Sozialgericht entscheidet: ARGE muss 150 Euro Missbrauchsgebühr zahlen

Auch Ämter erhalten hin und wieder die rote Karte gezeigt. Dieses Mal erwischte es die ARGE Dresden. Sie muss eine Missbrauchsgebühr zahlen, weil sie das Sozialgericht der Stadt völlig unnötig beschäftigt hat. Vorausgegangen war ein im Grunde genommen harmloser Vorgang: Eine 30-jährige wollte sich zur Erzieherin umschulen lassen. Drei Jahre soll die Maßnahme dauern. Das Schulgeld beläuft sich auf 110 Euro. Für die ersten beiden Jahre muss die ARGE aufkommen. Am dritten Jahr schieden sich dann plötzlich die Geister.

Dabei hat es sich die ARGE zu einfach gemacht. Statt in Ruhe zu beraten, erhielt die Frau nur ein Informationsblatt mit dem Hinweis, für das dritte Jahr einen Antrag auf BAföG zu stellen. Die 30-jährige folge dem Rat. Es lief alles glatt, bis das Amt einen Rückzieher machte und die Zusage für die Jahre eins und zwei zurückzog. Daraufhin klagte die Frau. Philipp Schäfer, Sprecher der ARGE, begründet die Entscheidung der Behörde: „Laut Gesetz muss das dritte Jahr über einen Dritten finanziert werden, zum Beispiel einen Arbeitgeber. BAföG ist eine soziale Leistung des Staates und nicht die eines Dritten.“

Für die zuständige Richterin, Tatjana Ulshöfer, ist das Vorgehen der ARGE ein Unding. Erst hü und BAföG empfehlen, dann hott und alles auf Anfang. Sie verdonnerte die Behörde wegen Gerichtsmissbrauchs zu 150 Euro Strafe. Die ARGE behält sich vor, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Es ist nicht das erste und wohl auch nicht das letzte Mal, dass die ARGE Dresden eine solche Strafe zahlen muss. Schon fünf Mal wurde die Missbrauchsgebühr fällig.

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Eine Antwort auf Sozialgericht entscheidet: ARGE muss 150 Euro Missbrauchsgebühr zahlen

  1. Alexander Rudak sagt:

    ich fin de das die 150,00,-€ Straffe für die Argen noch zu wenig ist,mann muss mal Bedenken wie wirkürlich heut zu tage dort gearbeitet wird.
    da sitzt Personal die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben,und machen sich keinen Hel daraus aus den Opfern die Täter zu machen.
    Für jede vermurkste sache die vor Gericht landet müste der jenige Mitarbeiter der das verbockt hat mindestens 1000,-e Strafe ans Gericht Bezahlen und nicht die Kosten unnütz auf die Steuerzahler abwältzen.
    Mir selber wurde von einer Mitarbeiterin in der Arge schon Mitgeteilt es währe ihr Egal wenn ich klagen würde es wären schlißlich steuergelder.
    in dem fall ging es weil die Arge den Folgeantrag nicht Rechtzeitig Bearbeitet hat um den Lebensunterhalt ab zu sichern.
    Also lasst die Mitarbeiter dafür zahlen sollte es vor Gericht gehen,wir müssen ja auch schlißlich den Kopf hinhalten wenn Sanktionen Drohen,den die Argen haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten,und genau das scheinen einigen Mitarbeitern schlichtweg egal zu sein.

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