Eine günstige Wohnung zu finden, die den Vorgaben der Behörden entspricht, ist für Hartz-IV-Empfänger nicht immer leicht. Insbesondere in Großstädten wie Hamburg dauert die Suche meist etwas länger. Umso glücklicher sind Betroffene, die endlich eine Zusage erhalten. Wenn sich die Wohnung dann aber als Kellerloch herausstellt, voller Schimmel und wesentlich kleiner als angegeben, fühlt man sich zu Recht über Ohr gehauen. Zahlt das Amt dann auch noch die überteuerte Miete, ist der Skandal perfekt.
Die Bild-Zeitung verweist aktuell auf einen solchen Fall und bezieht sich selbst auf das Hamburger Straßenmagazin „Hinz&Kunzt“. In der Jubiläumsausgabe – die Nummer 200 – wird von einer Frau berichtet, die zusammen mit einer Freundin und deren Tochter auf einen skrupellosen Vermieter hereingefallen ist. Versprochen wurden drei Zimmer mit insgesamt 70 Quadratmeter in Eibeck für 520 Euro. Die Freude war groß, bis man die vermeintliche Wohnung zum ersten Mal sah: Es war ein Keller, klein, ungemütlich und dank Schimmel gesundheitsgefährdend. Auch die anderen Bewohner im Haus waren ähnlich betrogen worden. Der Nachbar sollte eine 40 Quadratmeter-Wohnung erhalten, die tatsächlich aber nur 21qm hat.
Beschwerden brachten nichts. Der Vermieter, eine Gesellschaft, die sich mit Wohnungen für Hartz-IV-Empfänger rühmt, erklärte dazu nur, man solle froh sein, eine Wohnung zu haben. Schließlich bezahle das Amt. Die ARGE weiß, dass die Miete für die Unterkünfte völlig überzogen ist, fühlt sich aber nicht zuständig. Vertragspartner seien Mieter und Vermieter. Eine rechtliche Handhabe gebe es nicht. Immerhin hat sich das Bezirksamt nun eingeschaltet und um Stellungnahme des Vermieters gebeten. Die beiden Frauen und das Kind leben jetzt in einer Notunterkunft, in der sie sich wohler fühlen als in dem Kellerverschlag.

Solche Personen haben ja kein Geld um die Wohnung zu beheizen. Ohne ausreichende Beheizung schimmelt die Wohnung. Diese Personen haben ja wohl vor Mietvertragsabschluß, die Wohnung besichtigt. Wenn den Herrschaften die Wohnung nicht gefallen hätten, dann hätten die halt gleich gar keinen Mietvertrag abshließen müssen, niemand hat die dazu gezwungen- Aber offensichtlich gefiel diesen Mietern, die Wohnung, die als Kellerloch nun bezeichnet wird. Kein normaler Mensch mietet ein Kellerloch zum bewohnen an. Anderseits für das wenige Geld, die ein Hartz IV Empfänger bekommt, da kann man keine gute Wohnung geben. Handwerkersind ja teuer also muss auch entsprechende Miete eingehen. Mit diesem bißchen Geld, das der Hartz IV beziehter, für die Wohnung erhält, kann normalerweise gar keine Wohnung zur Verfügung gestellt werden, da bezahlt ja der Vermieter noch drauf.
Sehr geehrter Herr Onsorg,
das Amt zahlt die Heizkosten. Ist die Wohnung ausreichend gedämmt übersteigt der
Betrag fürs Heizen nicht den gesetzlich zugesicherten. Wichtig ist das die Diffusionseigenschaften der Wände einen Austausch ermöglichen, denn nur Lüften und Heizen allein reicht nicht.
In dem journalistischen Beitrag, der sich auf die Bild-Zeitung bezieht, wird nicht eingegangen aus welcher Notlage die Mieter kommen. Möglicherweise hatten sie wenig Zeit für eine Wohnungssuche und der vermeintliche Wohltäter von Vermieter hat Ihnen eine andere Wohnung gezeigt, sie aber den Vertrag für das Kellerloch unterschreiben lassen.
Der Vermieter, von dem hier berichtet wird, wendet Taschenspielertricks an, nützt
Menschen in Not aus und gleichzeitig fettet er den Steuerzahler ab, weil er vom Amt
Miete für ein “Loch” erhält, die ihm kein anderer zahlen würde.
Und das Amt kommt seiner Verantwortung (Verhältnismäßigkeit usw…) nicht nach.
Lieber Herr Onsorge, ihr Beitrag ist in meinen Augen nicht sehr ausgewogen, was die Beleuchtung der gesamten Umstände dieser Situation angeht. Ich hoffe Ihr Beitrag ist ein Scherz, auch wenn ich ihn nicht für sehr originell halte.
Vermieten heißt: ich überlasse jemandem die Nutzungsrechte, es heißt nicht: ich bereicher mich an einer Person.
Mit freundliche Grüßen
Jerome
Sehr geehrter Herr Onsorg,
das Amt zahlt die Heizkosten. Ist die Wohnung ausreichend gedämmt, übersteigt der Betrag fürs Heizen nicht den gesetzlich zugesicherten. Wichtig ist, dass die Diffusionseigenschaften der Wände einen Austausch ermöglichen, denn nur Lüften und Heizen allein reicht nicht.
In dem journalistischen Beitrag, der sich auf die Bild-Zeitung bezieht, wird nicht darauf eingegangen, aus welcher Notlage die Mieter kommen. Möglicherweise hatten sie wenig Zeit für eine Wohnungssuche und der vermeintliche Wohltäter von Vermieter hat Ihnen eine andere Wohnung gezeigt, sie aber den Vertrag für das Kellerloch unterschreiben lassen.
Der Vermieter, von dem hier berichtet wird, wendet Taschen-spielertricks an, nutzt Menschen in Not aus. Gleichzeitig fettet er den Steuerzahler ab, weil er vom Amt Miete für ein “Loch” erhält, die ihm kein anderer zahlen würde.
Das Amt selbst kommt seiner Verantwortung (Verhältnismäßigkeit usw…) nicht nach.
Lieber Herr Onsorge, ihr Beitrag ist in meinen Augen nicht sehr ausgewogen, was die Beleuchtung der gesamten Umstände dieser Situation angeht. Ich hoffe Ihr Beitrag ist ein Scherz, auch wenn ich ihn nicht für sehr originell halte.
Vermieten heißt: ich überlasse jemandem die Nutzungsrechte, es heißt nicht: ich bereichere mich an einer Person.
Mit freundliche Grüßen
Jerome