Die nächste Runde mit Vorschlägen zu Hartz IV und Möglichkeiten, Langzeitarbeitslose in Lohn und Brot zu bringen, ist eröffnet. Die FDP will dazu die Anreize, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen, verbessern. Zwei Vorschläge im Bezug auf die Hinzuverdienstmöglichkeiten, die gestern vorgestellt wurden, stehen im Raum.
Hartz-IV-Empfänger dürfen aktuell monatlich 100 Euro des Zuverdienstes behalten. Jeder Cent darüber wird zu 80 Prozent mit den Leistungen verrechnet. Das soll sich verbessern. Vorschlag eins baut weiterhin auf einen Grundfreibetrag von 100 Euro, allerdings mit einer gestaffelten Anrechnung auf die Hartz-IV-Zahlung. Von 100 bis 1.000 Euro sollen 40 Prozent nicht angerechnet werden, bei höheren Bezügen 20 Prozent. Idee Nummer zwei sieht einen anrechnungsfreien Betrag von 40 Euro vor, wenn das Einkommen bis 200 Euro beträgt. Bis 400 Euro sollen 40 Prozent anrechnungsfrei sein, bis 1.000 Euro 50 Prozent.
Weitere Punkte im FDP-Vorschlag sind die Unterkunftskosten und die Regelsätze bei Bedarfsgemeinschaften. Die Unterkunftskosten sollen künftig pauschal gezahlt werden, unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten. Und bei Bedarfsgemeinschaften sollen beide Partner – unter Prüfungsvorbehalt – den vollen Regelsatz erhalten. Bislang werden einem der beiden nur 80 Prozent ausgezahlt.

Idee Nummer zwei sieht einen anrechnungsfreien Betrag von 40 Euro vor, wenn das Einkommen bis 200 Euro beträgt.
Also 40 Euro Plus zum Hartz 4 und 160 Euro angerechnet?
Weniger als vorher?
Dumme Idee oder Schreibfehler, das ist hier die Frage?
Unterkunftskosten pauschal? Gibt es den in jedem “Dörfchen” einen Mietspiegel dem man entnehmen kann was die wirklichen Kosten sind, oder darf sich da der zuständige Argemitarbeiter mit eigenen geldsparenden Ideen einbringen?
UND…
werden dann auch die aktuellen ständig steigenden Wasser- und Heizkosten berücksichtigt oder kommt dann der Spruch “Hartz 4 ist nichts für Warmduscher”?
Hallo@ R. Schmidt
ich krieg dass auch nicht im Hirnkastl hin. Man ist regelrecht geschädigt mit dem Schwachsinn.
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Bis 400 Euro sollen 40 Prozent anrechnungsfrei sein, bis 1.000 Euro 50 Prozent.
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Meinen die nun Brutto oder Netto? Und wenn ich 1000 Euro Brutto bekäme, wäre man dann nicht aus Hartz IV raus?
Ich werde da noch jeck- und früher im Heim landen, als mir lieb ist, aber dann hätt ich 3 x Essen am Tag und nen Betreuer und Sonntags gibts Besuch.
Vielleicht weiss es ja jemand. *Stöhn*
Bei der Anrechnung ist immer vom Nettobetrag auszugehen. Die aktuelle Regelung hierzu findet sich in § 11 Abs. 2 SGB II.
Die Annahme, dass man bei einem Einkommen aus dem Leistungebezug “raus” ist, trifft nur teilweise zu. Hierbei kommt es auch darauf an, wie viele Familienmitglieder von diesem Einkommen zu versorgen sind.
Verstehe ich das richtig:
Wenn meine Abrechung 200 Euro oder darunter ausweist, darf ich 40 Euro davon behalten.
Wenn meine Abrechnung 201 Euro bis 400 Euro ausweist, darf ich davon 40% behalten, d.h. 160 Euro, bei 300Euro dann 120 Euro, bei 201 Euro dann 80,40 Euro?
Auf jeden Fall ensteht dann dadurch ein effektiver Niedriglohn.
Bei 10 Euro/h muß ich bei 200 Euro 20Stunden arbeiten, darf aber nur 40 Euro behalten, d.h. der Stundenlohn ist dann 40 Euro/20 Stunden ist 2 Euro/h ?
Bei 400 Euro muß ich dann 40 Stunden arbeiten, behalte 160 Euro. Geteilt durch 40 Stunden ergibt 4 Euro/h.
So wird aus nominal 10 Euro/h durch die ARGE effektiv 4 Euro/h.
Hierbei handelt es sich um keinen Rechtschreibfehler. In der Tat liegt der Betrag der zweiten Variante bei 40€. Der Vorteil liegt in diesem Zusammenhang bei höheren Einkommen, da sich erst bei diesen der Vorteil zur aktuellen Regelung abbildet.
Dankeschön!
Mit Sicherheit hätte ich auch suchen können, aber so sind “wir” hier ja mal verwöhnt worden. Alles fein abgespeichert !
LG Julchen
@bafoeg-aktuell.de Team
Danke für die Hinweise.
Zur Antwort des Bafög-Teams:
Schon richtig, aber das ist nur der positive Aspekt.
Das negative dabei ist doch, dass bei Vediensten bis 200 Euro dann nur noch 40 Euro behalten werden dürfen. Also eine Verschlechterung! Früher durfte man 100 Euro behalten, und von den verbleibenden 100 noch 20% =20 Euro. Macht zusammen bei einem Zusatzvedienst von 200 Euro einen Betrag von 120 Euro, den man behalten kann, während man bei der neuen Regelung (Variante 2) nur noch 40 Euro behalten darf.
Und dies gerade bei Verdiensten, die mit am meisten vorkommen.
Viele können gar nicht mehr verdienen oder man läßt sie nicht für mehr arbeiten.
Insgesamt also würde ich die Variante 2 so ablehnen, weil sie verheerende Auswirkungen gerade im unteren Bereich hat. (Denkt auch mal an die Kinder, Schüler die Zeitungen austragen, Ferienjobs, Behinderte, die nicht mehr voll können usw.)
Eine Katastrophe!
Ach ja- Mietpauschale geht gar nicht. Nicht vom Bürgergeld, da muss ich mich aufknüpfen oder auf die Walz gehen.
Mietspiegel gibts hier -aber was nützt dass, wenn die Nebenkosten erhöht sind- oder der Ölpreis wieder steigt.
Manchmal denke ich, die wollen einen einfach platt machen, egal ob mit oder ohne vorherige Lebensleistung und Arbeitszeit.
@Julchen
Bei uns gibts keinen Mietspiegel, aber eine Erhebung (Umfrage bei Immobilienverwaltungen) der Wohngeldstelle mit dem Ergebniss, dass der Durchschnitt über 5 Euro pro m² liegt (Grundmiete). Angerechnet wird von der Arge 4,21 Euro!
Nebenkosten und Wasser+Heizung wird auch unter Durchschnitt angerechnet.
Ohne Worte – auf lange Sicht bleibt nur eins – unter der Brücke “wohnen” und Schulkindern die Pausenbrote klauen.
Das ist schon traurig alles, weil man irgendwann nicht weiter weiss.
Früher war ich immer am “Besten” wenn ich mit dem Rücken zur Wand stand, aber man wird dünnhäutiger- ich glaube, dass ich in der ALG II Zeit schneller gealtert bin, dass mag zwar blödes Zeug sein, aber ich empfinde dass so.
In der freien Natur, wie Wald und Feld würde ich jederzeit überleben, wenn ich noch so gesund wäre, wie vor Hartz IV. Das wäre meine kleinere Angst.
Wenn wir Schulbrote klauen, aber nur von Elitepänzen
“Die FDP will dazu die Anreize, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen, verbessern.”
Wo ist denn diese immer erwähnte sozialversicherungspflichtige Arbeit zu finden. Würde ich sofort nehmen, auch ohne “Anreize”!
Könnte mal jemand Gayido und seine Mannen aufklären, dass es genau an dieser besagten sozialversicherungspflichtigen Arbeit mangelt, nicht zuletzt durch eigenes Verschulden der Regierung!
Die verstehens nicht in ihrer “eigenen Welt”, da kann man reden bis man blau im Gesicht ist.
Das einzige was mir dann bleibt ist vor Freunden zu prahlen – “wenn ich Arbeit finden würde, könnte ich aber verdienen”.
Ich versuche ja -auf die Summe von 1000 Euro Netto zu kommen, wenn es denn eine Sozialversicherugspflichtige Arbeit geben würde.
Die Progession ist ja nicht so hoch- ich denke mal, dass ein AG bei dem Netto so 1300 (?) oder 1400 Brutto ansetzen würde.
Ich habe viele Telefonate und so manch eine Firma hat sich auch schon entschuldigt, wenn sie mir “intern” gesagt hat, dass mein Alter ein Handicap ist. Natürlich auch die Mobilität.
Nun muss ich noch rausfinden, ob ich als Alleinstehende mit 1000 Euro “gerettet” wäre- vom ALGII System her.
Man könnte, wenn man ein Auto hätte auch 2 Jobs annehmen, aber dann wäre wieder eine 2. LSt Karte von Nöten und wenn ich nichts verlernt habe, wäre dass dann die Steuerklasse VI.
Nochmal *Stöhn* soviel Zeit muss sein.
Vorschlag 2 wäre eine Katastrofe für alle Kinder, die unter 100 EUR verdienen.
Bin alleinerzihend, arbeite halbtags, habe noch ein Nebenjob und muss trotzdem aufstocken.
Mein Sohn träg nach der Schule Reklame aus. Verdient um die 60-70 EUR monatlich, fragt dafür nicht nach dem Taschengeld. Der (das heist ich) müsste dann die Differenz abgeben.
Ist das fair?!
>Und bei Bedarfsgemeinschaften sollen beide Partner – unter >Prüfungsvorbehalt – den vollen Regelsatz erhalten. Bislang werden >einem der beiden nur 80 Prozent ausgezahlt.
Bei allen, die ich kenne, werden beiden nur 80% ausgezahlt. Woher kommt diese Info?
Hallo Hans,
dass Sie Bedarfsgemeinschaften kennen, bei denen jedem Bezieher nur 80% ausgezahlt werden kann nicht stimmen. In der Bedarfsgemeinschaft ist vorgesehen, dass jeder (ausgehend von zwei Partnern) 90% der Regelleistung, was anstatt 359€ lediglich 323€ ausmacht.
Die Zahl im Artikel ist so auszulegen, dass ein Bezieher 100% bekommt und der andere dafür nur 80%. In der Summe kommen beide zusammen aber auf die 100% + 80% (á 90%+ á 90% der Regelleistung)