Die Arge in Detmold muss zwei Schülern der gymnasialen Oberstufe die Monatsfahrkarten bezahlen, sagt das zuständige Sozialgericht und setzt damit als erstes Gericht die neuen Hartz-IV-Regelungen um, die im Februar vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurden. Die Richter werteten die Fahrkarten als zur „Deckung des menschlichen Existenzminimums“ nötigen laufenden Bedarf (Aktenzeichen: S 12 AS 126/07).
Da es sich nicht um einmalige Kosten handelt, müssen sie mit Blick auf das Urteil aus Karlsruhe übernommen werden. Anwendung findet hierbei die neue Härtefallregelung. Aus Sicht der für die Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft zuständigen Arge hätten die Fahrtkosten zur fünf Kilometer entfernten Gesamtschule aus dem Regelsatz bestritten werden sollen. Der Antrag auf Kostenübernahme wurde daher abgelehnt, wogegen die Betroffenen Klage einreichten.
Die Richter in Detmold stellten sich auf die Seite der beiden Oberstufenschüler. Ob arm oder reich: Eine Strecke von fünf Kilometern werde heute, anders als früher, nicht mehr zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt. Das Sozialgericht verpflichtete die Arge daher, die Kosten für die Tickets zu übernehmen, damit auch einkommensschwache Eltern ihre Kinder auf ein Gymnasium schicken und ihnen die Chance auf eine Teilhabe am Bildungserfolg bieten können.

Mal ein kleiner Auszug aus der Härtefallregelung.:
d. Nachhilfeunterricht/Bildungskosten:
•Nachhilfe bei besonderen Anlass, z.B. bei langfristiger Erkrankung oder Todesfall in der Familie (GA 08/10 v. 17.02.2010)
•Nachhilfe, wenn ein Kind aufgrund schwieriger sozialer Umstände zusätzliche Hilfe benötigt, um nicht „sitzen zu bleiben” oder in einen anderen Schulzweig abzurutschen
•Kosten für ein besonderes Schulprojekt, das über das ganze Schuljahr läuft, wenn z.B. regelmäßige eintägige Exkursionen nötig sind
•Rechtsanwalt Uwe Klerks vertritt in info also 2/2010, dass aufgrund des „völligen Ermittlungsausfall im Hinblick auf den kinderspezifischen Bedarf” (BVerfG, s.o.) die notwendigen Aufwendungen zur Erfüllung schulischer Pflichten zu den existenziellen, über die Härtefallregelung zu deckenden Bedarfe gehören (info also 2/2010 S. 56 ff).
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2010/HarztIV_Ueberpruefungsantraege2.aspx
Wenn man das mal in Ruhe von oben nach unten gelesen hat alles, denkt man eher an Kriegsrecht und sonst was- aber nicht an ein menschenwürdiges Urteil-oder Ausführung der Dinge.
Dann das wunderbare Behördendeutsch- für jeden verständlich
)
Die Kosten für eine Schülermonatsfahrkarte werden vom Hartz IV-Regelsatz nicht erfasst und sind daher zusätzlich zu erstatten.
Zwei Geschwister einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft besuchten die gymnasiale Oberstufe einer 4,8 km von ihrem Zuhause entfernt gelegenen Gesamtschule. Die Kosten für die Schülermonatsfahrkarte wollte die ARGE nicht ersetzen. Diese seien schon von der Hartz IV-Regelleistung umfasst.
Schulbildung ist Schlüssel für gleichberechtigte Berufschancen
Das Sozialgericht Detmold wies die Auffassung der ARGE zurück und verpflichtet diese, die monatlichen Kosten (80,- €) zusätzlich zum Regelsatz zu zahlen. Die Kosten für Monatsfahrkarten für Schüler könnten sehr unterschiedlich sein und eine Familie mit mehreren schulpflichtigen Kindern stark belasten. Diese seien im Regelbedarf nach Hartz IV nicht berücksichtigt. Dies zeige sich schon daran, dass der Regelbedarf sich nicht ändere, wenn diese Kosten in manchen Familien nicht oder in anderen Familien mehrfach aufträten.
Demgegenüber sei der gleichberechtigte Zugang zu den Bildungseinrichtungen Grundlage einer Gesellschaft, die die Chancengleichheit beim Zugang zum Beruf auf ihre Fahnen geschrieben habe. Der Zugang zur schulischen Bildung sei Grundlage einer menschenwürdigen Existenz.
http://www.haufe.de/SID115.C5V1~z9iSoE/newsDetails?newsID=1274880454.75&d_start:int=3&topic=Recht&topicView=Recht
Meine Meinung dazu: Es ist mehr als nur eine Frechheit! Meine Mutter versucht vergebens seit 3 Monaten auch für mich eine Fahrtkostenübernahme zu bekommen. Jedes mal wird abgelehnt.
Heute war sie dann sogar beim Sozialamt, von denen kam nur ” Ihre Tochter ist ja nicht gehbehindert, sie kann ja wohl zu Fuß gehen.” Meine Schule liegt rund 4km von mir entfernt. Klar könnte man da zu Fuß gehen, aber mit schwerer Schultasche sieht das schon anders aus. Genau so im Winter bei Glatteis und Schnee! Der Weg besteht hauptsächlich nur aus engen Feldwegen, wo mit Sicherheit auch nicht gestreut wird! Als 2. Argument kam vom Sozialamt, dass meine Mutter ja froh sein könnte, dass ich dann nicht mehr mein Abi machen kann, weil dann würde ein eventuelles Studium nach dem Abi nicht noch mehr Kosten verursachen.
Ich finde es einfach unerhört. Einerseits wird von ganz oben geschimpft, dass es zu wenige mit einem vernünftigen Abschluss gibt. Dann aber gleichzeitig wird einem die Möglichkeit des Gymnasiums verwährt!
Aber ist ja verständlich, dass junge Menschen nicht zur Schule fahren dürfen, aber alle Politiker ihren eigenen Privatjet haben.
Das hat für mich nichts mehr mit Menschenwürde zutun!