakeien, sie tragen Kleider. Sie bemerken nicht einmal in der Kälte dieser Zeit, dass vor ihrem Haus die Armut erfriert. – 18°C
    Und ich höre schon jetzt am Heiligabend, die Kanzlerin säuseln:
    “In diesem Sinne wünsche ich Ihnen gesegnete Weihnachten.”
    Aber was schreibe ich da: Christus wurde auch in tiefster Armut geboren, lag in Windeln, auf Stroh in einer Krippe. Seinen Geburtstag feiern die Christen, weil er als Mann die Armen und Kranken nicht im Stich ließ.

  3. Aber im Gegenzug dürften im Januar auch Hartz IV Empfänger weiter ihr Erziehungsgeld erhalten, ohne das dies auf die Leistung als Einkommen angerechnet wird. Ebenso können die Kommunen keine Wohnkosten pauschalisieren.

    • steffi sagt:

      das stimmt garnicht , mein erziehungsgeld wird mir angerechnet ab januar , hab ich gerade post drüber bekommen.

      • Julchen sagt:

        Stimmt, das Elterngeld wird ab 2011 angerechnet und auch die Rentenbeiträge werden schon einbehalten, ebenso die Zuschläge.

        Es ist wie Jonas schon sagt, ein Schmierentheater.

        *************
        Auch ich wünsche allen ein gesegnetes Weihnachtsfest, Gesundheit und Glück im neuen Jahr, sowie Zuversicht und Durchhaltevermögen.

  4. Axel Winter sagt:

    Elterngeld

    es ist richtig, dass das Elterngeld bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB II voll auf die Leistungen angerechnet wird. ( ab 01.01.2011 )

    Wer sich in 2010 für die Verlängerung des Elterngeldes entschieden hat, ( statt 300 € pro Monat und 1 Jahr; 150 € pro Monat und dann 2 Jahre) MUSS UNBEDINGT DIESEN MONAT ( Dezember 2010 ) eine Widerrufung des damals erstellten Zahlungsbetrages und Zahlungsart machen. Damit wird erreicht, dass das Elterngeld für alle Monate des Kindes vor dem 01.01.2011 jetzt rückwirkend anrechnungsfrei ausbezahlt wird. Man spricht hier von der 2.Rate. Sollte die Erstattung erst in 2011 geschehen, der Widerruf NACHWEISLICH in 2010 gestellt sein, so wird auch dann das Geld NICHT ANGERECHNET. So sagt die CDU CSU.
    Vorgefertigte Anträge gibt es bei: www:winterhilfe.rockdiele.de oder unter winterhilfe@web.de, kostenlos. Ebenfalls kostenlos werden Fragen beantwortet.

  5. Pingback: Ist der Entzug des Zusatzbeitrages zur Krankenversicherung zulässig? - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

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