Aufwandsentschädigung wird beim ALG II als Einkommen gewertet

651 Euro Aufwandsentschädigung, die Belinda Brechbilder als Linken-Stadträtin in Würzburg zustanden, sorgten dafür, dass ihr das bis September 2008 gewährte aufstockende Arbeitslosengeld II ersatzlos gestrichen wurde. Aufwandsentschädigung gleich Einkommen, lautete die Begründung der Arge, der sich das Sozialgericht Würzburg gestern anschloss.

Die Kommunalpolitikerin hat damit vorerst keinen Anspruch auf eine Hartz-IV-Nachzahlung für die Zeit von Juni bis September 2008, wird aber in Berufung gehen und den Fall vor dem Landessozialgericht erneut verhandeln lassen. Das Problem: Schon 1998 hatte das Bundessozialgericht erklärt, Aufwandsentschädigungen müssen angerechnet werden, wenn sie der Steuerpflicht unterliegen. Steuerfrei wären nur 204 Euro gewesen. Hätte die Politikerin nachgewiesen, dass der Aufwand für die Arbeit im Rat höher gewesen ist, hätte sie bessere Chancen gehabt. Dagegen sprachen aus Sicht der Politikerin aber datenschutzrechtliche Gründe.

„Ich habe nicht erwartet, dass ich hier Gerechtigkeit bekomme“, erklärte sie nach dem Urteil. Die 48-Jährige hat inzwischen Arbeit, wird aber nicht locker lassen. Sie möchte den Präzedenzfall geklärt wissen. Auch die Richter sprachen von einer „grundsätzlichen Bedeutung der zu klärenden Rechtsfrage“ und ließen die Berufung zu. Dass die Kommunalpolitikerin geklagt hat, begründet sie mit einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: „Meine Stadtratskollegen konnten ihre Aufwandsentschädigung in voller Höhe für ihre politische Arbeit ausgeben. Ich sollte davon meinen Lebensunterhalt bestreiten. Das behindert mich in der Ausübung meines Mandats.“

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0 Antworten auf Aufwandsentschädigung wird beim ALG II als Einkommen gewertet

  1. Dieter sagt:

    Da würde mich mal echt interessieren, wie viel die Gutste wirklich für den ihr entstandenen Aufwand benötigt. Ich würde ich die ALG II Leistungen weiter gewähren, sie müsste aber ihren kompletten Aufwand bis zum letzten Cent nachweisen.

    Schon klar, das sie lieber 651 + ALG II + Miete bekommen wollen würde, man bekommt ja auch den Hals nicht voll. Wenn das durchgegangen wäre, wären die Ausmaße nicht abzuschätzen gewesen. Dann würden demnächst die meisten Hartz IV Empfänger nicht mehr gegen ein Entgelt sondern gegen Aufwandsentschädigung arbeiten, gute Sache!

  2. Mad-Look sagt:

    Wer hätte es gedacht, die “Linke” schon wieder. Das sind doch eh die Kandidaten, die den Hartzlern alles schön hinten reinschieben wollen um ein möglichst breites Publikum und Wählerstamm zu haben. Mit diesem Fall will sie mit gutem Beispiel vorangehen und die schon eh so trockende Zitrone “Vati Staat” nochmal schön auspressen. Anstatt auf Hartz zu pochen, sollte sie sich mal eine andere Beschäftigung “nebenher” suchen oder umfasst ihre Tätigkeit 40 Stunden in der Woche??? Asoziale Einstellung durch und durch!

    • Julchen sagt:

      Asoziale Einstellung durch und durch

      **
      Sie haben Ihre Einstellung sehr gut beschrieben @Mad-Look

      • Hallo “Julchen”
        zitat von “Julchen”: Asoziale Einstellung durch und durch und
        weiter: Sie haben Ihre Einstellung sehr gut beschrieben @Mad-Look

        Sie sollten mal Ihre Einstellungen zu asozialen Verhalten überdenken, und vor allem neu definieren. Was ist den Ihrer Meinung nach den überhaupt asozial? Auf der Parkbank liegen, und saufen, oder in der Komunalpolitik mitwirken?

        Ist asozial, das man sich in der Gesellschaft nicht einbringt, und faulenzt, oder ist es das gegenteil?

        Ist asozial, der dumme Sprüche “klopft” ohne darüber nachzudenken, was er, (oder sie) eigentlich von sich gibt?

        Ist der, asozial, der, weil er keine Arbeit findet, sich am öffentlichen Leben beteiligt, oder der, der als die Sprücheklopfer zu Hause sich in diversen Foren herumtreibt, und nur Unsinn von sich gibt, der keine vollen Sätze von sich geben kann?

        Ich glaube das doch wol nicht, das man hier so viel Unsinn von sich geben kann …

        MFG Lothar

    • Manfred S. Dürbert sagt:

      Mad-Look, was ist das denn?
      möglicherweise nicht bereit den eigene Hintern für ein Ehrenamt aus dem Haus zu tragen und dann meckern, wenn Leute, die sich engagieren, dafür nicht auch noch bezahlen wollen?

      Menschen, die mit Hartz4 auskommen sollen, haben ein sehr schweres Leben, weil es hinten und vorne nicht reicht.
      So ist es bewusst bei Einführung von Hartz4 geplant gewesen. Es gibt eine 20 bis 30 %-tige Unterdeckung, die die Leute bewusst in die Not treibt.
      Hartz 4 ist als Strafe gedacht, für die die keine Arbeit mehr finden.
      Deine Bemerkungen disqualifizieren dich für weitere.

    • Das man so viel Müll von sich gibt ist doch Erstaunlich vor allen Dingen
      wenn man nicht weiß worum es geht. Ich hoffe das du nicht mal in die
      Lage kommst Ehrenamtliche Tätigkeiten von einem Hartz IV Bezieher in Anspruch zu nehmen.

  3. hartzie58 sagt:

    Nur kein Neid!

    Eine Aufwandsentschädigung soll mal wieder nur bei Hartz4 Einkommen sein!
    Dabei ist es Entschädigung für Aufwand.

    Dies gilt überall. Nur für arme Hartzies(nicht nur Stadträtinnen!) soll das wieder mal nicht gelten.
    Schweinerei!

  4. Wolfgang sagt:

    Der Fall liegt gar nicht so eindeutig. Aufwandsentschädigungen gibt es nämlich für verschiedene Dinge. Als Beispiel mal eine Kreistagssitzung, der Abgeordnete bekommt einmal die Anfahrt bezahlt, die eigentlich kein Einkommen sind, da man das Geld ja für die An- und Abreise benötigte. Zusätzlich gibt es aber Sitzungsgeld. Diesem Sitzungsgeld steht keine Ausgabe gegenüber, Sie entschädigt für den Zeitaufwand. Diese entschädigungen sind bis zu einem gewissen Grad steuerfrei und auch beim Hartz IV anrechnungsfrei. Da man in diesem Fall nicht wiss, wie sich die Aufwandsentschädigung zusammensetzt, ist der Fall schwierig zu bewerten.
    Gibt man z.B. Nachhilfeunterricht in einer gemeinnützigen Einrichtung und bekommt für die benötigte Zeit eine Aufwandsentschädigung, ist diese bis zur Höhe des halben Regelsatzes anrechnungsfrei.

  5. LGB sagt:

    In einem gleichgelagerten Fall entscheidet auch in nächster Zeit das LSG Niedersachsen-Bremen – Zweigstelle Bremen -. Bin mal gespannt wie.

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