BSG-Urteil zum Hartz IV-Mehrbedarf bei Alleinerziehenden

Nachdem die Hartz IV-ler zuletzt immer wieder aus juristischer Sicht erfreulich Nachrichten zu erleben hatten, kommt nun auch das Bundessozialgericht einmal mit einem Urteil in dieser Sache, das sich dieses Mal auf die gemeinsame Kindererziehung durch Empfänger der Sozialleistung bezieht.

Mit dem Aktenzeichen B 4 AS 50/07 R des Bundessozialgerichts kam am gestrigen Tag eine Stärkung für die Eltern, die sich wechselweise der Kinderpflege widmen. So steht diesen Erziehungsberechtigen den Mehrbedarf betreffend nun die Hälfte des Satzes in Höhe von 124 Euro zu. Grundvoraussetzung für diesen Anspruch ist die Tatsache, dass die Erziehung auch wirklich geteilt wird.

Genauer gesagt müssen die Intervalle dieser Kinderbetreuung eine Länge von mindestens sieben Tagen ausmachen. Gewährt wird der zusätzliche Bedarf in pauschaler Weise. Ein Grund für diese Entscheidung des Bundessozialgerichtes ist die Einsicht, dass Alleinerziehende Eltern mitunter höhere Ausgaben zum Wohle des Kindes haben als Eltern, die sich die Erziehung teilen.

Versagt werden darf den Alleinerziehenden nicht, schon allein aufgrund der anfallenden Kosten für Unterbringung in Kindereinrichtungen. Ihnen steht also der gesamte Satz zu. Das BSG betont zudem die Notwendigkeit von familienfreundlicher Anwendung der bestehenden Gesetze.

28 Gedanken zu “BSG-Urteil zum Hartz IV-Mehrbedarf bei Alleinerziehenden

    • Hallo zusammen!!

      Habe zwei kinder 3 und 1.5 .
      Trenne mich von der gemeinsammmen wohnung bin nicht verheiratet leben seid 7 jahre zusammen und bin der leibliche vater.
      Meine Frage??
      Stehen mir dann mehr Harzt 4 leistungen?
      Z.B Etwas grössere wohnung so das die kinder ab und zu bei mir bleiben können?
      Möbel für die kinder e.t.c
      Ich würde dann die gemeinsamme wohnung alleine übernehmen.
      Bitte um rat.

      Danke

    • hallo…
      ich habe da eine frage
      steht mir mehrbedarf zu , wenn ich alleine mit meiner tochter in einer wohnung lebe?
      der vater lebt in seiner eigenen wohnung und ist in der woche nicht bei uns, wenn überhaupt am wochenende.
      mein antrag wurde abgelehnt
      bitte um antwort
      lg yvonne

  1. Hallo,

    bis zu diesem Urteil war es so, dass der mehrbedarf nur gezahlt wird, wenn das Kind in der Wohnung dess jenigen gemeldet ist, der den Bedarf beantragt.

    Ist das jetzt hinfällig? Also, ich lebe von Hartz IV, das Kind bei seiner Mutter. Anstatt Sorgerechtsstreit haben wir uns auf die gemeinsame Erziehung des Kindes geeinigt (was ich auch immer wollte). Das Kind ist 7 Tage bei mir, die nächsten Tsge wieder bei der Mutter. Die studiert, erhält keine Leistungen vom Staat.

    Ich habe einen Termin bei der ARGE deswegen gefordert, 8m nun Mehrbedarf für mich zu beantragen, denn von den regelleistungen kann ich weder essen noch Windeln kaufen oder sonstwas. Wie ich das Urtei verstehe, spielt es jetzt keine Rolle mehr, wo das Kind gemeldet ist. Ist das richtig?

  2. hallo,
    ich bin alleinerziehend und beziehe NORMALERWEISE Mehrbedarf für Alleinziehende. Man hat es mir diesen Monat gestrichen, weil der Kindesvater für 3-4 wochen bei uns untergekommen ist weil es von der Pfalz ins Saarland gezogen ist. Er hat sich jedoch selbst verpflegt ! Hat lediglich hier nur geschlafen.

    Meine Frage: ist das Rechtens das sie mir den Mehrbedarf gestrichen haben? Ich finde das falsch. Schliesslich lebe ich mit meiner Tochter alleine und nur weil der kindesvater für paar nächte hier geschlafen hat ganz schön übertrieben.
    Hätte ihn ja wohl schlecht unter der Brücke schlafen lassen können!!!

  3. Hallo Isa,

    wenn der Kindsvater in dieser Zeit bei Ihnen übernachtet hat, dann waren Sie in dieser Zeit nicht alleinerziehend, so erlischt auch der Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Man geht davon aus, dass sich der Vater ebenfalls um das Kind kümmern konnte.

  4. und wie ist es dann mit den alleinerziehenden Müttern die ihre kinder alle 2 wochen zum vater geben bzw. er die kinder alle 2 wochen hat????? Sind die dann auch nicht mehr Alleinerziehend oder was? Also irgendwo läuft doch hier was falsch..

  5. Dazu siehe Urteil von oben.

    Bei Ihnen ist es aber nicht der Fall, wie bei Müttern, die Ihre Kinder alle 2 Wochen zum Vater geben. Bei Ihnen lebt der Vater fast einen ganzen Monat mit im Haushalt. Damit sind Sie nicht alleinerziehend.

  6. Hi. Ich habe mal eine Frage. Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (6 & 1 Jahr)
    Bis Januar 09 bekam ich noch 124€ Aleinerziehungsmehrbedarf, nun wurde mir dieser gestrichen. Erst dachte ich, dass es daran liegt, dass der Kindsvater meiner älteren Tochter mehr Unterhalt zahlen muss, jedoch wurden die 101€ die er mehr Unterhalt zaheln muss auch sofort vom ALGII abgezogen. D.h mir wurden jetzt insgesamt 225€ gestrichen (die 101€ sind ja logisch) aber warum streicht man mir den Mehrbedarf? Kann mir jemand Rat geben?

  7. Hallo !
    Hab mal ne Frage, was ist wenn der Lebenspartner nicht der leibliche Vater der Kinder ist. Besteht dann auch Anspruch auf Alleinerziehungsmehrbedarf?

  8. Hallo!

    Ich bin alleinerziehende Mutter und
    meine Tochter ist nun 22Monate alt,erfahren habe ich über diesen Mehrbedarf durch Zufall im Internet! Seitens der Behörde wurde ich NICHT darüber informiert! Am Arbeitslosenhilfetelfon, gab man mir die Auskunft, das dieses ANTRAGSLOS hätte gezahlt werden müssen!! Nun erhalte ich seid 01.06.2009 diese mittlerweile 126€, nachdem ich meine Sachbearbeiterin 3x angeschrieben hatte. Nun stellt sich mir die Frage: Wenn dieses Antragslos hätte gezahlt werden müssen und ich seitens der Behörde NICHT über diese Leistung informiert wurde, müsste mir die ARGE dann nicht eine Nachzahlung AB GEBURT meiner Tochter leisten??

    Im vorraus vielen Dank für eine Antwort!

    Sandy

    • guten tag
      ich habe jetzt am wochenende von meiner tante erfahren das ich anspruch auf mehrbedarf meiner beiden töchter habe die eine ist 3 jahre und die andere 6 monate. ich bin seit 2 jahren alleinerziehend, beantrage jetzt auch den mehrbedarf….meine frage ist jetzt bekomme ich von den letzten beiden jahren eine nachzahlung???

    • Grundsätzlich hätte ein Antrag gestellt werden müssen, daher gibt es leider nichts rückwirkend. Die Mitarbeiter der ARGE sind aber auch verpflichtet, in dieser Hinsicht aufzuklären, sie hätten also mitteilen müssen, dass ein Mehrbedarf möglich ist. Jetzt wird es natürlich schwer, das Nichtberaten nachzuweisen.

      • ich habe in meinen harz 4 anträgen (alle halben jahre verlängerung) aber immer angekreutz alleinerziehend…. meine tante hat nie was beantragt. und aufgeklärt wurde ich nie von der arge :-(

  9. Hallo!

    Also so weit ich weiss steht einem der Mehrbedarf für Pflege und Erziehung eines ALLEINERZIEHENDEN ab Geburt, zu. Eine Nachzahlung, wie in meinem Fall z.B müsste es nur dann nicht geben, wenn ich meine Tochter JETZT erst beim Amt angegeben hätte… Es wird vom Amt jedoch verweigert, weil ich keinen Unterhaltsvorschuss bekommen hatte die letzten 22 Monate, obwohl im SGB II § 21 Abs. 3 nicht mit einem Wort steht, das dieser Mehrbedarf nur dann gezahlt wird oder nachgezahlt wird, wenn man Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsvorschusszahlungen bekommt.

    Das wäre jetzt mein Hauptanliegen, denn für mich hat das eine nichts mit dem anderen zu tun.

  10. ich bin auch rein zufällig über dieses thema gestolpert durch einen bericht in einer zeitung.ich bin ganz ehrlich schockiert,dass die behörden einen nicht darüber informieren was einem in so einem fall zusteht.ich habe eine tochter,die jetzt knappe 1,5 jahre wird,der vater nimmt sie nur 2 tage im monat zu sich und ab und an(aber eher selten)sieht sie ihn 1 mal die woche wenns hochkommt für 2 std(das liegt aber nicht an mir)was ich damit sagen will ist,dass alles sowohl erziehung als auch pflege an mir hängen bleiben.ich bekomme für mich ganz normal die regelleistung die mir zusteht + wohngeld+unterhalt+kindergeld…habe ich dann trotzdem noch anspruch auf den mehrbedarf für alleinerziehende?wenn anfangs des monats alle rechnungen wie miete,strom und so weiter abgehen bleibt nicht viel für nebenbei.ich würde super gerne mal zum kinderturnen gehen,aber das mal eben so zahlen geht nicht..oder sie in einen spielkreis geben der 3 mal die woche ist,aber das wäre auch geld was mir schmerzlich fehlen würde..ich bin ratlos
    oder wie im moment die kleine war krank,der windelverbrauch explosionsartig geschossen,aber das muss alles ich alleine tragen und leider gottes sind die auch net günstiger geworden:(

  11. hallöchen , habe da mal eine frage bekomme mein geld von der arge ,meine kids unterhalt,kindergeld und wohngeld wieso zahlt ie arge mir den mehrbedarf für alleinerziehende nicht??? der steht mir doch zu ie kids sind doch nurr bei mir!!! oder sehe ich das falsch !!!
    bitte antwortet schnell!!

    lieben gruß

    • ja habe nur folgeanträge gestellt !!!
      hatte auch ewig lang telefoniert ,weil mein geld seid februar immer weniger wurde von 830.00€ im februar ,dann musste ich wohngeld für die kinder beantragen es beträgt zusammen 229,€ bekam dann nur noch 391,00€ von der arge und nach dem folgeantrag im august waren es dann nur noch 230,00€ die ich bekomme ,habe dann widerspruch eingelegt ,aber ausser das er eingegangen ist noch kein bescheid werde immer nur abgewimmelt !!!war gestern den folgeantrag für wohngeld stellen und sie sagte mir das mir dieser mehrbedarf für alleinerziehende seid märz nicht mehr gezahlt wurde,es war ihr komisch das ich nur so wenig bekomme, war dann auch bei der arge der tyyp da sagte es stimmt konnte es nicht glauben wurde dann wieder zu montag bestellt ,wieder ne andere sachbearbeiterin!!!meine frage steht mir das zu un müssen die es ab märz nachzahlen???

  12. Ein Herzliches Hallo,

    Bin gerade so durch Zufall auf diese Seite gestoßen..mir war es nicht bekannt, dass man Kindergeldmehrbedarf beantragen kann. Wurde auch auf dem Amt nicht darüber aufgeklärt=(

    Situation:

    Ich bekomme ALG II und bin Hausfrau und Mami.
    Mein Freund und ich leben getrennt, haben auch noch nie zusammen gewohnt. Unser gemeinsamer Sohn ist 2 Jahre alt und lebt bei mir. Er besucht uns 3- 4 mal die Woche und Wir versuchen die Erziehung möglichst zu teilen. Er zahlt nur Unterhalt, da Er nicht mehr kann. Ist auch auf den Behörden bekannt.
    So meine Frage lautet nun, ob ich auch diesen Mehrbedarf beantragen kann, wieviel das währe und ob dies auch event. nachgezahlt werden muss?

    Liebe Grüsse

  13. ich habe auch ein anliegen,ich wohne schleswig-holstein und mir hat das arbeitsamt die flinte auf die brust gesetzt, ich soll mir eine neue bleibe suchen.bin jetzt auf der suche nache einer neuen bleibe in ein anderes bundesland wegen meine behinderte tochter damit sie mehr gefördert wird , als hier in schleswig-holstein wird garnichts gemacht für sollche kinder, und jetzt sagt mir das arbeitsamt wenn ich was finde soll ich ein formular haben wie hoch da die miete und nebenkosten sind , ob es mir zusteht oder nicht, und dann wird erst entschieden ob ich den umzug genehmigt bekomme oder nicht. vom amt

  14. Hallo, bin allein erziehender Vater eines 12 Jährigen sohnes.Mein Sohn ist nur alle 14 Tage für das Wochenende bei der Mutter (Besucherrecht) hab ich anspruch auf mehrbedarf?? und wie viel wäre es?? Antwort wäre nett.Also das Kind lebt bei mir den Vater. Danke.

  15. Hallo, ich ahbe da eine Frage. Ich lebe mit meinem Freudn und meinen 2 Kindern zusammen. Wir beziehen zurzeit ALG 2 und da mein Freund nicht der Erzeuger von meinen Kindern ist bekomme ich für die Kinder noch 2 mal Unterhalt und natürlich Kindergeld. Von der Arge bekommen wir zusammen 350 Euro und nach vielen Aussagen von anderen soll das angeblich nicht stimmen. Kann mir auch nicht vorstellen das die Berechnung der Arge stimmt.

    Über 70 % der ALG 2 Bezieher werden übers Ohr gehauen und ich sollte laut einer Freundin einen Beratungschein für den Anwalt holen der das für mich klärt.

    Kann mir jemand sagen ob diese 350 euro rechtens sind??

    LG

    ANgela

  16. Hallo,
    ich hab da mal ne frage. Ich bin alleinerziehend und volljährig. Ich lebe noch bei meine Eltern und bekomme BAföG. Steht mir dann auch der Mehrbedarf für alleinerziehende zu?
    Weis das jemand?

    LG
    Denise

  17. Hallo,

    ich habe eine 15 jährige tochter die nun in eine Pflegefamile kommt, Das Sorgerecht bleibt bei mir, es ist eine freiwillige Entscheidung.
    Meine Tochter wird mich alle 14 Tage besuchen und jeweils die Hälfte der Ferienzeit.
    Ich bin als leibliche Mutter in Frührente und bekomme ergänzend Hartz 4.
    Wer bekommt nun das Kindergeld und habe ich Anspruch auf Unterstützung für die Zeit in der meine Tochter mich besuchtß

    Wer weiß über diesen Sachverhalt bescheid?einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

    lieber gruß an alle

    evelyn

  18. Ich habe seit april 2009 meinen sohn.nach der geburt wurde ich so schwer krank,dass ich nun immunsuprimiert bin,50%schwerbehindert bin,alleinerziehend,und dauert in krankenhäusern liege,habe ich nie einen mehrbedarf erhalten.obwohl ich es bei der arge schon ansprach,da ich durch die krankheit in jeder sicht mehr auslagen habe.nun will ich wissen ob mir ein mehr bedarf zu steht oder nicht.

  19. ich habe seid 2006 mein enkelkind bei mit aufgnohmen, mit urteil vom august 2007 habe ich das aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das recht mein enkelkind gesetzlich zu vertreten, ich bekomme hartz IV und habe ein einkommen von 300€ durch arbeit, alle 6 monate beantrage ich die weiterzahlung und lege alle einkünfte offen( lohnabrechnung, kontoauszüge, sowie alle nebenkosten) die werden durch die arge geprüft und bekomme dann meinen bescheid, diesen sende ich mit den nebenkosten an das sozialamt am letzten wohnort meiner enkel, da das dortige sozalamt für den unterhalt zuständig ist( urteil sozialgericht) immer wieder gibt es probleme mit dem sozialamt, mal sind die nebenkosten nicht richtig, dann fehlt eine schulbescheinigung für mein 11 järige s enkelkind, so werden leistungen eingestellt, oder wieder einbehalten da ich meiner mitwirkungspflicht nicht oder zu spät nachkomme, einerseits sind wir keine bedarfsgemeinschaft auf der anderen seite fehlen jetzt die kontoauszüge von mir, ich sollte nachweise über mein einkommen bringen, bisher diente der bescheid vom jobcenter da steht doch alles drin und es werden dort auch alle unterlagen geprüft auch die kontoauszüge und erst dann mein bescheid erlassen, jetzt sind ferien und an eine schulbescheinigung ist nicht rannzukommen, nun wird man mir wieder gelder einbehalten und zurückfordern da ich meiner mitwirkungspflicht nicht nach komme, ist das denn alles so rechtens, muss ich meine kontoauszüge quer durch die republik schicken, ich weiss das ich mit diesem problem nicht allein bin es gibt noch andere großeltern die es ähnlich geht, unterhalt von der kindsmutter ist auch nicht zu bekommen,und einen vater gibt es nicht was kann ich tun, jedesmal zieht es sich über wochen hin,bis dann gelder gezahlt werden jedoch immer mit kürzungen oder einbehalt zuvor bewilligter gelder( schule, bücher, klassenfahrt) könnt ihr eine antwort veröffentlichen mit freundlichen grüßen eva

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