Verdopplung der Hartz IV Klagen im Saarland

Wie der Saarländische Rundfunkt im “SAARTEXT” berichtet, seien die Hartz IV Klagen, seit Inkrafttreten der Reform im Jahre 2005, von 407 auf 834 Klagen in 2009 angestiegen, womit sie sich mehr als verdoppelt haben.

Zwar sei die Einreichung von Klagen im Bereich des SGB II im Jahr 2008 leicht gesunken, jedoch im darauf folgenden Jahr wieder erheblich angestiegen.
Wie das Saarländische Sozialgericht aber mitteilt, finden viele Verfahren eine gütliche Einigung ohne Urteil und werden bereits nach der mündlichen Verhandlung mit beispielsweise Vergleichen zum Abschluss gebracht. Aber auch Rückzieher der Klagen aufgrund von Aussichtslosigkeit soll es geben.

Grundsätzlich lässt sich die Erfolgsquote von Klagen beim Saarländischen Sozialgericht aber nicht so einfach beziffern. Zwar können die Kläger nicht in der Mehrheit der Verfahren, dafür aber “in einer ganzen Reihe von Fällen” Teilerfolge verzeichnen.

Nach Angaben des “SAARTEXT” seien im vergangenen Jahr knapp 143.000 Verfahren mit SGB II Bezug bundesweit eingereicht worden. Die Erfolgsquote bei den “Hartz IV Klägern” lag bei 48,8 Prozent.

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0 Antworten auf Verdopplung der Hartz IV Klagen im Saarland

  1. Julchen sagt:

    Ach was !
    Kann gar nicht genug Klagen geben.

    “Unrecht Gut- gedeihet nicht ”
    “Oft tut auch der Unrecht, der nichts tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es.”

    Also ihr mutigen Kläger- wenn ihr euch im Recht glaubt- dann ab zum Gericht.
    Dafür sind die da- und kriegen auch genug Geld. Es liegt auch mit an den Richtern selbst-
    ob mehr geklagt wird- sofern sie nicht dem Staate dienen- sondern dem RECHT und dem Volk.

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