Hartz IV im Wahlkampf: Viele Ideen, keine Pläne, keine Änderungen

Hartz IV gehört zweifelsohne zu den Wahlkampfthemen, bei denen die Trommeln der Parteien besonders laut geschlagen werden. Kein Wunder: Es gibt genug Menschen, die genau zuhören, weil sie betroffen sind. In Berlin ist es jeder Fünfte. Schaut man in einigen Bezirken der Bundeshauptstadt genauer auf die Statistiken, dürfte die Quote noch weit schlechter sein. Doch was wird nun alles versprochen bzw. angestrebt?

Von höheren Freigrenzen beispielsweise bei Lebensversicherungen (Stichwort Schonvermögen) ist die Rede. Ebenso davon, dass die Leistungen für Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern bedarfsgerechter ausfallen müssen.

Das Grundprinzip Hartz-IV bliebe zumindest bei diesen Wünschen unverändert bestehen. Richtig daran zu rütteln, dürfte schwer fallen. Die Programme der großen Parteien zeigen zwar auch in diesem Punkt durchaus neue Wege auf. Ob sie beschritten werden können, steht jedoch in den Sternen. Die Linke setzt sich für eine sanktionsfreie Mindestsicherung ein. Über deren Höhe und Umsetzung, insbesondere die Finanzierung, schweigt man sich aus. Auch das von der FDP propagierte Bürgergeld in Höhe von mindestens 660 Euro für Alleinstehende wird lediglich erwähnt, aber nicht konsequent „durchgespielt“.

Ähnlich verhält es sich mit den Forderungen nach Änderungen der Hartz IV Regelsätze. Die Grünen nennen eine Zahl von 420 Euro, die Linkspartei kommt auf 500 Euro. Das Problem: Der Unterschied zu sozialversicherungspflichtigen Jobs im Niedriglohnsegment würde dann noch weiter schrumpfen. Der Anreiz, eine Beschäftigung aufzunehmen, ging damit verloren. Das kann nicht der Sinn von Änderungen sein. Hier kommen dann Mindestlöhne ins Spiel, die aktuell ebenfalls zur Debatte stehen. Schnelle Lösungen sollte man nicht erwarten. Dafür stehen Gewerkschaften und Arbeitgeberverband noch zu weit auseinander.

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2 Antworten auf Hartz IV im Wahlkampf: Viele Ideen, keine Pläne, keine Änderungen

  1. Hans-Joachim Bress sagt:

    Das “Liberale Bürgergeld” der FDP – zwar nicht durchgespielt, aber ausführlich dargestellt – finden Sie unter
    http://andreas-pinkwart.org.liberale.de/sitefiles/downloads/433/Abschlb-Buergergeld.pdf
    Der grundlegende Unterschied zwischen einerseits Bürgergeld (auch dem “solidarischen” von Althaus und anderen Modellen) und andererseits Hartz IV, Mindestlohn und dergl. ist der, dass dem Empfänger vom ggf. selbst durch eigene Arbeit Hinzuverdienten mindestens etwa die Hälfte netto zufließt, und zwar bis zum Erreichen einer Einkommens-Zielgröße (Beginn der eigentlichen Steuerpflicht). Also kein “Aufstocken” auf einen festen Betrag, keine entmutigend hohe Wand vor dem echten (“ersten”) Arbeitsmarkt, sondern ein gleitender Übergang und starker Arbeitsanreiz auf jedem Niveau. Der Unterschied zu sozialversicherungspflichtigen Jobs im Niedriglohnsegment ginge nicht verloren, sondern wird sanft überbrückt.

  2. Hartmut Holz sagt:

    Das Problem ist nur, dass ja auch die Löhne so niedrig angesetzt sind, dass sie manchmal 500 Euro nicht übersteigen oder sogar, wie jetzt in einem aktuellen Fall in Lübeck sogar noch darunter liegen. Und das ist natürlich sittenwidrig.

    Fakt ist aber auch, dass der Regelsatz, für das ALG II, unbedingt erhöht werden muß. Denn niemand kann von 359,00 Euro im Monat leben.

    Aber es müssen auch die Löhne steigen und es muß endlich, für alle
    Branchen ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden. Und 7,50 Euro pro Stunde sind zuwenig. Das sollten schon so um 10,00 Euro sein.

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