Jobcenter sollen in der bisherigen Form erhalten bleiben

Bei der Betreuung von Arbeitslosen soll alles beim Alten bleiben. Darauf einigten sich CDU, FDP und SPD. Sie sprachen sich für eine Verfassungsänderung aus, damit Kommunen und Arbeitsagenturen auch zukünftig zusammenarbeiten dürfen.

Diese Form der Mischverwaltung ist nach aktuellem Recht verfassungswidrig. Darauf hatte 2007 das Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht und eine Nachbesserung bis Ende 2010 gefordert. Daran wurde seither gearbeitet, mit dem Ergebnis, statt die Arbeit von Arge und Gemeinden neu zu organisieren jetzt das Verfassungsrecht ändern zu wollen. Diese Lösung wurde von Anfang an präferiert, damit Langzeitarbeitslosen weiterhin Hilfe aus einer Hand angeboten werden kann. Werden die Pläne in die Tat umgesetzt, bleiben die 346 Jobcenter bestehen und gibt es demnächst 110 statt 69 Optionskommunen, die sich in Eigenregie um die Belange der Hartz-IV-Empfänger kümmern.

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0 Antworten auf Jobcenter sollen in der bisherigen Form erhalten bleiben

  1. Julchen sagt:

    Ich wünsche mir Grundwasser. gaaaaaaaaanz viel Grundwasser, mögen die Mauern dieser Mistcenter im Schlamm versinken.

    *seufz*

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