Sozialhilfe darf bei Krankenhausaufenthalt nicht gekürzt werden

Die Sozialhilfe darf nicht gekürzt werden, nur weil die Person, die Anspruch auf die Grundsicherung hat, krank ist und längere Zeit stationär in einer Klinik behandelt werden muss. Das entschied die zweite Kammer des Sozialgerichtes Detmold (Aktenzeichen S 2 SO 74/10).

Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Bielefeld einer Frau 125,65 Euro der Sozialhilfe gestrichen, weil sie von Ende November 2009 bis zum 20. Januar 2010 im Krankenhaus und anschließend in der Reha war. Dagegen legte die Sozialhilfeempfängerin Widerspruch ein. Der wurde mit der Begründung zurückgewiesen, die Frau sei im Krankenhaus vollständig verpflegt worden. Es bedurfte nicht einmal einer mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht Detmold, nachdem ein Anwalt Klage eingereicht hatte. “Die Fokussierung der Argumentation auf das ersparte Essen ist zu kurz gegriffen”, so die Richter.

Die Lebensmittel, die die Frau zuvor vielleicht gekauft habe, seien inzwischen verdorben. Zudem fielen bei einem Krankenhausaufenthalt häufig weitere Kosten an, zum Beispiel für einen Bademantel, ein Nachthemd, einen Schlafanzug und die entsprechende Sportbekleidung bei der Reha. Hinzu kämen die Ausgaben für Telefon und Fernsehen im Krankenhaus.

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0 Antworten auf Sozialhilfe darf bei Krankenhausaufenthalt nicht gekürzt werden

  1. Julchen sagt:

    Es ist eine Schweinerei, das die immer noch das Geld abziehen, da gibt es so viele Fälle, die noch mehr in Not geraten, wenn sie ins Krankenhaus müssen.

    Die meisten ALG II Bezieher müssen ja auch die 10 Tage Eigenzuschuss zahlen. Wie hoch ist der jetzt? 28 Euro?
    Jedenfalls- wenn sie die Befreiung nicht von der Kasse haben.

    Es müsste ja klar sein, das auch im Krankenhaus und in einer Reha Kosten entstehen. Und vielleicht sollte man einem kranken Menschen auch mal einen Ausflug gönnen, damit er mal was Schönes hat.

    Ein Hartz IV Empfänger wird ja schlimmer bestraft, als ein Schwerverbrecher. In einem “Unrechtsstaat” -das sind wir geworden !

  2. konstanzi sagt:

    Und was ist mit den 10€ pro Tag, das haben sie vergessen.
    Ich bin z.B. nicht befreit, aber Harz IV Empfänger. Ich bin gaaanz froh über diese Entscheidung.

    • Julchen sagt:

      Da hab ich doch glatt den oberen Absatz nicht gesehen und gelesen.
      Sorry- war keine Absicht.
      Ist H4 nicht fast identisch mit Sozialhilfe?

      Ich habe mich vertan- mit der “28″ Das sind längstens 28 Tage- so herum war das. Nochmal Sorry! :-)

      **
      Bei stationärer Krankenhausbehandlung ist pro Tag eine Zuzahlung von 10 Euro zu leisten. Die Zuzahlung ist auf längstens 28 Tage im Kalenderjahr beschränkt
      **
      Da sieht man mal, wie durcheinander man sein kann.

      Sollte ich ins Krankenhaus müssen, hätte ich die 10 Euro auch nicht. Man kann sie sich dann von der Kasse vorschiessen lassen und muss es dann abklappern. Schlimm- das man im Ernstfall so in Not gerät.

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