Urteil: Unbeschränkter Hartz IV Anspruch für Ausländer

Wie dem gestrigen Urteil des Bundessozialgerichts unter dem AZ: B 14 AS 23/10 R zu entnehmen ist, haben bestimmte arbeitslose Ausländer in Deutschland unbeschränkten Anspruch auf Hartz IV, auch wenn sie vorher nicht in der Bundesrepublik gearbeitet. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Europäischen Fürsorgeabkommen von 1953, welches für sämtliche Staaten der EU sowie Island, Norwegen und die Türkei gilt.

Mit dem Europäischem Fürsorgeabkommen (EFA) vom 11.12.1953, welches 1954 in Kraft trat, verpflichtet sich jedes angehörige Land, ausländische Staatsbürger aus ebenfalls angehörigen Ländern des EFA, wie die eigenen Staatsbürger zu behandelt und Fürsorge zu leisten. Darunter fällt auch der Anspruch auf Hartz IV.

Geklagt hatte ein Franzose gegen das Jobcenter Berlin Mitte der zunächst Hartz IV nach einer dreimonatigen Sperrfrist für einen Zeitraum von sechs Monaten erhielt. Anschließend stellte das Jobcenter die Hartz IV Zahlungen ein, mit der Begründung, der Kläger würde sich nur aufgrund der Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalten, ein. Der Antragsteller wehrte sich erfolgreich gegen diese Entscheidung.

Das Landessozialgericht Berlin folgte nicht den Ausführungen des Jobcenters. Auch die Richter des Bundessozialgerichts entsprachen mit Urteil vom 19.10.2010 der Entscheidung der Vorinstanz und wiesen die Revision des Jobcenters ab.

Zwei Gesetze im Gegensatz zueinander

Im vorliegenden Fall stehen sich hier zwei Gesetze gegenüber. Zum einen legen die Hartz IV Gesetze fest, dass Einwanderer, die sich ausschließlich zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalten (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II), nach neun Monaten den Anspruch auf Hartz IV verlieren.

Gleichzeitig begründet das Europäische Fürsorgeabkommen den Gegensatz. Da Migranten der Staaten des EFA den Bundesbürgern gleichgestellt werden, wenn sie ich legal im Bundesgebiet aufhalten und hilfebedürftig sind, findet der Hartz IV Anspruch keine Beschränkung.

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12 Antworten auf Urteil: Unbeschränkter Hartz IV Anspruch für Ausländer

  1. Julchen sagt:

    So ist das. Europarecht geht vor Länderrecht. Das Fürsorgegesetz ist aus 1953. Ändern können das nur alle Länder gemeinsam.

    Der Mann hat Recht- und nur das zählt.

    Warum man dazu erst eine Klage einreichen muss ist mir schleierhaft, auf den Behörden sitzen (überbezahlte) Beamte und sind nicht mal in der Lage- sich zu erkundigen?

    Na Servus!

  2. Hugo sagt:

    Recht ist immer gut. Man sollte sich aber fragen, in welchem Land die Sozialleistungen mit denen der Deutschen verglichen werden können. Scheinbar gibt es bei diesem Abkommen kein vergleichbares Land, in dem Schmarotzen so schön ist wie hierzulande. Das wissen die deutschen Staatsbürger als auch Einwanderer, die dann hier im sozialen Wohlstand leben.

    • Julchen sagt:

      @ Hugo
      es ist ein Abkommen zwischen den Ländern!
      Wer sagt denn, das er schmarotzt?

      Er ist auf Arbeitssuche und wenn er Hartz IV hier bekommt, unterliegt er den Bestimmungen des SGBII = will heissen: Massnahmen, Sanktionen etc. – alles was ein Deutscher auch hat.

      Wir können uns gar nicht mehr als “Deutsche” im herkömmlichen Sinne betrachten- wir sind nun mal mittlerweile “Europäer”.

      KEINER auch kein “Deutscher” lebt im sozialen Wohlstand !
      Ich wüsste nicht, das ich mit 700 Euro im Wohlstand lebe als Alleinstehender.

      Dummes Gerede-diese ‘Sätze’ und Neiddenken- und Hass?

      • R.Schmidt sagt:

        Julchen, da hast du recht, wenns so im Gesetz steht muß es auch angewand werden.
        Leider muß ich noch was hinzufügen, nämlich ein großes ABER:
        Könnte der Franzose nicht von seinem Heimatland Jobsuche betreiben? Gibt es einen Grund, sich gleich in Berlin “einzumieten”?
        UND:
        Werden da nicht Tür und Tor geöffnet um mal schnell monatelang bessere Sozialleistungen als im eigenem Heimatland zu bekommen unter dem Deckmantel der Jobsuche?
        Möchte niemandem was unterstellen, aber zeitgemäß ist dieses Gesetz nun wirklich nicht mehr.

  3. R.Schmidt sagt:

    An die Moderation,
    bitte sorgen Sie doch dafür das ü,ä,ö auch im Text als solche dargestellt werden und nicht diese illusteren Kringelchen meinen Text aushilfsweise schmücken.
    Vielen Dank.

  4. Julchen sagt:

    R. Schmidt
    es ist leider nicht klar, warum der Franzose schon hier war. Ich kann mir aber denken, das es nicht einfach ist, von Frankreich aus zu suchen.

    Die Welt gehört uns allen- und er hat sich eben auf diese Gesetz verlassen. Wie auch immer. Mir ist ein Franzose lieber als ein neuer Mullah :-)

    Wir haben so viele alte Gesetze, da sollten sich mal die Politiker, die Abgeordneten – oder was sich sonst so von unserm Geld ernährt an die Hausaufgaben gehen.

    Auch in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer ist noch viel Müll. Wir kriegen immer neue, idiotische Gesetze und die alten werden nicht gelöscht.

  5. Das SGB II steht in vielen Punkten (Ortsanwesenheitspflicht, Vertragsfreiheit, Bedarfsgemeinschaften, Unschuldsvermutung) auch konträr zum Grundgesetz. Allerdings scheint es mir, dass, solange “nur” Bundesbürger betroffen sind, die Gerichte sich dem Mainstream stärker als dem Grundgesetz verpflichtet fühlen.
    Ein bedenklicher Zustand

    • Julchen sagt:

      Das wird auch so sein. Der “Deutsche” wird noch nach nationalem Recht “verwaltet” und wer hinzukommt aus den EU- Ländern eben als Europäer. Anders kann ich dieses Fürsorgegesetz nicht sehen.

      Ich behaupte nach wie vor, das die EU uns allen schadet- egal bei was. Alles wird von dort aus gelenkt- und besser wird es nicht, es sei denn alles kracht zusammen und jedes Land ist wieder für sich verantwortlich.

      Wir werden ja sehen- wie es weitergeht. Viele Menschen können bald ihre Wohnungen nicht mehr halten- ich wahrscheinlich auch nicht – dann kommt das nächste Dilemma.

  6. Achim Landau sagt:

    allerorten hört man das es aufwärts geht…wahrscheinlich nur bei den konzernen dank der billiglöhne….je mehr eu bürger nach deutschland kommen, je niedriger können firmen ihre lohnstruktur anbieten…wer hunger hat arbeitet auch für 1€…ich habe den glauben verloren, seit bei der letzten wahl 14% die fdp gewählt haben…nun, jedes volk hat die regierung die es verdient…dumm nur das wir alle unter den halbgebildeten politinteressierten so leiden müssen

  7. Michael Conrad sagt:

    Kein Land bietet so eine Fürsorge wie Deutschland, damit laden wir Schmarotzer förmlich ein. Welcher Deutscher würde in der Türkei oder vergleichbaren Ländern vergleichbares HartzIV bekommen,…..Keiner
    Somit werden wieder die reichen Deutschen zur Kasse gebeten, bzw die armen Steuerzahler für die ja sonst kein Geld da ist, siehe, Kindergarten,Schule,Polizei,Feuerwehr und Krankenhäuser.

    Armes Deutschland, wir sind einfach saublöd!!!!!!!!!!!!!!!!!

  8. Steffen sagt:

    Wenn ich irgendwie kann, bleibe ich als Mensch in meiner Heimat, dort sind Familie, Freunde usw. – Ausländer, die hier her kommen, haben einen guten Grund – und das ist nicht, um hier von den Sozialleistungen zu leben. Also ich würde nicht meine Heimat verlassen, um mich in Deutschland vom Jobcenter quälen zu lassen! Erstens geht das meiner Meinung nach nicht mit den Menschenrechten überein und zweitens wär ich hier allein, würde keinen kennen! Nur wer in Not ist, lässt sich auf so etwas ein! (Oder wer verrückt / abenteuerlustig… ist)

    Ich kennen einen Franzosen, der hat hier gearbeitet, nun ist er Erwerbslos, hat aber viele Freunde und es ist seine neue Heimat. Ihn wegzuschicken wäre für mich auch gegen die Menschenrechte.

    Ich finde es schon fast faschistisch, dass andere bestimmen, wo man leben darf! Gibt es nicht die Behauptung, D. wäre ein freies Land?

    Und die wahren Schmarotzer sitzen in den Chefetagen und Aufsichtsräten der Banken und Konzerne! Was die an Kohle bekommen, das können die NIE ausgeben.
    Die (finanziell) Reichen sind eher schmarotzer, da sie auf kosten der (finanziell) Armen leben!

    Und da wir in Deutschland von der Billigproduktion in der sog. 3. Welt profitieren (Kaffee, Textilien, Elektronik…) sind wir eig. ALLE Schmarotzer – viele wissen es nur leider nicht…

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