Das Bundessozialgericht entschied in seinem Urteil (Az: B 7 AS 60/09 R vom 01.06.2010), dass Hartz IV Empfänger ihren Wohnort frei wählen dürfen. Auch wenn dadurch höhere Unterkunftskosten entstehen, darf die ARGE die Erstattung der Mietkosten nicht begrenzen, sofern sie nach dem örtlichen Mietspiegel angemessen sind.
Nur im Fall, dass ein Hartz IV Empfänger innerhalb einer Kommune in eine teurere Wohnung umziehen würde, könnte die Behörde die höheren Kosten verweigern.
Im vorliegenden Fall zog ein 56-jähriger Hartz IV Empfänger aus dem fränkischen Erlangen (Bayern) nach Berlin, um sich auf die Suche nach einer Arbeit als Musiker zu machen. Die Wohnung in Erlangen hatte eine Warmmiete von lediglich 193 Euro, die neue in Berlin 300 Euro. Das Jobcenter Steglitz-Zehlendorf in Berlin verweigerte die um 107 Euro gestiegenen Kosten der Unterkunft und wollte nur die ursprünglichen 193 Euro leisten. Als Begründung nannte sie, der Umzug sei weder sozial veranlasst noch zur beruflichen Eingliederung gewesen, also in ihren Augen völlig grundlos.
Die Richter des Bundessozialgerichts waren anderer Auffassung und hoben das Urteil des Landessozialgerichts der Vorinstanz auf. Als Begründung nannten sie das Recht zur Freizügigkeit. Würde die Sozialbehörde die Kosten der Unterkunft nach dem Umzug bei Hartz IV Empfängern begrenzen, würde sie in dieses Freizügigkeitsrecht eingreifen, was gegen die Grundrechte verstoße.

na fein- vielen Dank Herr Richter.
(Wie lange gilt denn das Urteil ? ) bis die Wohnpauschale kommt oder das Bürgergeld?
Mal davon abgesehen. Als ich von RLP mit einer Kaltmiete von 275 Euro nach NRW mit einer Kaltmiete von 350 Euro zog- hat die ARGE das sofort genehmigt. Obs am Mietspiegel lag- weiss ich nicht. Auf jeden Fall musste der Umzug seinerzeit von beiden Städten erlaubt werden. Die alte Stadt hat mir eine Erlaubnis gegeben für die neue Stadt. ( soziale Kontakte hatte ich angegeben )
Ansonsten habe ich zu beiden Wohnungen 90 Euro Miete vom Regelsatz dazu bezahlen müssen, weil es keine Wohnungen gab, die eben genau auf die 45 m² geschnitten waren.
Die Kaution wurde auch nicht übernommen, weil sie über dem m² Satz lag.
Ein Umzug in eine preiswertere Wohnung an meinem Ort ist gar nicht machbar- weil es keine gibt- und in den Nachbarstädten auch nicht.
Wenn die Wohnpauschale durchkommt- tja, dann werde ich wohl einen Rentnerpuff aufmachen müssen 1x gucken 50 Euro, 2 x gucken 100 Euro. Ringelpitz mit anfassen 150 Euro.
Also ich frage mich- wo das alles enden wird- und das an einem sonnigen Dienstag. *Augenverdreh*
Mehr “Tiefgang” hätte der Meldung nicht geschadet. Es ist kein “sensationelles Urteil”, sondern ganz normal und logisch.
Dürfte doch wohl klar sein, das die Mieten für eine vergleichbare Wohnung in Berlin höher sind als in Erlangen. Selbstverständlich muß das Amt dann zahlen. Arbeit suchen kann ich überall.
Hallo Herr Schmidt,
ein Tiefgang liegt nicht im Interesse der Seite, weil wir dann das Urteil in allen Einzelheiten erläutern müssten. Hier reichen also nur die groben Züge und Kernaussagen. Zumal “Normal” und “Logik” nicht immer auf Urteile des Sozialrechts anwendbar sind.
Natürlich ist es klar, dass Jeder sich Arbeit suchen kann, wo er will. Dennoch hielten wir das Urteil für erwähnenswert, zumal es durch das Bundessozialgericht gefällt wurde. Im o. g. Beitrag ging es speziell darum, dass der Kläger nicht auf eine Beschäftigung hingezogen ist, sondern nur auf den Verdacht etwas zu finden.
Viele Grüße
Artikel 11 GG
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
http://dejure.org/gesetze/GG/11.html
Ich finde Gerichtsurteile immer merkwürdiger…und manchmal auch immer gefährlicher.
…Freizügigkeit, ja, ist schon klar.
Aber nur wenn er selber dafür bezahlt. Wenn ich dafür bezahle, dann muss er in ein capsule hotel.
@helen
es kommt darauf an- warum jemand umzieht.
Wenn einer vom platten Land- wo schwer Arbeit zu finden ist, in eine Großstadt zieht- hat das schon Sinn.
Hier geht es auch nicht um die “Umzugskosten” sondern um die Miete- und die richtet sich ja nach dem Mietspiegel.
Das Grundgesetz gilt für Jedermann!/Frau.
ich hätte da auch mal eine frage und würde mich sehr über eure hilfe freuen!
da ich vor ca. einem jahr zuhause rausgeflogen bin bin ich erstmal vorrübergehen in münchen bei einem freund untergekommen, dort habe ich auch alg2 bekommen aber kein wohngeld(habe ich auch nicht beantragt weil ich keine miete zahlen musste)!
vor gut 3 monaten bin ich mit meiner freundin nach berlin gezogen weil sie hier angefangen hat zu studieren. alg 2 wurde mir in berlin auch gleich zugesprochen und das kriege ich jetzt auch gezahlt, doch das jobcenter wollte von mir eine umzugsgenehmigung das ich auch den anspruch auf wohngeld habe. in münchen habe ich jedoch nie erfahren das ich soeine brauche wenn ich umziehe.
mitte august werde ich auch eine schulische ausbildung in berlin anfangen, deswegen bin ich sehr auf das wohngeld angewiesen.
es währe sehr nett wenn ihr mir ein paar tipps geben könntet was ich den jetzt am besten machen und wie ich den anspruch auf wohngeld wieder kriege!?
wenn ich beim amt in berlin frage sagen die nur mit umzugsgenehmigung, wenn ich in münchen bei der job center hotline anrufe kriege ich keinen rückruf von meiner alten sachbearbeiterin!
danke schonmal im vorraus.
Hallo Berti,
ich kann Dir da auch nicht wirklich helfen. Aber Du hättest schon längst schriftlich diese Umzugsgenehmigung aus München beantragen können.
Normalerweise macht man das ja auch vorher.
http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=ARGE+M%C3%BCnchen&aq=f&aqi=g10&aql=&oq=&gs_rfai=&fp=29738461765a9649
hier kannst Du einige Telefonnummern finden- versuchs mal.
Viel Glück und halt durch bei der Ausbildung!
Vielleicht weiss ja sonst jemand etwas näheres.
@Berti
Mach`s dir nicht so schwer, nimm nen Stift und einen Bogen Papier und schreib…..
Werte Frau …..,
auf Grund einer in Aussicht gestellten Lehrstelle bin ich mit Datum vom … nach Berlin verzogen. Leider wußte ich nicht, dass ich eine Genehmigung von meiner Arge in München benötige. Die Entscheidung zum Umzug musste schnell getroffen werden um die Lehrstelle nicht zu gefährden.
Ich bitte Sie, mir die Umzugsgenehmigung rückwirkend auszustellen, da ich sie für meine Arge in Berlin dringend benötige. Andernfalls bekomme ich keine Wohnkosten erstattet und kann die Lehrstelle nicht antreten, was von keiner Seite wünschenswert wäre.
Ich bitte um Ihr Verständnis für meine Lage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BERTI aus Berlin.
Und fertig der Laden.