ALG II: Darlehen der Eltern wird zum Bumerang

Die Eltern des 37-jährigen Hartz-IV-Empfängers meinten es sicherlich gut, als sie ihm Geld liehen. Was sie nicht wussten: Das Darlehen wird auf die Arbeitslosengeld-II- Leistungen angerechnet und bringt dem jungen Mann damit gar nichts. Väter und Mütter sollten sich angesichts des gestern veröffentlichten Urteils des Sozialgerichtes Detmold vom 19.08.2009 (AZ S 18 (23) AS 107/08) also gut überlegen, ob sie ihre auf Hartz IV angewiesenen Kinder finanziell unterstützen.

Diesen Hintergedanken hatten wohl auch die Eltern des Klägers. Sie stockten das Arbeitslosengeld II ihres Sohnes innerhalb von sechs Monaten um insgesamt 630 Euro auf – als Darlehen. Die Arge reagierte sofort, als sie von den Zahlungen der Eltern erfuhr und forderte einen Teil der bereits gezahlten Leistungen zurück. Der 37-jährige widersprach der Entscheidung und erklärte, es handele sich schließlich um einen Kredit, den er zurückzahlen müsse, wenn er wieder in Lohn und Brot stehe.

Dem folgten weder die Arge noch die Richter. Die darlehensweise gezahlten Mittel seien zusätzliche Einnahmen, die tatsächlich zur Verfügung stehen und damit den Bedarf an Hilfszahlungen mindern. Die Neuberechnung der Ansprüche sei daher rechtens, auch weil die Rückzahlungsforderung der Eltern unbestimmt sei. Der Mann hat beim Landessozialgericht Berufung eingelegt.

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5 Antworten auf ALG II: Darlehen der Eltern wird zum Bumerang

  1. Julchen sagt:

    Gibt es denn keine “zweckgebundenen Gelder” mehr?
    Soweit ich weiss- werden diese nicht angerechnet.
    Wenn die Eltern dem Sohn Geld “geliehen” haben- wieso ging das nicht intern? Man muss es ja nicht unbedingt in die “Zeitung” schreiben.
    Die Information über diesen Fall ist mir viel zu gering.

    Es hätte auch ein “Vertrag” gemacht werden müssen, ob dies geschehen ist, steht auch nicht hier.

    Der Artikel ist für mich eine schlechte Informationsarbeit.

  2. Redaktion sagt:

    Hallo Julchen,

    was wäre und hätte spielt in diesem Fall keine Rolle. Diese Zusammenfassung eines Urteils als “schlechte Informationspolitik” zu bezeichnen, ist falsch. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung, jegliche persönliche Interpretionen bleiben hierbei außer Betracht. Sachen die von Ihnen angesprochen wurden, können möglicherweise im Berufungsverfahren angesprochen werden.

    Der Knackpunkt an dieser Geschichte ist, dass ein fester Rückzahlungstermin fehlt, den auch das SG Detmold bemängelt. Daher wird das “Darlehen” der Eltern als Einnahme gewertet.

    Wenn Ihnen die Informationen zu diesem Urteil zu gering sind, dann müssen Sie sich das Urteil des SG Detmold im Volltext durchlesen, was aber zum gleichen Ergebnis führen würde wie diese Zusammenfassung.

  3. Wolfgang Lörcher sagt:

    So ist das in Deutschland. das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, Darlehen von Verwandten dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden.
    Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 17. Juli 2009, AZ: S 22 AS 66/08)
    Ein Gesetz, 2 Urteile.

    • SirTurbo sagt:

      Das SG Dortmund wird da nicht viel Möglichkeiten gesehen haben, nachdem das Urteil S 10 (27) AS 255/07 vom LSG mit L 7 AS 62/08 kassiert wurde (nicht rechtskräftig) wird man sich diesmal einfach auf die sichere Seite begeben haben und abwarten was das BSG bei B 14 AS 46/09 R noch mitteilen wird.

  4. Pingback: SG Dortmund wertet Darlehen von Verwandten nicht als anrechenbares Einkommen

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