Hartz IV wird 2010 teurer für den Staat

Die steigende Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und andere Faktoren haben den Staat schon an vielen Stellen zur Kasse gebeten.

Einer Erhebung des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel zufolge werden besonders im Bereich der Transferleistung in diesem Jahr erhebliche Mehrkosten entstehen. Langzeitarbeitslosigkeit ist somit nicht nur für die Betroffenen ein großes Problem in Deutschland.

Laut IfW ist schon 2009 ein teueres Jahr für den Bund, doch 2010 wird das Volumen der Leistungen bei Hartz IV nochmals drastisch ansteigen, wenn sich die derzeitigen Entwicklungen bestätigen sollten. 2009 belaufen sich die Kosten für Hartz IV 37,7 Milliarden, doch im kommenden Jahr klettern diese Ausgaben fast um weitere sieben Milliarden Euro an.

44,6 Milliarden Euro – eine Summe, von der schon jetzt klar ist, dass sie den Bundeshaushalt schwer belasten wird. Dies wäre eventuell vergleichsweise harmlos, wenn sich die zusätzlichen Kosten auf diesen Bereich beschränken würden. Doch ergänzt werden die steigenden Hartz IV Kosten durch sinkende Steuereinnahmen in einem Umfang von fast sechs Prozent in 2009.

Dieser Rückgang wird sich 2010 ebenfalls fortsetzen. Eine echte Lösung für das Problem mit der schwierigen Vermittlung von Hartz IV-lern hat jedoch keine der etablierten Parteien in der Hinterhand, um wenigstens diesen Bürgern zu helfen und die Staatsausgaben zu reduzieren.

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13 Antworten auf Hartz IV wird 2010 teurer für den Staat

  1. Wolfgang Lörcher sagt:

    Man könnte bei Hartz IV eine Menge Geld sparen, würde man Arbeitgeber zwingen Löhne zu zahlen, von denen man leben kann. Der Niedriglohnsektor subventioniert die Gewinne der Unternehmen mit Sozialgeldern. Die Gewinne werden dann in den Finanzmarkt gesteckt, weil sich Investitionen in die Firma nicht lohnen, da die unterbezahlten Mitarbeiter als Kunden zu wenig Kaufkraft haben. die Banken verdienen sich dumm uind dämlich, bis ihr Kartenhaus aus Fantasiewerten zusammenbricht, welches dann wieder der Steuerzahler subventionieren muss, während sich die Banker und Manager weiterhin ihre Boni auszahlen.

  2. Hartmut Holz sagt:

    Das war doch vonvornherein abzusehen, dass die Transferleistungen für die Hartz IV
    Empfänger immer weiter ansteigen werden.

    Es bleibt da nur Eines zu tun. Diese ganze Arbeitsmarktreform sofort abschaffen.

    Denn Hartz IV ist zutiefst menschenverachtend.

  3. Mike Maaßen sagt:

    Also Hartz IV grade für kinder ist absolut viel zu wenieg , im Jannuar 2010 wird das Höchste gericht sich dazu äußern , und das wird mit sicherheit zu gunsten der 1,7 Mio Kinder sein.Wenn mann dan noch hört das im Jahre 2010 Hartz IV gekürtz werden soll , weil die Rente aucj gekürtz werden soll , fragt man sich wie das sich auf die Soziealklagen auswirken wird, mit sicherheit nicht Positiv .Ohe die ganzen Klagen die von Haus Eigenthumer kommen die Bereits jetzt schon ihr Haus Verkaufen musten , da sie sonst kein Hartz IV bekommen hätten.Und die jetziegen Haus Eigentümer dürfen laut dem neuen Gesetz ihr Eigentuhm behalten , das ist Sozieal Ungerecht und könnte dem Staat mehre Mrd. kosten , wenn die alten Eigentühmer Klagen tun.

  4. Mike Maaßen sagt:

    Also manche beleidigung gegen Hartz IV Empfänger sind eine Asolute frechheit , den alles auf Hartz IV zu schieben nur weil der Löhn in der wirschaft niedrig ist , ist falsch.Den jeder der einen arbeitsvertrag Unterschreibt weiss vohrherr was er Brutto & Netto raus hat , und darf nicht im nachhinein über Hartz IV Empfänger Schümpfen.Den die Wirtschaft & der Staat werden 2010 schon sehen was Sie davon haben , den das Bundesverfassungsgericht wird die Regelsätze zu 100% nicht als Ok finden , soviel steht schonmal fest. Dan wird es endlich gerechtigkeit für alle Hartz IV Leute geben , und die Löhne werden dan über kurtz oder lang auch steigen.
    Ich schätze das die Regelsätze ungefähr so aussehen könnten:

    Kinder zwischen 0-6 Jahre Ca.338,00 Euro abz. dem Kindergeld wehren es dan 174,00 Euro.

    Kinder zwischen 7-14 Jahre Ca.371,80 Euro abz. dem Kindergeld wehren es dan 207,80 Euro.

    Kinder zwischen 15-25 Jahre Ca.408,98 Euro abz.dem Kindergeld wehren dan 244,98 Euro.

    So könnte es mit höher Wahrscheinlichkeit Aussehen mitte 2010.

    • Peter Christian Nowak sagt:

      Wie sieht es Ihrer Meinung dann mit den Erwachsenen-Regelsätzen aus?

      • gerald sagt:

        Ich schufte 280 Stunden im Monat um über die Runden zu kommen und in meiner Stadt sind hunderte Jobs frei.
        Wann zwingt dieser Staat endlich jeden arbeitsfähigen Menschen sein Lebensunterhalt zu veridenen.
        Die wirklich bedüfrtigen sollten mehr bekommen. Befristet auf 2 jahre
        Ist man gesund, dann gibt es nicht, sondern 2 3 Putzstellen, Hilfsarbeiterjobs und und und
        Der Regelsatz mit Miete umgerechnet enstpricht ca. 12,50 Euro NETTO!!!!! Stundenlohn. Was ist daran bitte menschenverachten
        Unsere Gerüstbauer arbeiten für 7,50 Brutto!!!!!
        Also Leute erst einmal rechnen und dann jammern. Welcher arbeitende mensch hat mehr als 278 Euro für sein Kind?
        Mein Einkommen
        1780 Netto Kigeld 328 Euro fertig 2108 Euro
        Hartz IV 622 Euro Erwachense, 556 Kinder
        750 Euro Miete = 1922 Euro
        Ich gehe also für 186 Euro 280 Stunden schaffen, bezahle Kita, Verkehrsticket etc.
        Also wer hat es besser???????????

  5. Mike Maaßen sagt:

    Stellungnahme zum aktuellen Hartz IV Verfahren

    Stellungnahme zur Entstehung und zur Höhe der Regelleistungen im SGB II/SGB XII
    von Tacheles e.V.

    Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu den Regelleistungen hat der Kläger ***** eine umfassende Stellungnahme in Auftrag gegeben. In dieser wird von ***** (Dipl. Kaufmann und Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstag e.V.) die Stellungnahme der Bundesregierung zur Ermittlung der Höhe der Regelleistungen zerpflückt.

    Zusammenfassende Punkte vorweggenommen:
    Gutachten des Hartz IV-Klägers vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09. Der Kläger des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfG 1 BvL 1/09 hat dem Bundesverfassungsgericht ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten vorgelegt:

    Zusammenfassung:
    - Die Ausführungen der Bundesregierung sind widersprüchlich, irreführend, unpräzise und in wesentlichen Punkten unwahr

    - Der Gesetzgeber hat in § 28 Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB XII (BGBl 1 2003, Seite 3022) das Ermittlungs-Verfahren für das sozio-kulturelle Existenzminimum festgelegt

    - Die Bundesregierung weigert sich, die Festlegungen des Gesetzgebers zu respektieren und hat stattdessen eine andere, unzulässige Berechnungsbasis genommen

    - Der Gesetzgeber hat das Ergebnis der unzulässigen Berechnung (EUR 345) in § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II (BGBl 1 2003, Seite 2954) übernommen

    - Bei dem in § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II (BGBl 1 2003, Seite 2954) genannten Betrag (EUR 345) handelt es sich nicht um eine „Willens-Erklärung” des Gesetzgebers, sondern lediglich um die Wiedergabe einer unrichtigen Behauptung der Bundesregierung

    - Bei gesetzes-konformer Umsetzung der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Vorgaben des Gesetzgebers (BGBl 1 2003, Seite 3022) ergibt sich ein Regelsatz in Höhe von EUR 460 monatlich für den Zeitraum 01. Januar 2005 bis 31. Dezember 2006

    60 % von EUR 460 = EUR 276
    70 % von EUR 460 = EUR 322
    80 % von EUR 460 = EUR 368
    90 % von EUR 460 = EUR 414
    100 % von EUR 460 = EUR 460

    - Abschläge in Höhe von jeweils 10 % für „Partner” einer „ehe-ähnlichen Gemeinschaft” lassen sich mit Daten der EVS nicht rechtfertigen

    - Abschläge in Höhe von 20 %, 30 % oder 40 % für „Kinder” lassen sich mit Daten der EVS nicht rechtfertigen

    - Ein um EUR 14 monatlich niedrigerer Regelsatz für Hilfebedürftige in den Neuen Bundesländern im Zeitraum 01. Januar 2005 bis 30. Juni 2006 lässt sich mit den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Ergebnissen der EVS 1998 nicht rechtfertigen

    - Eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist zur Bestimmung des sozio-kulturellen Existenzminimums nicht geeignet

    - EVS 1998 und EVS 2003 entsprechen nicht den Vorgaben des Gesetz über die Statistik der Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte vom 11. Januar 1961 (BGBl. III Gliederungs-Nr. 708-6)

    - Weder in ihrer „Stellungnahme …” vom 15. Juli 2009 noch in ihren „Erläuterungen …” vom 20 August 2009 hat die Bundesregierung erläutert, weshalb die Bundesregierung (BMGS / BMAS) bei der Berechnung des Regelsatzes von den Vorgaben des Gesetzgebers zur Auswahl der Referenzgruppe abgewichen ist und stattdessen eine nicht zulässige Referenzgruppe ausgewertet hat

    - Die von der Bundesregierung ohne Rechtsgrundlage herangezogenen Daten der EVS 1998 – Früheres Bundesgebiet – Ein-Personen-Haushalte – wurden um Beträge gekürzt, die sich nicht mit den im Rahmen der EVS 1998 erhobenen Daten rechtfertigen lassen

    - Die in der „Stellungnahme …” der Bundesregierung behauptete „Gesamt-Pauschale” für Kinder-Bedarfe, die keine Aufteilung auf Einzel-Bedarfe zulasse, widerspricht den Anrechnungs-Anweisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

    - Die in den „Erläuterungen zur Ermittlung des eigenständigen Kinderregelsatzes” vom 20.08.2009 von der Bundesregierung auf Seite 2 behauptete Rechtsgrundlage („nach geltendem Recht”) für die Auswertung von „Ein-Personen-Haushalten” existiert nicht und widerspricht den Behauptungen der Bundesregierung in ihrer „Stellungnahme …” vom 15. Juli 2009, insbesondere auch Seite 95 „aller Haushalte”

    - Die Bundesregierung weist mehrfach ausdrücklich darauf hin, dass ihre „Kinder-Regelsätze” lediglich auf „Annahmen” beruhen

    - Obwohl bereits seit mehreren Jahrzehnten die Bedarfe auch für Kinder festgelegt werden, gibt es offenkundig keinerlei belastbares statistisches Material, das Ausgaben für Kinder realitäts-gerecht abbildet

    - Die „Stellungnahme namens der Bundesregierung …” enthält offenkundig unwahre Behauptungen, insbesondere können steigende „Bedarfsdeckungskosten” (Seite 95) nicht dadurch gedeckt werden, dass Regelsatz / Regelleistung „an den aktuellen Rentenwert” angekoppelt werden, weil die Preis-Entwicklung nicht von der Renten-Entwicklung abhängt und die Renten-Entwicklung ebenfalls nicht der Preis-Entwicklung folgt

    - In einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) werden entgegen der Bezeichnung keine „Verbräuche” erfasst, sondern Einnahmen und Ausgaben

    - Zwischen den in einer EVS erfassten Ausgaben und dem tatsächlichen Verbrauch von Haushalten bestehen beträchtliche Unterschiede

    - Der tatsächliche Verbrauch von Haushalten ist empirisch kaum nachzuweisen

    - Bei den in einer EVS erfassten Ausgaben wird nicht ermittelt, ob mit diesen Ausgaben alle notwendigen Güter erhältlich sind

    - In einer EVS werden Ausgaben der „Haushalte” erfasst, es erfolgt jedoch keine Zuordnung für welche Person (Eigenverbrauch / Geschenk) die Ausgabe erfolgte, es findet somit keine „Eigen-Verbrauchs-Messung” statt, sondern lediglich eine „Geld-Ausgaben-Zählung” der erfassten „Haushalte”

    - Als Geschenk erhaltene Waren (z.B. für Kinder), die sonst notwendige eigene Ausgaben des Haushalts ersetzen, werden in der EVS nicht erfasst, zumal Preise für erhaltene Geschenke tendenziell unbekannt sind

    - Der Verbrauch von Lager-Beständen der „Haushalte” wird im Rahmen der EVS nicht erfasst

    - Die Bundesregierung hat die Bundesagentur für Arbeit (ALG II-Bescheide) angewiesen, Gesetzgebung (§ 41 Abs. 2 SGB II, Rundung) und BSG-Rechtsprechung (Warmwasserbereitung) zu ignorieren

    Grundsätzliches:
    Vorliegend geht es darum, dass der Gesetzgeber seine Vorstellungen zur Ermittlung des sozio-kulturellen Existenzminimums im Bundesgesetzblatt veröffentlich hat. Operativ hat der Gesetzgeber zwei Gesetze geschaffen, dass SGB II und das SGB XII. Im SGB XII ist definiert (§ 28 Abs. 3 Satz 3 und Satz 4 SGB XII, BGBl 1 2003, Seite 3022), auf welcher Basis der Leistungsanspruch von Hilfebedürftigen zu ermitteln ist, nämlich „die tatsächlichen, statistisch ermittelten Ausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen” aus der „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe”.

    Die Bundesregierung hat sich nicht an diese Vorgaben des Gesetzgebers gehalten und hat stattdessen eine andere, unzulässige Referenzgruppe, nämlich „Ein-Personen-Haushalte” statt „Haushalte”, ausgewertet und dem Gesetzgeber vorgegaukelt, die von der Bundesregierung „errechnete” Höhe von EUR 345 sei die Höhe des Leistungsanspruchs, der sich bei korrekter Umsetzung der Vorgaben des Gesetzgebers ergibt.

    Aufgrund dieser Täuschung durch die Bundesregierung hat der Gesetzgeber EUR 345 als Leistungsanspruch in § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II (BGBl 1 2003, Seite 2954) aufgenommen. Ob es sich bei „EUR 345” somit um den „Willen” des Gesetzgebers handelt, darf bezweifelt werden. Die Leistungshöhe „EUR 345” (bzw. „EUR 331” für die neuen Bundesländer) entspricht somit nicht dem „Willen” des Gesetzgebers, sondern es handelt sich um die bloße Wiedergabe von unwahren Behauptungen der Bundesregierung.

    Hier geht es weiter zur „Stellungnahme zu den Ausführungen der Bundesregierung zur Ermittlung der Höhe von SGB XII-Regelsatz / SGB II-Regelleistung in den Verfahren BVerfG 1 BvL 1/09 BVerfG 1 BvL 3/09 BVerfG 1 BvL 4/09 von: Diplom-Kaufmann Rüdiger Böker Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstag e.V. 29. September 2009”:

    RB-BVerfG-Stellung-1-BvL-1-09-3-09-4-09-.pdf [PDF 2MB]:

    Kurze Anmerkung dazu:
    Die Stellungnahme ist vielfältig brisant, darin wird offenbar und ist hervorragend rausgearbeitet, dass die rot/grüne Bundesregierung von vorneherein die Höhe der Regelleistungen in den Leistungssystem SGB II/SGB XII auf 345 € politisch festgelegt hat und sich diese Festlegung hinterher pseudowissenschaftlich hat belegen lassen.

    Ebenso brisant ist, dass diese Festlegung von allen im Gesetzgebungsverfahren Beteiligten Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften, Deutscher Verein durchgewunken wurde und vielmehr vom Letzteren sogar mit Verweis auf „Bedarfsdeckung durch die Regelleistungen” noch im Okt. 2008 die Empfehlungen zur Krankenkost noch drastisch (durch Empfehlung) gekürzt wurden. Noch brisanter ist, dass dadurch offensichtlich wird, dass die Bundesregierung die bewusste Unterfinanzierung von fast 8 Mio. SGB II / SGB XII – Beziehern geplant hat und diesen Menschen ihre Würde, ein Teil ihres Lebens und ihrer Lebenszeit und für die Kinder ihre Zukunftsaussichten beraubt hat.

    Diese Unterfinanzierung soll nun auch noch fortgesetzt werden, in dem medial und als Essenz von dem Erörterungstermin am 20. Okt. bei Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in weiten Teilen der Berichterstattung weiterhin nur von den zu niedrigen Kinderregelleistungen gesprochen wird, die Erwachsenenregelleistungen gerne unter den Tisch fallen. Aber auch diese sind wesentlicher Bestandteil des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht. Siehe die Berichterstattung auf der Tacheleseite.

    Nun wird es Zeit für einen Ruck in dem Land, das sich soziale Bewegung formiert, die zum Ausdruck bringt es reicht, wir fordern Menschenwürde, menschenwürdigen Umgang (z.B. hier) und wir fordern die Menschenwürde sichernde Regelleistungen die soziokulturelle Teilhabe sicherstellen. (Tacheles-Online Redaktion – Harald Thomé – 25. Oktober 2009)

  6. lina sagt:

    hallo an alle
    immer nur rum jammern leute wir müssen was tun
    merkel und co interessiert es ein scheiss dreck wie wir leben
    die tun gar nichts und verdienen monatlich um die tausende euros
    fressen sich voll wärend die meisten zur tafel rennen einfach nur traurig

    • Tobias sagt:

      Hallo Leute,

      ich finde es zutiefst ungerecht das hier auf den Politikern rumgehackt wird. Angela Merkel hat den schwersten Job in Deutschland, Sie bekommt von allen Seiten Druck, ich will mal euch in diesem Job sehen!! Hier die Fre*** aufreißen kann jeder, aber mal den Hintern hochbekommen wäre mal eine tat. Es gibt genug Arbeit in Deutschland, bloß die meisten Staatsbürger sind sich zufein mal was “niederes” zu machen, dann kommen Polen etc. wo man sich dann aufregt das die Ausländer uns die Arbeit wegnehmen, das ist doch alles Bullshit! Ohne die Wirtschaft geht überhaupt nix hier im Land und wenn ihr das nicht versteht und aufregen dann soll Sie doch gehen wenn es denen nicht gefällt !!
      Nebenbei noch gesagt was Politker an Geld bekommen (und wir reden hier von richtigen Politikern nicht sowie die Freunde der LInke)
      ist für die Arbeit die Sie leisten viel zu wenig.

      • olaf rudolph sagt:

        was soll das ich verstehe nicht das mann so reden kann das kann nur einer der viel verdient und sich über die hartz 4 empfänger lustig macht
        und die regierung bekommt zuviel geld denn viele von denen gehen nur hin um zu kassieren und sind nach minuten wieder weg wenn unsereins soarbeiten würde wären wir schon gefeuert

  7. koboltin sagt:

    hallo, kurz meine geschichte. ich bin alleinerziehend mit 3 kindern (19,17,13), bin seit 2004 regelmäßig am arbeiten, zwar immer nur auf 400 euro, weil mehr zahlt man im osten nicht, aber ich geh arbeiten. hatte im oktober 2008 den arbeitgeber gewechselt weil es zu hause stress mit den kindern gab ein einhalb jahre war ich im service tätig als mein arbeitgeber mir im november 2009 mitteilte das er mich auf 150 euro runter setzen muss weils nicht mehr läuft. versteh ich, keine gäste kein geld. nun bin ich seit 1.4.2010 bei einem neuen arbeitgeber vermittelt vom privaten av. ich bekam heute meinen aktuellen hartz IV bescheid und stellte fest, dass große kinder weniger kosten als kleine… spinn ich oder wer? meine große muss jeden tag ca. 20 km ins fachgymnasium fahren, das kostet mein mittlerer bekommt bab, macht berufsvorbereitung und hat 2x die woche diese tour, kleidung ist für große wohl billiger? dazu kommt das ich für die neue arbeit fahrkostenbeihilfe und einstiegsgeld beantragt habe… antrag für einstiegsgeld wurde abgelehnt, weil ich mit 3,46 euro/std 30% unterm tarifüblichen bedarf liege. ja aber außer mir idiotin will keiner diesen job verrichten, einige waren da zum vorstellungsgespräch… um sich n stempel zu holen. ganz ehrlich ich hab kein bock mehr. der 17 jährige hat einkommen von ca. 630 euro, im moment ist es so das er mich versorgt nicht ich ihn und das find ich ganz schön peinlich. wie geht es hier weiter aber lasst uns doch alle mal für griechenland spenden. wurd nun doch ne längere geschichte.

  8. Pingback: Anonymous

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