Die notwendige Unterstützung für die bevorstehenden Kommunalwahlen zu finden, ist in vielen Regionen immer wieder ein schwieriges Unterfangen.
Ehrenamtliche Mitarbeiter zu finden, ist in vielen Wahlkreisen alles andere als einfach. Noch sind es rund zwei Wochen bis zum Wahlsonntag, die meisten Großstädte im Ruhrgebiet sind inzwischen ausreichend mit freiwilligen Helfern versorgt.
Nur in der Rhein-Ruhr-Metropole Duisburg will es so recht nicht klappen. Daher spricht man dort gezielt Empfänger von Hartz IV als potentielle Wahlhelfer an. Bei den Argen der Stadt sind rund 50.000 Empfänger gemeldet, unter diesen – so die Hoffnung der Stadt – sollen sich nun die noch fehlenden 300 Helfer finden.
Gelockt werden mögliche Interessenten in den Aushängen mit dem Versprechen eines guten Zuverdienstes am 30. August. Bisher hat die Stadt Duisburg erst 100 Helfer rekrutieren können. Für die Mitarbeit am Wahltag wurden von der Stadt Summen von bis zu 45 Euro ausgelobt, um die Arbeit interessanter zu machen.
Bei einer Obergrenze für den monatlichen Zuverdienst bei Hartz IV von 100 Euro kann die Mithilfe also durchaus ein netter Bonus zu den 359 Euro aus der Grundsicherung sein für die Hartz IV-ler. Bisher hält sich die Nachfrage vonseiten der Kunden der Duisburger Argen aber eher in Grenzen.

Entschuldigung, habt ihr alle Eier auf den Augen?
Die wollen diese ehrenamtliche, eigentlich gute Tätigkeit noch als Zuverdienst und nicht als Aufwandsentschädigung zählen!
Das heißt, jemand, der schon 100 Euro zuverdient, darf von den 35-45 Euro gerade mal 20%=7,50-9,00 Euro behalten!
In Bonn ist das anders geregelt. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird hier durch eine nichtanrechenbare Aufwandsentschädigung, die sich Erfrischungsgeld nennt, geregelt.
Sooo ist es gut!
Bei uns in Sachsen Anhalt gibt es für Wahlhelfer auch ein sogenanntes Erfrischungsgeld, welches dazu dient, sich an diesem Tag mit Essen und Getränken zu versorgen ( so ein Wahltag geht ja meist von 7 Uhr- nach 20 Uhr). Die Zeit bzw Tätigkeit als Wahlhelfer erfogt in diesem Fall umsonst und wird auch nicht bezahlt. Ergo – erfolgt auch keine Anrechnung auf die Hartz 4 Bezüge.