BVerfG: BAföG wird auf Hartz IV angerechnet

Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss (Az. 1 BvR 2556/09) bestätigte, wird BAföG auf die Hartz IV Leistungen angerechnet. Dabei stützen die Karlsruher Richter ihre Entscheidung auf das Urteil des BVerfG vom Februar dieses Jahres, mit der Begründung, dass BAföG zusätzlich zu Hartz IV Leistungen über das menschenwürdige Existenzminimum hinaus gehe.

Eine 22-jährige Schülerin an einer aus Sachsen legte im vorliegenden Fall Verfassungsbeschwerde ein. Sie besuchte seit drei Jahren ein private Berufsfachschule, die monatlich 130 Euro kostete und erhielt hierfür Schüler BAföG. In dieser Zeit lebte sie bei ihrer Mutter und erhielt zudem Hartz IV Leistungen. Die zuständige ARGE rechnete das Schüler BAföG als bedarfsminderndes Einkommen an und kürzte die Sozialleistungen.

Bereits das Bundessozialgericht entschied, dass das BAföG, bis auf eine Pauschale für die ausbildungsbedingten Kosten, als bedarfsminderndes Einkommen angerechnet wird. Diese Entscheidung bestätigten nun auch die Karlsruher Richter.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Februar 2010 spreche das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums zu. Hierzu zählen nur diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins erforderlich sind, diese seien aber in diesem Fall mit den Hartz IV Leistungen selbst abgegolten. Das Schüler BAföG zur Deckung der Kosten einer Privatschule oder zur Bildung von Rücklagen könne nicht zur Sicherung des Existenzminimums begehrt werden.

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0 Antworten auf BVerfG: BAföG wird auf Hartz IV angerechnet

  1. Nadja Siefert sagt:

    Ich finde es echt schade, dass die Zukunft der Jugendlichen abhängig ist, ob die Eltern Hartz 4 beziehen oder nicht. Es gibt sicherlich auch Situationen in dennen die Jugendlichen nichts für ihre momentane Situation können. Ich zum Beispiel studiere und beziehe Bafög. Dennoch ist es so, dass ich einen schwerkranken Vater habe und meine Mutter ihn pflegt. Schlussfolglich kann sie nicht arbeiten und bezieht Hartz 4. Dieses wird vollkommen in mein Bafög miteingerechnet. Welchen Sinn macht das.Sicherlich ist es so das im Bafög Geld für Verpflegung etc. ist. Jedoch bleiben mir vllt. von meinem Bafög im moment vllt. (ca.70 €).Ich kann mir nicht meine Fahrkarte leisten(103€mtl.) geschweigeden kann ich meine Studiengebühr(414€Semester) zahlen noch mir Lehrmaterial besorgen . Dennoch ist die Frage daran welche schuld mich oder 1000 andere Jugendlichen betrifft. Wir jugendlichen sind doch die Zukunft für das Land. Ich verstehe die Logik dahinter nicht. Wir möchten was erreichen und haben garnicht die Möglichekeit dafür. Andere Jugendliche in meinem Alter beziehen Sozialleistung und ich, möchte was erreichen in meinem Leben und nicht vom “Staat” angewiesen sein und werde nicht unterstützt!

  2. Dani sagt:

    Hallo erstmal :)
    Ich finde es auch schade!
    bei mir ist es ähnlich…
    Ich habe im Juni 2010 meine Ausbildung zur Kinderpflegerin bestanden..
    Seit dem 01.09.11 mache ich eine weiterbildende Ausbildung zur Familienpflegerin..
    Ich bekomm 465€ Bafög und 184€ Kindergeld,da ich alleine wohne (Miete 324 €),reicht dieses Geld natürlich nicht.
    In den letzten 3 Monate habe ich Hartz4 bekommen für die Miete etc..
    Bei mir wurde sogar das komplette BAfög angerechnet (100% anstatt 80 %). So das ich noch ca 60 € vom Amt dazu bekommen habe…

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