Heute wurde beim bundesweit größten Sozialgericht in Berlin die Schwelle von 100.000 Verfahren im Bereich von Hartz IV überschritten. Das Sozialgericht spricht von einer „immer drastischer wachsenden Klagewelle“.
Seit der Einführung von Hartz IV in 2005, der größten Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, steigt die Anzahl der Verfahren stetig. Bereits bis Mai 2010 hatte das Sozialgericht Berlin gut 35 Prozent mehr Hartz IV Klagen sowie Eilverfahren zu bewältigen, als dies noch im Vorjahreszeitraum der Fall war. Insgesamt hat sich die Anzahl der Klagen seit Einführung der Reform vervierfacht. Damit seien 66 Vollzeitrichter nur mit Hartz IV Klagen beschäftigt.
In vielen Fällen geht es augenscheinlich für andere Betrachter um relativ wenig Geld, doch nicht für Hartz IV Empfänger, die auf jeden Euro angewiesen sind. Gut die Hälfte der Klagen erzielt Erfolge oder Teilerfolge. Aber auch Rücknahmen von Klagen sind in der Statistik vertreten, wenn die Kläger die Aussichtslosigkeit einsehen. Es geht aber nicht immer nur um Geld. Antragsteller reichen auch Untätigkeitsklagen ein, wenn ihre Anträge nicht fristgerecht bearbeitet werden. Darüber hinaus werfen viele Bescheide mehr Fragen bei den Antragstellern auf, als die beantworten. Auch die Berechnungsschritte seien nicht nachvollziehbar, so Marcus Howe, Pressesprecher und Richter am Berliner Sozialgericht. Er spricht hier von einem „Massenphänomen“.
Zwar hören sich die statistischen Zahlen sehr hoch an, bemessen an den tatsächlich ergangenen Bescheiden ist diese Zahl wieder sehr gering. Nur 0,6% von den 25 Millionen, jährlich erlassenen Bescheiden, landen auf dem Tisch eines Sozialrichters. Dabei enden, gemessen an Berlin, 80 Prozent der Klagen ohne Richterspruch. Entweder werden die Klagen zurückgezogen oder man einigt sich untereinander.
Dennoch will die Bundesagentur für Arbeit den Hartz IV Klagen entgegenwirken und zumindest das „Amtsdeutsch“ eindämmen, was bereits mögliche Fragen klären könnte.
Die Hemmschwelle zur Klage im Sozialbereich ist sehr gering oder besteht gar nicht erst. Grund hierfür ist, dass sie den Antragsteller nichts kosten. Gewinnt er seinen Fall, trägt der Staat die Kosten. Verliert er, muss der Staat auch wieder einstehen. Das finanzielle Risiko für den Hartz IV liegt also bei Null.

Gewinnt er seinen Fall, trägt der Staat die Kosten. Verliert er, muss der Staat auch wieder einstehen. Das finanzielle Risiko für den Hartz IV liegt also bei Null.
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Nur die Anwälte verdienen letztlich, denn sie bekommen auch das Geld vom Staat. Es gibt genügend, die sich spezialisiert haben, genauso wie die Insolvenzanwälte. Alles wird ausgeschöpft, der Mensch bleibt auf der Strecke.
Es wäre ja erstmal die moralische Pflicht eines Anwaltes eine Klage zu prüfen, ob sie Sinn macht.
Aber die Herren wissen, das eben die “Masse” die Knete macht.
Ferner sollten die ARGEn und die BA endlich mal für die Bürger entscheiden und nicht wegen ein paar Euro den dicken Mann machen.
Es könnte einem direkt schlecht werden- wenn man das alles liest.
Ich persönlich habe es aufgegeben, gegen dieses Unrecht angehen, das Hartz IV betrifft.
Was mir fehlt, hole ich mir woanders-
Lieber Staat:
‘Wie Du mir- so ich Dir’
Der “Staat” sind wir alle!
Ende 2010 lagen den Sozialgerichten insgesamt 181.289 unerledigte Klagen von Hartz IV Empfängern vor. Nimmt man einmal an, dass jedes Verfahren den Staat 1.000 EURO kostet (wird wahrscheinlich nicht reichen) wären das allein rd. 181 Millionen EURO.
Wieviel Hilfe und Unterstützung ließe sich mit diesem Geld organisieren?