Es wird immer wieder auf gleiche Chancen bei der Bildung gepocht, aber immer noch mit zweierlei Maß gemessen: Wenn ein Schüler Hartz IV bezieht, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für einen Schüleraustausch, sofern sich die Maßnahmen nur an wenige ausgewählte Jugendliche richtet. Das geht aus einem Urteil hervor, das gestern vom Landessozialgericht Baden-Württemberg gefällt wurde (Aktenzeichen L 13 AS 678/10).
Geklagt hatte ein inzwischen volljähriger Schüler, dessen Familie auf Hartz IV angewiesen ist. Dank guter schulischer Leistungen und sozialen Engagements gehörte er zu 16 Schülern seiner Jahrgangsstufe, die an einem vom Goethe-Institut und der Bildungsministerkonferenz geförderten Austausch mit einer High-School in Arizona teilnahmen. 1.650 Euro mussten für das einmonatige Programm aus eigener Tasche finanziert werden. Glücklicherweise konnten ehemalige Geschäftsfreunde des Vaters die für Hartz-IV-Empfänger nicht unerhebliche Summe vorstrecken.
Der zuständige Landkreis lehnte es ab, die Kosten zu übernehmen, und wurde darin von den Richtern in Stuttgart wie zuvor auch schon vom Sozialgericht Freiburg bestätigt. Die Ausgaben für Klassenfahrten würden übernommen, um eine soziale Ausgrenzung zu vermeiden. Da es sich hier aber nicht um eine Klassenfahrt gehandelt habe, sondern um ein Begabtenprogramm für wenige ausgewählte Schüler, sei eine Ausgrenzung nicht zu befürchten gewesen.

Tja- das ist so eine Sache.
So toll der Schüler abgeschnitten hat und so gerne ich ihm diese Reise gönne- so tragisch ist es, das eben das Geld gefehlt hat.
Dieses auf Sozialgelder abzuzwälzen- ist m.E. auch nicht richtig.
Hier müssten die Schulen Fonds haben, oder das Kultusministerium.
Arm zu sein bedeutet ungleich zu sein, aber wenn jeder Schüler solche Reisen über die ARGE abrechnen würde, wäre es andern gegenüber ungerecht.
Tatsache ist, das die Reise vorfinanziert wurde- ehe man wusste wie man es denn nun bezahlt. Den 2. Schritt vor dem 1. gemacht.
Nun wird das Geld wohl abgestottert werden müssen von der Familie.
Da kann man nur hoffen, das Familienmitglieder auch eine Spende geben.
Das Erlebnis für den Schüler wird natürlich bleiben und ich hoffe, das er weiterhin Erfolg hat im Leben.
Da braucht sich wohl niemand wundern, dass der Bildungstand von Hartz4-Empfängern immer weiter sinkt, wenn ein begabtes Kind nicht gefördert wird, nur weil die Eltern sich das nicht leisten können. So werden die Grenzen zwischen Arm und Reich noch deutlicher gezogen. Wieso führen wir hier in Deutschland nicht gleich ein Kastensystem wie in Indien ein?
Ich möchte nur eine Frage in den Raum stellen: Wer bezahlt eigentlich den Schüleraustausch bei Familien, die gerade soviel Einkommen haben, dass sie kein Hartz 4 mehr erhalten? Auch diese Familien dürften kaum in der Lage sein, einen Schüleraustausch aus eigener Tasche zu finanzieren.