Verdeckte Hartz IV Ermittlungen rechtswidrig

Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Thüringen (Aktenzeichen: 1 KO 527/08) sind verdeckte Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Bezug von Hartz IV grundsätzlich unzulässig.

Im konkreten Fall hatte die Stadt Eisenach den Verdacht gehabt, dass die Mutter von zwei Töchtern mit dem Vater der beiden Kinder zusammenlebe, dies aber nicht angegeben habe. Die Stadt beauftragte einen Außendienstmitarbeiter, diesem Verdacht nachzugehen. Der Stadtbedienstete kontrollierte über mehrere Monate hinweg in bestimmten Abständen durch Observierungen sowie Befragungen von Nachbarn und Mitbewohnern die Kontakte zwischen Mutter und Vater. Auf Grund dieser Ermittlungen wurden der Mutter Leistungen gestrichen und ihr unterstellt, dass sie mit dem Vater in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe. Nach Widerspruch wurden die Leistungen wieder aufgenommen.

Die Mutter klagte vor dem Verwaltungsgericht Meinungen und beantragte die Feststellung, dass die verdeckten Ermittlungen gegen sie rechtswidrig seien. Diese Klage wurde abgewiesen, da das Verwaltungsgericht die Ermittlungen für rechtmäßig hielt. Dagegen legte die Mutter Berufung ein, der nunmehr stattgegeben wurde.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 3. Senats des Oberverwaltungsgericht aus, dass die verdeckten Ermittlungen das Recht der Mutter auf informationelle Selbstbestimmung verletzt hätten, da die Ermittlungen von keiner gesetzlichen Grundlage gedeckt gewesen seien. Nach den einschlägigen Bestimmungen zur Datenerhebung (§ 62 Abs. 3 SGB VIII) dürfen Sozialdaten nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen ohne Mitwirken und Wissen des Betroffenen erhoben werden, die im konkreten Fall aber nicht erfüllt waren. Abgesehen davon hätte der Verdacht auf Missbrauch auch durch eine eingehende Befragung der Mutter geklärt werden können.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen kann die Stadt noch eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

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3 Antworten auf Verdeckte Hartz IV Ermittlungen rechtswidrig

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  2. Julchen sagt:

    Natürlich wissen die das, das Bespitzelzung nicht erlaubt ist, aber es schert sich keiner drum.

    Wir sind ohnehin schon gläserne Bürger durch die niemals endende Erfassung aller Daten- auch durch die neue ID -Nummer, der neue Personalausweis, dann noch bald die Volkszählung, ELENA- alles was es gibt.

    Hinzu die Internetbenutzung ( IP Nummer) und mails, Telefon und wenn gar nichts mehr ginge, wäre der “Nachbar” noch da, der sich endlich mal wichtig machen kann und sein “Wissen” preis gibt.

    Es ist nur noch widerlich, was abgeht.

  3. Katzmann sagt:

    Die verdeckten Ermittlungen hat gewiß ein Mitarbeiter höheren Ranges in Auftrag gegeben. Staatssicherheit läßt grüßen !
    Verdeckte Ermittlungen, Bespitzelungen, Leistungskürzungen, gläserner Bürger, sind das alles auch hilflose Bürger ?
    Wo sind die öffentlichen Proteste ? “Wir sind das Volk” hieß es einmal, andere uneingeladene Demonstranten aus Westland machten daraus ein “Wir sind ein Volk”.
    Und jetzt ? Jetzt sind wir nur arm (dran) mit dieser Regierung, mit diesem Staat. Wie haben wir gelächelt bei Lenins Definition des Imperialismus ! Heute lacht keiner mehr.

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