Hartz IV: Geldgeschenke über 50 Euro sind Einkommen

Hartz IV Bezieher müssen sich Geldgeschenke als Einkommen anrechnen lassen, so entschied heute das Landessozialgericht Sachsen in Chemnitz (L 2 AS 248/09). Lediglich ein Betrag von 50 Euro je Person/ pro Jahr bleibt anrechnungsfrei. Übersteigen die Geschenke in der Summe diesen Betrag, wird der gesamte Betrag als Einkommen angerechnet.

Geklagt hatte eine Mutter, deren Kinder von ihrer Oma in der Summe 570 Euro überwiesen bekommen haben. Dies geschah in Teilbeträgen mit 100 Euro zu Weihnachten und jeweils 135 Euro zu Geburtstagen. Der Landkreis Leipzig sah bei der Mutter, die Hartz IV Empfängerin ist, in diesen Beträgen Einkommen der Kinder und forderte diesen Betrag zurück. Die Mutter zog vor das Sozialgericht Leipzig, mit der Begründung, dass die Gelder bereits zweckbestimmt für beispielsweise neue Schuhe, Playmobil und Kindergeburtstagsfeiern seien.

Die Leipziger Richter hoben die Rückforderungsbescheide des Landkreises teilweise auf und gewährten einen Freibetrag von 50 Euro, was der Mutter nicht genug war. Da die Beträge alle höher als 50 Euro waren, setzten sich die Obersten des Landessozialgerichts Chemnitz über die Vorinstanz hinweg und erklärten, dass die Beträge voll als Einkommen anzurechnen seien.

Die Chemnitzer Richter konnten, anders als die Leipziger, keine Zweckbestimmung in den Geldbeträgen der Großmutter erkennen. Auch der Gedanke der Großmutter, dass sich die Enkel besondere Wünsche von diesem Geld erfüllen sollen, stimmte die Richter nicht anders, zumal die Mutter bereits äußerte, dass auch Kleidungsstücke für diese Geldgeschenke angeschafft werden sollten, was eindeutig der gleichen Zweckbestimmung wie die Hartz IV Leistungen selbst entspreche.

Gerade Geldgeschenke im Zusammenhang mit Sozialleistungen beschäftigen zunehmend die Sozialgerichte. Mit der Entscheidung des Sächsischen Sozialgerichts dürfte eine wegweisende Richtung eingeschlagen worden sein.

Manuela Ehrlich, die Anwältin der Mutter äußerte sich nach der Verhandlung zur Entscheidung des Gerichts. Sie teilte mit, dass das Geld der Großmutter bereits verbraucht wurde, auch mit der Erfüllung der Wünsche, die von der Oma angedacht waren.

Der Landkreis wird nun einen entsprechenden Bescheid erlassen und versuchen, den Gesamtbetrag von der Mutter einzufordern. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten des Ausgleichs. „Die werden jetzt schon dahinter sein, um das Geld zu bekommen“ so Ehrlich weiter.

Die Anwältin hat der der Mutter nun die vom Landessozialgericht zugelassene Berufung vor dem Bundessozialgericht angeraten und prüft diese.

Das könnte Sie auch interessieren

20 Antworten auf Hartz IV: Geldgeschenke über 50 Euro sind Einkommen

  1. KaLLe sagt:

    Dass die Oma das Geld überwiesen hat, das kann ich irgendwie nicht nachvollziehen. Hätte Sie das mal in Geburtstags- und Weihnachtskarten gesteckt, dann gäbs keine Probleme.

    Naja, das Urteil der Richter, das ist schon in Ordnung so. Sonst würde in Zukunft so einiges als zweckbestimmtes Geldgeschenk deklariert werden und es gäbe keine Handhabe.

    • Julchen sagt:

      Da bin ich anderer Meinung. Das Urteil ist eine Schande für Deutschland, dem nichts mehr heilig ist.

      Weihnachten und Geburtstag- ja meine Güte, was will man den Kindern denn noch weg nehmen?

      nee- nächste Mal soll die Omi schön Bares geben, egal wie.

    • R.Schmidt sagt:

      Armes Deutschland, wo sich erst mal Oma informieren muß, ob die angedachte Freude für die Enkelkinder auch regelkonform ist und sie der Mutter oder den Eltern nicht damit schadet.
      Wenn das Urteil rechtsweisend ist, sollte man das Wort Sozialstaat abschaffen!
      Hauptsache Kinder reicher Eltern bekommens hinten rein, das ist alles in Ordnung.
      Hartz 4 Empfänger verkommen immer mehr zum Leibeigenen (am liebsten stummen) dieses Staates, ohne jedwede gravierende soziale Rechte!

    • Pejoh sagt:

      Ich kann da Kalle schon verstehen. Sicherlich ist das schade, dass das in diesem Fall auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Aber wo soll man die Grenzen ziehen? Man darf nicht immer nur den Einzellfall betrachten. Wird von staatlicher Seite aus keine klare Linie vorgegeben, werden die Leute machen, was Ihnen passt. Und dann wird, wie Kalle schon gesagt hat, so einiges als zweckbestimmtes Geld für Kinder deklariert und munter hin und her geschickt, der Staat darf zugucken und nichts infrage stellen, da ja für die Kinder. Wie schon gesagt, schade, dass in diesem Fall die Kinder die leidtragenden sind, aber es kann kein Persilschein sein.

      • Julchen sagt:

        Man MUSS sogar den Einzelfall sehen- jedenfalls bei den Anträgen, aber es wird Pauschal geregelt.

        Was die Kinder angeht ! und hier geht es nur um die KINDER.

        die Elitengören dürfen von Oma und Opa was zu Weihnachten kriegen und die “Hartz IV Kinder ” nicht ?? !!!

        Den Elite-Eltern wird weder das Kindergeld oder ein Geschenk aufs Einkommen angerechnet. Das ist nicht nur ungerecht, es ist eine Riesenschweinerei.

        Die “Leute” sind ganz normale Menschen, die oft schon lange gearbeitet haben und unterhalb der Armutsgrenze leben und man will Ihnen jegliche Rechte nehmen.

        Einen Persilschein haben nur die Reichen- da würde ich mich lieber mal um die Steuerhinterzieher und andere korrupte Leute kümmern, von denen unser Land voll ist.

        Herr Hartz, Zumwinkel, Mehdorn und wie sie alle heissen.
        Obenan mal der Ackermann und die ganzen “Asozialen” der obersten Schicht.

        ALG II ist ein Rechtsanspruch und sollte nicht als Entmündigungsrecht umgesetzt werden- schon gar nicht von der Gesellschaft oder Berufstätigen, die morgen selber dran sein können.

  2. Heinrich Ebers sagt:

    Nach dem Urteil stellt sich heraus, dass die Oma das Geld hätte in einen Briefumschlag stecken können und dann direkt beim Arbeitsamt Leipzig, mit besten Grüßen einwerfen können.

    Der Staat bekommt den Hals nicht voll. Zweckbestimmung hin oder her, der Staat hat keine Ahnung, was er den Empfängern von Hartz IV (wohlgemerkt das Motto:”fördern und fordern”) alles antut. Scheinbar hat man als Richter kein Gewissen mehr!

  3. silke sagt:

    während in der deutschen bananenrepublik geldgeschenke mit 6-stelligen beträgen für mövenpickpartei und co keinerlei konsequenzen nach sich ziehen…

  4. Pingback: elementarteile » Blog Archiv » Moral, Moral, Moral…

  5. R.Schmidt sagt:

    Hartz 4 Kinder sind nunmal “Kinder 3. Klasse”!
    *
    Nur welchen Anteil haben sie?
    Was können sie dafür?
    Wofür werden sie bestraft?
    Warum werden sie verbal gedemütigt?
    Weshalb sagt man, sie seinen geistig schwach?
    *
    Wann fängt die Übermutter der Nation endlich an zu arbeiten und schafft ausreichende Verhältnisse, statt die ganze Zeit “leyenhaft” zu labern!

  6. Es wird doch einfach zunehmend aba.. unerträglich. Die Exkaltionsstufen werden stetig weiter hochgefahren. Nun sind es bereits Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke, die in Abzug gebracht werden.

    Man bekommt, auch als Nichtbetroffener, einfach nur noch Wut, registriert mit Erschütterung wie weit es gekommen ist.

    Es ist nicht nur der völlige Realitätsverlust der Richter, die sich allerdings selbst auf stattlichen aus Steuergeldern finanzierten Wohlstandsbezügen sorgenfrei im Eigenheim ausruhen, es ist die Grenzenlosigkeit mit der – einmal begonnenes Unrecht – stetig weiter hochgetrieben wird.

    Richter genießen das sog. Richterprivilig, sind allerdings auch zu anderem priviligiert, so beispielsweise auch die quasi Lebensanstellung, hübsche Rentenbezüge ..

    Schier uferlos werden Menschenrechte verletzt, es reicht oft nur noch für Lebensmittel aus Supermarktmüllcontainern, gebrauchte Kleidung, Padflaschensammeln auf der Straße als Notwendigkeit zur Existensicherung.

    Nie gab es eine derartige Not, Obdachlosigkeit, in Deutschland, seit dem Ende des 2.ten Weltkrieges.

    Und das schlimmste: Die Menschen lassen sich alles gefallen, haben auch nicht mehr die Kraft sich zu wehren.

    Ich schäme mich zwischenzeitlich ein Deutscher zu sein (.. um hier keine weiteren Bezüge herzustellen).

  7. Anna sagt:

    Das ganze System ist krank. Sie werden bald nach jedem Besuch bei Oma die Mägen der Kinder untersuchen, um festzustellen ob die Kinder vielleicht nicht mehr als für 50 Euro (pro Jahr versteht sich) bei Oma gegessen haben. Das Essen doch “eindeutig der gleichen Zweckbestimmung wie die Hartz IV Leistungen selbst entspreche”

  8. Pingback: Bei HartzIV werden Geldgeschenke angerechnet

  9. Julchen sagt:

    “Die Urteile bestätigen den Korrekturbedarf an dem unsäglichen Gesetz, die Bundesregierung muss endlich handeln”, erklärte Holter (Foto) am Freitag. Es habe mit sozialer Gerechtigkeit nichts mehr zu tun, wenn Leistungen, mit denen die Erziehung und Bildung von Kindern unterstützt werden sollen, nur jenen zugute kommen, die arbeiten. “Auch die Anrechnung von Geldgeschenken, die mehr als 50 Euro betragen, kommt einem Raub an den Kindern gleich”, so Holter.

    http://www.mvregio.de/mvr/385191.html

  10. WolTri sagt:

    Wäre ich die Oma würde ich die Schenkungen widerrufen.
    Und in Zukunft wie schon geschrieben nur noch Bargeschenke machen mit dem Hinweis “Nix davon sagen, sonst schenke ichs dem Richter.”

  11. Julchen sagt:

    Zum Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts über Geldgeschenke für Menschen im Hartz-IV-Bezug erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag: “Das Urteil der Chemnitzer Richter ist absolut lebensfremd. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Menschen im Hartz-IV-Bezug demnach nur Geldgeschenke von maximal 50 Euro im Jahr bekommen dürfen und der Rest auf die Grundsicherung angerechnet wird. Würden die Verwandten nicht Geld, sondern zum Beispiel einen Computer schenken, wäre der hingegen anrechnungsfrei.

    Auch ist völlig unverständlich, warum Ausnahmen nur bei einmaligen Ereignissen wie einer Konfirmation zulässig sein sollen. Auch Weihnachten und Geburtstage sollten in Deutschland auch von Hartz-Empfängern gefeiert werden können, ohne dass Angst vor dem Jobcenter herrscht.”

    http://www.hwelt.de/c/content/view/5795/1/

    • Annelies sagt:

      Der sozialpolitische Sprecher der Grünen versteht das Urteil glaube ich nicht in der ganzen Schärfe (oder die Presseerklärung ist missverständlich formuliert).
      Es gibt keinen 50 Euro-Freibetrag auf Geschenke, sondern ein Fallbeileffekt tritt ein. Bei höheren Geldgeschenken von mehr als 50 Euro/Jahr ist nicht der Rest anzurechnen sondern die gesamte Summe.

      Für einen Freibetrag auf höhere Geschenke war das SG Leipzig eingetreten. Das eben wurde vom Landessozialgericht am 8.4.2010 verneint. Nach Meinung des LSG Chemnitz soll der Beschenkte bei unzulässig hohen Geschenken (über 50 Euro) alles verlieren.

      So steht es auch in dem Ausgangsbeitrag ganz oben:
      “Da die Beträge alle höher als 50 Euro waren, setzten sich die Obersten des Landessozialgerichts Chemnitz über die Vorinstanz hinweg und erklärten, dass die Beträge voll als Einkommen anzurechnen seien.”

  12. Pingback: BA-Chef hält nichts von schärferen Hartz IV Sanktionen

  13. Guido Westerwilli sagt:

    Eine gigantische Sauerei dieses Urteil.
    Ackermann kassiert Millionen zu Lasten der Staatskasse

  14. Christa Viel sagt:

    Unser Alltag!
    Ich habe einen kleinen Sohn. Er ist sechs Jahre alt und gerade zur Schule gekommen. Er ist hochbegabt. Leider nutzt ihm dies herzlich wenig, da ich seine Begabung nicht allzu gut unterstützen kann (finanziell). Wir sind HartzIV-Empfänger und dies ist kein Zuckerschlecken. Mit den 100 € Schulgeld im Jahr, komme ich nicht allzu weit. Söhnchen benötigt unendlich viel Papier, tausende Bleistifte, da er ja Schreiben, Zeichnen und Rechnen lernt. Und dies tut er alles ununterbrochen. Das Geld ist so knapp, dass ich ihm keine Bleistifte mehr kaufen kann, jedenfalls nicht wirklich. Ich tue es natürlich, weil ich mein Kind unendlich liebe, aber unser Minus wird größer und größer. Weihnachten 2011 war es dann so weit, dass ich ihm kein Geschenk kaufen konnte. Es ging absolut nicht. Zum Glück haben wir mit den Großeltern gefeiert und der Weihnachtsmann kam, so dass der Zwerg dachte, dass das sowieso alles vom Weihnachtsmann kam. So bin ich mit fast heiler Haut davon gekommen. Aber eben nur fast, denn es tut unheimlich weh. Wenn wir also diesen Richtern recht geben, so bekommen viele unsere Kinder bald keine Geschenke mehr. Mein Sechjähriger hat bald Geburtstag. Da will er dann seine Freunde einladen. Das bedeutet, fünf Freunde + Geburtstagskind, für jeden ein ganz kleines Geschenk, ein Kuchen, Saft, und ein paar Brötchen am Abend. Vergessen wir nicht das Geschenk für mein Kind. Werde ich sagen: “Nein, das geht nicht?” Nein, das werde ich nicht tun. Wie gesagt, ich liebe dieses Kind sehr. Also tue ich so, als wenn alles ok ist und backe und kaufe ein. Es soll ein schöner Tag werden. Dann ist er sieben und der Mehrbedarf für Alleinerziehende mit einem Kind unter sieben minimiert sich von 124,-€ auf 30,-€ monatlich, obwohl seine Füße schneller wachsen als je zuvor und er, durch die Schule, viel mehr Bekleidung benötigt. Viel mehr geht kaputt. Irgendwie werden wir auch das schaffen, aber bitte lasst ihm das Geld von Oma und Opa, denen das Herz genau, wie mir, bricht, wenn er an seinem Geburtstag traurig ist, weil er ansonsten kein Geschenk bekommt
    Ich bin sehr dankbar, dass es HartzIV gibt. Ohne diese Unterstützung hätten wir es noch viel schwerer gehabt, aber gut gehen tut es uns deshalb nicht (finanziell). Es gibt da noch die Liebe und diese heilt Vieles.
    Euch allen frohe Gedanken.
    Christa

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>