Verlängerungsoption beim Elterngeld für Hartz IV Empfänger

Wie bereits bekannt gegeben, ändern sich Reglungen für den Bezug von Elterngeld insbesondere für solche Eltern, die Hartz IV oder den Kinderzuschlag beziehen. Hier fällt zum 01.01.2011 der anrechnungsfreie Betrag von 300 € ersatzlos weg, wird also bei Hartz IV in voller Höhe angerechnet.

Doppelt betroffen von dieser Gesetzesänderung sind diejenigen Eltern, die sich bei Beantragung der Leistung für die doppelte Laufzeit entschieden hatten. Während das normale Elterngeld in Höhe von 300 € für maximal 12 Monate gezahlt wurde (und anrechnungsfrei war), wird es bei der Verlängerungsoption in Höhe von 150 € für 24 Monate gezahlt und würde somit 2 Jahre angerechnet werden. Allerdings gilt diese Gesetzesänderung erst ab Januar 2011 – und das ist DIE Chance für die Eltern, die diese Verlängerungsoption genutzt hatten: Sie sollten die Verlängerung gegenüber dem Amt widerrufen, wozu sie grundsätzlich das Recht haben.

Bei einem Widerruf wird die Differenz zu den 300 € ausgezahlt, was im Maximalfall je nach Geburtsdatum des Kindes immerhin 1.800 € bedeuten kann. Je nach Art des für das Hartz IV zuständigen Amtes vor Ort gilt es sofort zu reagieren: handelt es sich um eine normale ARGE, besteht zwar auch Handlungsbedarf (indem schnellstmöglich der Verlängerung widersprochen wird), aber hier besteht keine Gefahr (mehr), dass bei einer Auszahlung der Differenz nach dem 31.12.2010 diese als Einkommen angesehen wird. Das stellte die Agentur für Arbeit am 24.11.2010 klar.

Anders sieht es bei den so genannten Optionskommunen aus: hier bleibt nach bisherigen Wissenstand die gezahlte Differenz nur dann anrechnungsfrei, wenn sie sich bis zum 31.12.2010 auf dem Konto befindet. Trifft das Geld erst im neuen Jahr ein, wird es als Einkommen angerechnet. Ob es sich bei Ihrem Wohnort um eine Optionskommune handelt, erfahren Sie im Internet oder direkt bei dem Amt.

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2 Antworten auf Verlängerungsoption beim Elterngeld für Hartz IV Empfänger

  1. snuffiw sagt:

    Die Streichung des Elterngeldes ( Anrechnung ) ist verfassungswidrig.
    Wie Merkel sagte dürfen laufende Verträge nicht gekündigt werden, gilt anscheinend nur für Ihre Freunde die “BÄNKER”.

    Also vor Gericht ziehen und auf die Straße gehen.

  2. pissymissy sagt:

    ..es ist doch nun wirglich fürchterlich…unter was für einem regiment müssen wir eigentlich leiden, ähnliches haben wir ja vor knapp 70 jahren auch schon mal gehabt…in unserem land werden durch diesen beschluss hunderte junger frauen zur abtreibung gezwungen…wie soll es denn möglich sein ein baby mit hartz 4 optimal zu versorgen? selbst wenn man die billigsten windeln, hygieneartikel, nahrungsmittel (nicht jede mutter kann stillen) muss man im monat 250€ einrechnen…dann hat man aber weder kleidung, nuckel&fläschchen (oder andere verschleißartikel), geschweige denn spielzeug oder den mehraufwand für wasser, strom und gas bezahlt…es ist kaum möglich…eigentlich gar nicht…

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