Hartz IV – Schlechterstellung von behinderten Personen

Geht es nach dem Entwurf der Regierung, sollen erwachsene behinderte Hartz-IV-Bezieher mit der anstehenden Reform des Hartz IV weniger Leistungen als zuvor bekommen.

Demnach sollen Behinderte dann 73 Euro weniger im Monat erhalten. Dafür ist eine neue Regelbedarfsstufe 3 verantwortlich, die in das entsprechende Sozialgesetzbuch eingearbeitet werden soll. Mit dieser neuen Stufe sollen erwachsene Hilfebedürftige, die mit anderen Erwachsenen zusammenleben, nur 80 Prozent des Regelsatzes bekommen, also genauso viel wie Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr.

Diese Minderung soll auch dann gelten, wenn es sich nicht um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt. Damit werden zum Beispiel Behinderte, die über 25 Jahre alt sind und meist wegen der Behinderung noch bei den Eltern wohnen, nicht mehr als eigene Bedarfsgemeinschaft gewertet, sondern automatisch der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet. Begründet wird die Schlechterstellung damit, dass die Betroffenen sich „in der Regel“ nicht an den Kosten für den Haushalt beteiligen würden.

Laut Deutschem Anwaltsverein sei die Kürzung „ins Blaue hinein“ festgelegt worden, eine sinnlose Begründung sei nicht ersichtlich. Die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Katja Kipping, kritisiert „Der Eindruck, das schwarz-gelbe Paket sei besser als nichts, täuscht. Das Haus von der Leyen verschweigt wohlweislich, dass dieses Gesetzpaket eklatante Verschlechterungen für Hartz-IV-Betroffene enthält.“

Das könnte Sie auch interessieren

6 Antworten auf Hartz IV – Schlechterstellung von behinderten Personen

  1. Julchen sagt:

    Diese Regierung ist an Schweinereien nicht zu überbieten.

    Den Eltern gegenüber ist es erst recht ein Schlag ins Gesicht, denn erwachsene Kinder zu betreuen ist schliesslich Knochenarbeit.
    Würden die Eltern die Kinder anderswo betreuen lassen, dann würde der Staat ernorme Summen zahlen müssen.

    Mir fehlen die Worte- das so etwas ausbaldovert wird, während sich unsere Politiker in Saus und Braus bewegen und sich fett und rund fressen.

    Pfui- ist noch das harmloseste Wort, das mir einfällt.

    • Beim Deutschen Sozialgerichtstag wurde bereits ein Gutachten vorgestellt, wonach der gekürzte Regelsatz für Behinderte verfassungswidrig ist, denn dadurch hätten Behinderte AUFGRUND ihrer Behinderung ein geringeres Existenzminimum als vergleichbare Leistungsempfänger ohne Behinderung.
      Laut Artikel 3 des Grundgesetzes darf aber niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden.
      Obwohl Frau von der Leyen bereits weiß, dass ihre diskriminierende Erniedrigung der behinderten Menschen verfassungswidrig ist, will sie das durchziehen.
      Sie weiß auch, dass es Jahre dauern wird, bis die ersten Betroffenen es nach kräftezehrendem Kampf schaffen, schon wieder das Bundesverfassungsgericht zu bemühen.
      Das zynische Lächeln dieser Mutter gesunder Kinder ist kaum noch zu ertragen.
      Pervers ist außerdem, dass viele Eltern es schlichtweg nicht mehr schaffen werden, ihre erwachsenen behinderten Kinder zu Hause zu betreuen. Und dann fallen Heimkosten von mehreren Tausend Euro pro Monat an . . . aber dafür ist ja jede Menge Geld vorhanden . . .

  2. Eigentlich ist ein Behindertenbeauftragter für “gleichwertige Lebensbedingungen” zuständig, aber wenn man in derselben Partei ist wie die Arbeits- und Sozialministerin, dann haben Behinderte halt Pech gehabt . . .

  3. Pingback: News und aktuelle Meldungen

  4. noch eine betroffene Mutter sagt:

    Den Kampfesgeist von Eltern behinderter Kinder sollte man nicht unterschätzen, schließlich ist man seit Jahren Kämpfe mit Behörden um die Rechte des behinderten Kindes gewohnt. Es wird mühsam werden, aber letztendlich bin ich mir sicher, die Regelbedarfsstufe 3 verfassungsrechtlich kippen zu können! Bei negativem Bescheid SOFORT Widerspruch einlegen, danach klagen. Wer sich dies allein nicht zutraut, Hilfe bei Sozialverbänden suchen ( z.B. VdK), dort kostet dann ein Prozess einen winzigen Betrag und ein müdes Lächeln.

    Wer kämpft, kann verlieren- wer nicht kämpft hat schon verloren!

  5. Pingback: News und aktuelle Meldungen

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>