Die Frage danach, ob die Arbeitsagenturen nun zu rasch mit Sanktionsmaßnahmen zur Hand sind, stellt sich im Grunde seit Anbeginn der Hartz IV-Auszahlungen in Deutschland. Eine eindeutige Antwort auf diese komplizierte Frage wird es vermutlich kaum geben können.
Doch gerade in den vergangenen Wochen kommen wieder verstärkt Vorwürfe etwa vonseiten der Gewerkschaften auf, die ein solches Vorgehen der Argen beklagen. Dabei richtet sich die Kritik nicht grundsätzlich gegen die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen.
Vielmehr geht es bei den Argumenten oftmals darum, dass die Gesetzeslage zu Hartz IV den Mitarbeitern in vielen Bereichen scheinbar zu wenig Spielraum gewährt, um wenigstens ansatzweise auf individuelle Bedürfnisse und Schicksale reagieren zu können. Aus den Argen kommt ein klares Statement in dieser Sache:
Sowohl die wahrzunehmenden Pflichttermine für Hartz IV-Empfänger und Empfängerinnen als auch die Fristen bei Versäumnissen und die daraus resultierenden Sanktionen sind gesetzlich klar und unmissverständlich geregelt. Eine Verhandlungsbasis unter Berücksichtigung persönlicher Umstände könne so gar nicht entstehen und sei auch nicht gewünscht.
Auffallend aus Sicht der Gewerkschaften wie Ver.di ist jedoch die Tatsache, dass es deutliche regionale Unterschiede zwischen den Argen gibt, wenn es an die Umsetzung von Kürzungen bei Hartz IV-Bezügen geht. Differenzierte Gesetzesauslegung könnte unterstellt werden, sonst könnten wenigstens theoretisch nicht so gravierende Unterschiede bezüglich der Menge der durchgeführten Sanktionen entstehen.




Vielleicht sollten die Argen einmal zur Kenntnis nehmen, dass 50 % der Sanktionen bei denen sich die Betroffenen trauen eine gerichtliche Überprfung zu veranlassen, von den Gerichten aufgehben werden. Hierfür ist wohl kaum der Gesetzgeber verantwortlich, sondern die mangelnde Qualifikation der Arge Mitarbeiter.
Da die Arge Mitarbeiter instruiert sind Druck auf ihr Klientel auszuüben, verlässt auch mancher Fallmanager auch gerne einmal bewusst den Rechtsweg um diesen Druck über Sanktionen auszuüben. Da die meisten Betroffenen noch weniger Rechtskundig als die Sachbearbeiter sind, dürften die tatsächlich vor Gericht landenden Klagen nur die Spitze eines Eisberges sein.
Herr Dietmar Brach trifft genau den Punkt.
Am allerbesten ist es, wenn das Jobcenter die Leistungen einstellt, obwohl man all seinen Pflichten nachgekommen ist!
Folgende Situation: Mein Mann und ich haben 2 kleine Kinder. Mein Mann arbeitet 100 Stunden im Einzelhandel. Ich arbeite seit Mai selbstständig auf 100,-€-Basis. Wir beziehen aufstockende Leistungen in Höhe von ca. 800,- € (bis einschließlich 12/12 bewilligt). Zu Anfang August wurde mir eine Teilzeitstelle (ca. 450,-€ netto) angeboten. Dies habe ich sofort (31.07.) dem Jobcenter gemeldet und die nötigen Unterlagen angefordert. Mit den Unterlagen (die kamen eine Woche später) kam ein Schreiben, dass die Sachbearbeiterin herausgefunden hätte, dass ich eine Arbeit aufgenommen habe und das die Leistungen eingestellt werden (Schreiben vom 31.7.). Am nächsten Tag kam ein Schreiben, dass der Bewilligungszeitraum laut dem letzten Bescheid zum 31.8. abliefe und dass wir doch, wenn es durch die Bemühungen des Jobcenters nicht gelinge, den Bezug zu vermeiden, einen Weiterbewilligungsantrag stellen sollen. Ich hab mich sofort telefonisch und schriftlich beschwert, denn es bleiben ja trotz allem gut 400,- € offen, die uns dann Anfang September fehlen würden. Bis jetzt haben wir noch keine Antwort bekommen. Mein Mann geht heut nach der Arbeit hin und spricht persönlich vor.
Da hält man sich an alles und die streichen einem das Geld komplett – und das, obwohl wir Kinder haben!!!