Hartz-IV-Empfänger sollen fälschlicherweise gezahltes Kindergeld erstatten

Viele Hartz-IV-Empfänger haben im Januar dieses Jahres 20 Euro zu viel erhalten. Dabei handelt es sich um die Kindergeld-Erhöhung, die aus Versehen nicht mit den übrigen Leistungen verrechnet wurde. Da das Kindergeld aber als Einkommen gewertet wird und bei der Hartz-IV-Zahlung berücksichtigt werden muss, sollen die Betroffenen die 20 Euro je Kind jetzt zurückzahlen. Die entsprechenden Rückforderungsbescheide sind schon unterwegs.

Ob dieser Schritt rechtlich „sauber“ ist, darüber streiten sich derzeit die Experten. Ein Sozialrechtsanwalt erklärte gegenüber der ARD, dass die Betroffenen das Geld nicht zwingend erstatten müssen. Dagegen sprächen seiner Ansicht nach „Bremsen“ im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch. Unabhängig davon fordert der Vizechef der Linkspartei, Klaus Ernst, es einfach dabei zu belassen und die Kindergeldbeträge nicht zurückzufordern, um so eine Ungleichbehandlung zu verhindern. Anderenfalls drohe die Gefahr, dass bei einigen Familien der Betrag angerechnet werde und bei anderen nicht. Es müsse eine soziale und gerechte Lösung gefunden werden.

Denn bislang kann von Gerechtigkeit keine Rede sein. Kinderfreibetrag und Kindergelderhöhung kommen bei Hartz-IV-Empfängern gar nicht an. Ihnen bleibt unter dem Strich nicht mehr als sie vorher hatten. Familien mit einem hohen Einkommen haben knapp 40 Euro mehr im Portmonee und der Durchschnittsverdiener immerhin die 20 Euro mehr Kindergeld. Nicht vergessen werden darf dabei der enorme bürokratische Aufwand, der aktuell von der Bundesagentur für Arbeit (BA) betrieben wird, um die zu viel gezahlten Leistungen zurückzufordern.

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0 Antworten auf Hartz-IV-Empfänger sollen fälschlicherweise gezahltes Kindergeld erstatten

  1. Julchen sagt:

    Das wird ein teurer Brei!!!

    Diejenigen, die betroffen sind, sollten wirklich aus den Pötten kommen und Widersprüche einlegen.!

    Es ist eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme der Regierung- und es werden für zig Hunderttausende !!! Bescheide Leute eingestellt werden, denn die bearbeiten sich nicht von alleine.
    Bescheid.- Widerspruch- Ablehnung- Klage.

    Vielleicht merkt ja mal einer, worum es hier geht !
    Es wäre angemessen, die 20 euro als Fehler einzugestehen und es dabei zu belassen.

    Aber nein, der “Amtsschimmel” reitet …und reitet….und reitet…..
    und zwar auf Kosten der “Allgemeinheit”
    Schon allein das Porto, Papier und Druckerschwärze.!!!
    Es werden hier “Kosten” produziert !!

    Da regen sich die braven Steuerzahler natürlich nicht drüber auf .

    Man ruft ganz laut: “Her mit dem Geld-das steht euch nicht zu ”

    Bescheuert! Sonst nix.

  2. R.Schmidt sagt:

    Die Rückvorderung ist schon angekommen, der “Zahlbefehl” noch nicht. Obwohl ich es mehrfach bei der Agentur angezeigt hatte, ist ja meine Pflicht, wurde es leider nicht berücksichtig.

    Da ich nur noch einen Monat Kindergeld bekomme, konnte ich feststellen, das ich danach satte 30 Euro weniger haben werde, durch den Wegfall der Versicherungspauschale. Vielen Dank, wird immer besser.

    PS: Weiß jemand wo man billig Brot und Butter herbekommt? ;-)

    • Julchen sagt:

      Aber theoretisch könnten Sie doch genauso Widerspruch einlegen oder nicht?

      • R.Schmidt sagt:

        Ich schrieb zwar an anderer Stelle, das ich keinen Wiederspruch einreichen werde, da war mir aber der Artikel hier noch nicht bekannt. Jetzt werde ich aktiv, denn anscheinend haben alle Argen geschlafen und das muß abgestraft werden.

      • R.Schmidt sagt:

        “Dabei handelt es sich um die Kindergeld-Erhöhung, die aus Versehen nicht mit den übrigen Leistungen verrechnet wurde.”

        Da möchte ich mal eine ARGE sehen, wenn ich dann komme und von wegen – “Sorry, wahr ein Versehen” – da schepperts gewaltig, und zwar bei mir!

  3. Dedow sagt:

    Ich frage mich, wieso das nicht mit der nähsten Auszahlung bereinigt wird, wie in einem Unternehmen auch. Bei ca. 1Mil. berechtigter Kinder sind das ja wohl 20 Mil. €- so groß kann der Aufwand ja wohl nicht sein. Ansonsten möchte ich mal behaupten, dass die Behörde nicht sehr effizient arbeitet.

    • Harald sagt:

      Behörden arbeiten selten effizient. Sie sind in erster Linie dafür da, Menschen zu beschäftigen, die auf dem Arbeitsmarkt keiner will. Überspitzt ausgedrückt. Es gibt natürlich sehr nette, kompetente und fleissige Beamte. Aber die sind nicht die Mehrheit.

    • R.Schmidt sagt:

      Genau so einfach habe ich mir das auch vorgestellt. Aber was weiß ich schon, dummer Hartz 4 Empfänger.
      Bissige Antwort der Argetante – Jet niche!
      Warum? – keine Antwort.
      Das Leben kann sooooooooooo einfach sein. lach!

    • Koschka1952 sagt:

      verrechnen mit der nächsten Auszahlung können die nicht. das würde dem bürokratischen Aufbau dieser Organisationen widersprechen. Rückzahlungen werden über die zuständigen Zollämter erledigt.

  4. Klausi sagt:

    Hier ein Urteil, der gerade das Thema Kindergeld und die fälschliche Nichtanrechnung anbelangt. Hier haben die Richter zu Gunsten der Bezieher entscheiden, da der Hartz IV Bezieher in der Regel davon ausgehen kann, dass der Bescheid richtig ist.

    Kommt also ein Rückforderungsbescheid, unbedingt Widerspruch erheben, hierzu hat man die Einspruchsfrist von 1 Monat. Zum Widerspruch kann man gleich mit dem Urteil begründen:

    http://www.bafoeg-aktuell.de/News/2009/09/14/hartz-iv-urteil-keine-rueckzahlung-bei-berechnungsfehler/

    • R.Schmidt sagt:

      Hallo Klausi,
      der Wiederspruch ist eins, das Urteil ein anderes.
      Da steht, “wenn es für den Bezieher nicht erkennbar war”.
      Jeder der Kindergeld bekommt weiß von der Erhöhung, und das er demzufolge vom Amt weniger bekommt. Alles andere wäre eine Ausrede.
      Hier liegt der Fall vor, das die Argen geschlampt haben. Und darauf würde ich den Wiederspruch aufbauen. Ich für mein Teil werde den heute versenden und dann warte ich ab. bevor nicht feststeht, das alle zurückzahlen müssen, gibts von mir keinen Cent.

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