Hartz IV: ARGE muss Reisekosten für Umgangsrecht in USA leisten

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat mit Beschluss vom 24.11.2010 (Az. L 1 SO 133/10 B) entschieden, dass Kosten des Umgangsrechts durch den Träger der Grundsicherung nach SGB II in angemessenem Umfang auch für Reisen in die USA übernommen werden müssen. Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Mitteilung des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz hervor.

Im vorliegenden Fall begehrte der Antragsteller die Übernahme der Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts für seinen sechsjährigen Sohn, der mit seiner Mutter aus Deutschland in die USA gezogen war. Das Landessozialgericht verpflichtete den Leistungsträger zur vorläufigen Übernahme der angemessenen Kosten für den Flug und die Unterkunft, welche sich einmal im Quartal auf höchstens 900 Euro belaufen können.

Begründet wurde die Übernahme der Kosten mit dem § 21 Abs. 6 SGB II (Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt), welcher aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar dieses Jahres neu geregelt wurde, da die Berechnung der Hartz IV Regelsätze für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Gericht betonte die hohe verfassungsrechtliche Bedeutung des Umgangsrechts, und dass diejenigen Kosten übernommen werden müssen, die auch ein Erwerbstätiger üblicherweise höchstens hierfür aufwenden würde.

Dabei konnte der Leistungsbezieher bereits die enge Beziehung und die Ausübung eines intensiven Umgangsrechts vor dem Umzug nach Übersee anhand von regelmäßigen und häufigen Telefonaten mit seinem Jungen nachweisen. Darüber hinaus ist die Mutter mit dem Kind bereits innerhalb Deutschlands umgezogen, so dass hierfür bereits häufige Fahrten und die damit verbundenen hohen Fahrtkosten nach Berlin angefallen sind. Im Endeffekt ist durch die Kostenübernahme für die Reise in die USA keine erhebliche Kostensteigerung zu den bisher im Rahmen von Hartz IV Leistungen übernommenen Kosten entstanden.

Das könnte Sie auch interessieren

7 Antworten auf Hartz IV: ARGE muss Reisekosten für Umgangsrecht in USA leisten

  1. Julchen sagt:

    Tja- dann kann der Staat sich auch nicht beschweren, ist ja durchs Urteil gesichert, das die Väter ihre Kinder sehen können.

    Wenn er schlau ist und was kann- soll er sich dort nach Arbeit umsehen und dann die Greencard beantragen.

    Eine gute Gelegenheit, diese Reisen als Chance anzusehen.

  2. Pingback: News und aktuelle Meldungen

  3. Jörg sagt:

    Na, Klasse, jetzt dürfen die noch auf Kosten des Steuerzahlers in die USA (und damit Fall-abhängig sonstwohin) fliegen; alles fürs Nichtstun, die Dekadenz des Prekariats wird immer unverschämter.

    “Wenn er schlau ist und was kann- soll er sich dort nach Arbeit umsehen und dann die Greencard beantragen.”

    Wenn er was könnte, wäre er nicht arbeitslos, bei dem Fachkräftemangel. Ergo kann er nichts oder will nichts (außer sich fortpflanzen und und das dann vom Steuerzahler alimentieren lassen). So jemand soll Zielgruppe für die Greencard sein? Nee, nee, die USA sind nicht so blöde und lassen Haufenweise Arbeits- und Integrationsverweigerer ins Land.

    • Julchen sagt:

      So ein Quatsch!

      Wenn eine Firma dicht gemacht wird, kann man so viel können wie wie man will, erstmal ist man draussen.

      Der Fall ist geprüft worden und die Flüge stehen ihm zu, obs Dir nun passt oder nicht.

      Das “Prekariat”- das sind so Leut wie Du- primitiv bis auf die Knochen !

    • willi sagt:

      Noch so ein Fascho

  4. Pingback: Kosten für Umgangsrecht geltend machen! - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)

  5. Der_Arbeitende_Idiot sagt:

    Mal angenommen der Vater hätte einen schlecht bezahlten Vollzeitjob.
    Hätter er das Geld bzw. Zeit (Urlaub), um 4 mal im Jahr in die USA zu fliegen?
    Bei wem kann er das benötigte Geld einklagen?

    Dies ist ein extremer Einzelfall – aber jeder normale Arbeitnehmer muss sich bei diesem Urteil wie ein Idiot vorkommen.

    Soll der Richter doch den Flug von seinem Beamtengehalt bezahlen!

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>